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Ungarn

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2001 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 505 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 705 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1748 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1404 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1205 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In der Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass Ungarn im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben dürfte.

Im Bericht vom November 1998 wurde hervorgehoben, dass Fortschritte erzielt worden waren, insbesondere bei der Teilnahme Ungarns an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde festgestellt, dass sich seit Oktober 1998 weder im legislativen noch im institutionellen Bereich etwas Wesentliches geändert hatte. Die ungarische Politik war jedoch in diesem Bereich bereits weitgehend der EU-Politik angeglichen.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass Ungarn den gemeinschaftlichen Besitzstand im Großen und Ganzen übernommen hatte und weitere diesbezügliche Fortschritte, insbesondere im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, machte.

Aus dem Bericht vom November 2001 ging hervor, dass Ungarn die Reform seiner Bildungs- und Ausbildungssysteme stetig voranbrachte. Neue Haushaltslinien zu Gunsten von Studenten und Schulen waren eingerichtet worden. Ungarn nahm an der zweiten Generation der Programme Leonardo, Sokrates und Jugend teil.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird betont, dass Ungarn weitere Fortschritte erzielt hat dank des umfassenden Programms des Unterrichtsministeriums zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung von Kindern von Wanderarbeitnehmern. Ungarn muss sich jedoch auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Verwaltungsapparats in diesem Bereich konzentrieren.

Im Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass Ungarn seine Verpflichtungen im Vorfeld des Beitritts erfüllt hat. Das Land muss jedoch seine Leistungsfähigkeit erhöhen, um die Gemeinschaftsprogramme durchzuführen und den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die schulische Betreuung von Kindern von Wanderarbeitnehmern umzusetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

  • dass die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung beiträgt, indem sie die Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen einbezieht und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter Beachtung ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt bei Lehrinhalten und Gestaltung des Bildungssystems (Artikel 149, vormals Artikel 126) unterstützt und ergänzt.
  • dass die Gemeinschaft eine Politik der beruflichen Bildung verfolgt, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten (Artikel 150, vormals Artikel 127) zur Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse sowie zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt und ergänzt.

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa, die kürzlich durch eine neue Programmgeneration abgelöst wurden (Sokrates, Leonardo und Jugend).

BEWERTUNG DER LAGE

Die ungarische Politik hat sich in diesem Bereich bereits weitgehend der EU-Politik angeglichen. Ungarn richtet seine Anstrengungen darauf, die Richtlinie über die Bildung und Ausbildung von Wanderarbeitnehmerkindern umzusetzen und schafft dafür zusätzliche Möglichkeiten, dass diese Kinder muttersprachlichen Unterricht besuchen können und Zugang zur Kultur ihres jeweiligen Ursprungslands erhalten. Lehrpersonal, das in Schulen mit hohem Wanderarbeitnehmerkinderanteil tätig ist, erhält eine besondere Ausbildung. Ungarn muss sich jedoch weiterhin bemühen, den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die schulische Betreuung von Kindern von Wanderarbeitnehmern stärken umzusetzen.

Die Regierung hat im Jahr 2002 eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel eingeleitet, das Ausbildungsniveau sozial benachteiligter Kinder zu heben, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der besseren Integration der Roma-Minderheit in die Gesellschaft. Ferner hat das Unterrichtsministerium ein umfassendes Programm zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die Bildung und Ausbildung von Kindern von Wanderarbeitnehmern in die Wege geleitet.

Ungarn nimmt seit September 1999 erfolgreich an Gemeinschaftsprogrammen wie Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend teil. Die im Lande eingerichteten Agenturen sind voll funktionsfähig. Das Land muss jedoch seine Leistungsfähigkeit erhöhen, um die Gemeinschaftsprogramme durchzuführen.

Was die Reform des Bildungs- und Ausbildungswesens betrifft, trat im Jahr 2002 ein Gesetz über das Einreise- und Aufenthaltsrecht von Studierenden in Kraft. Die Verwaltung wurde vereinheitlicht und die Zusammenarbeit zwischen dem Bildungssektor und dem Arbeitsmarkt hat sich verbessert. Im Jahr 2001 wurde ein Gesetz über Erwachsenenbildung verabschiedet, mit dem in Anlehnung an die einschlägigen Erfahrungen in der EU ein Rahmen für lebenslanges Lernen geschaffen wurde. Ferner wurden die Haushaltsmittel für den Bildungssektor 1999 um nahezu 30 % angehoben. Die Gehälter der Lehrkräfte sollen spätestens im Januar 2006 125% des Durchschnitts des landesweiten Pro-Kopf-Lohns ausmachen.

Im Bereich der Berufsbildung hat Ungarn während des Jahres 1999 Fortschritte hinsichtlich der Bewertung der allgemeinen und beruflichen Bildung gemacht. Es ist ein Netz von Bewertungs- und Prüfungszentren des öffentlichen Unterrichtswesens entstanden, die an der Umsetzung eines einheitlichen Systems zur Qualitätssicherung und Herstellung der Chancengleichheit teilnehmen. Das Staatliche Berufsbildungsinstitut hat ein zeitlich nicht befristetes Programm zur Aktualisierung und Modernisierung des staatlichen Registers der Berufsabschlüsse in die Wege geleitet.

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 hat Ungarn fortlaufend Fortschritte vorzuweisen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (vgl. Bericht 2002). Ungarn hat keine Übergangsregelung beantragt.

Letzte Änderung: 05.03.2004

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