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Litauen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2007 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 706 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 507 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1406 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1204 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass Litauen im Agrarsektor noch beträchtliche Anstrengungen unternehmen müsse, um die Gesamtheit des gemeinschaftlichen Besitzstandes in seine Rechtsvorschriften zu übernehmen, dass jedoch bei der Durchführung der im Weißbuch über die Länder Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) aufgeführten Maßnahmen bereits Fortschritte gemacht worden seien.

Sie forderte namentlich, in folgenden Bereichen besondere Anstrengungen zu unternehmen:

  • Durchführung und Durchsetzung der Vorschriften in den Bereichen Tier- und Pflanzenschutz sowie Anpassung der Betriebe an den EU-Standard. Dies ist besonders wichtig in bezug auf die Überwachungs- und Kontrollsysteme zum Schutz der Außengrenzen der EU;
  • Stärkung der Verwaltungsstrukturen, damit die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angewendet und durchgesetzt werden können;
  • weitere Umstrukturierung der Land- und Ernährungswirtschaft zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

Die Kommission stellte fest, dass es in Litauen nur eine begrenzte Anzahl GAP-Mechanismen gab und dass daher eine grundlegende Reform der Agrarpolitik notwendig sei. Zur Vorbereitung des Beitritts zur EU seien außerdem mittelfristig beträchtliche Anstrengungen erforderlich. Was den Fischereisektor anbelangt, so betonte die Kommission, dass seine Integration in die gemeinsame Fischereipolitik keine größeren Probleme bereiten dürfte, dass jedoch noch erhebliche Anstrengungen vonnöten seien, um den Sektor im Hinblick auf den Beitritt anzupassen.

Dem Bericht vom November 1998 zufolge hat Litauen Maßnahmen getroffen, um den kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft gerecht zu werden. Die Annäherung an die Gemeinsame Agrarpolitik ist vorangekommen. Weitere Anpassungen sind indessen noch erforderlich, um die Land- und Ernährungswirtschaft umzustrukturieren und Strategien für die Bereiche Umweltschutz und ländliche Entwicklung auszuarbeiten. Litauen muss sich auch weiterhin um die Um- und Durchsetzung der veterinärmedizinischen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft und die Anhebung der Betriebe auf einen den Gemeinschaftsnormen entsprechenden Standard bemühen. Im Fischereisektor hingegen wurden keine Fortschritte erzielt. Zur Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik muss Litauen die einschlägigen Rechtsvorschriften und Verwaltungsstrukturen reformieren.

Dem Bericht vom Oktober 1999 ist zu entnehmen, dass Litauen weiterhin Fortschritte gemacht hat, um den in der Beitrittspartnerschaft festgelegten Prioritäten gerecht zu werden. Litauen muss sich weiterhin um die Aufstellung von Politiken für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Umweltschutz und die Modernisierung der Lebensmittelwirtschaft bemühen. Die tatsächliche Umsetzung der grundlegenden Beschlüsse ist ebenfalls verbesserungsbedürftig. Im Bereich der Fischerei wurden zwar einige Maßnahmen in bezug auf die Statistik und die Qualität von Fisch und Fischereierzeugnissen getroffen, doch bleibt Litauen im Hinblick auf die gängige Fischereiüberwachung, die Marktregulierung und die Kapazitätsbewirtschaftung noch Erhebliches zu tun. Kompetenzüberschneidungen zwischen den für Fischerei zuständigen Ministerien sind künftig zu vermeiden.

Aus dem Bericht vom November 2000 geht hervor, dass Litauen die Reformen seines Agrarsektors und seiner Fischereipolitik fortsetzt, um die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorzubereiten.

In dem Bericht vom November 2001 heißt es, dass Litauen im Agrarsektor weiterhin an der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes arbeitet. Einige wichtige Maßnahmen stehen indessen noch aus.

Im Fischereisektor sind Fortschritte im rechtlichen und administrativen Bereich festzustellen, wobei insbesondere die Neuorganisation der für Fischerei zuständigen Direktion im Landwirtschaftsministerium zu erwähnen ist. Was die Bestandsbewirtschaftung, Inspektion und Kontrolle anbelangt, so wurden Fortschritte bei der Einrichtung eines Systems zur Überwachung der Fischereifahrzeuge erzielt. Es wurde ein Register für Fischereifahrzeuge angelegt, und das Landwirtschaftsministerium hat Vorschriften für die Erzeugerorganisationen erlassen. Das bilaterale Abkommen mit den Färöern (Dänemark) ist im April außer Kraft getreten.

In dem Bericht vom November 2002 wird auf die Fortschritte verwiesen, die Litauen bei der Rechtsangleichung und beim Ausbau der Verwaltungskapazität in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei erzielt hat.

Aus dem Bericht vom November 2003 geht hervor, dass Litauen im Wesentlichen seine Verpflichtungen einhält und voraussichtlich in der Lage sein wird, die Vorschriften des Besitzstandes ab dem Beitritt anzuwenden. Allerdings müssen die Anstrengungen in einigen Bereichen intensiviert werden. Im Fischereisektor sind weitere Anstrengungen zu unternehmen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen Litauen und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der litauischen Landwirtschaft und Agro-Nahrungsmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst eine gemeinsame Marktorganisation, strukturpolitische Maßnahmen, Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung zur Unterstützung dieser Tätigkeiten.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen mit der EU. Im Weißbuch sind für die Fischerei keine Maßnahmen vorgesehen.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Litauen erfüllt im Wesentlichen seine Verpflichtungen in Bezug auf die Gemeinsamen Marktorganisationen, auch wenn im Bereich Rindfleisch noch Schwächen bestehen. Verzögerungen gibt es beim Aufbau der Zahlstelle, bei der Einführung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und den Handelsmechanismen. Damit die Rechtsvorschriften im Veterinärbereich rechtzeitig umgesetzt werden, müssen in Bezug auf die TSE-Überwachung (transmissible spongiforme Enzephalopathien), tierische Nebenprodukte, Veterinärkontrollen im innergemeinschaftlichen Handel und den Schutz der öffentlichen Gesundheit verstärkte Anstrengungen unternommen werden. Dies gilt auch für die Bereiche gemeinsame Maßnahmen, Tiergesundheit und Pflanzenschutz.

Fischerei

Litauen erfüllt im Wesentlichen seine Verpflichtungen im Bereich der staatlichen Beihilfen und der internationalen Abkommen, aber nur teilweise in den Bereichen Strukturmaßnahmen und Marktpolitik. Litauen muss die Zahl der für die Anwendung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) zuständigen Bediensteten erhöhen, die Verwaltungskapazität stärken und dafür sorgen, dass die Fischereifahrzeugkartei vollständig einsatzbereit ist. Die Bereiche Überwachung und Kontrolle müssen alsbald einer Überprüfung unterzogen werden..

Letzte Änderung: 27.02.2004

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