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Estland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2006 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 705 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(1999) 504 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(2000) 704 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1747 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK (2002) 1403 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK (2003) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass Estland noch erhebliche Anstrengungen bei der Anpassung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand unternehmen musste, obwohl bei der Durchführung der im Weißbuch über die Länder Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) aufgeführten Maßnahmen schon Fortschritte erzielt worden waren. Auch im Fischereisektor waren im Modernisierungsprozess und zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes beträchtliche Anstrengungen erforderlich, doch kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Beitritt Estlands zur Fischereipolitik der Gemeinschaft keine größeren Probleme bereiten dürfte.

Der Bericht vom November 1998 stellte fest, dass im Agrarsektor Fortschritte erzielt worden waren, da Estland die notwendigen Schritte im Hinblick auf die in der Beitrittspartnerschaft festgelegten kurzfristigen Prioritäten unternommen hatte. Gleichwohl mussten die Anstrengungen insbesondere im Hinblick auf den Aufbau einer angemessenen Verwaltungsstruktur noch verstärkt werden. Im Fischereisektor hingegen waren noch keine Rechtsvorschriften erlassen worden.

Der Bericht vom Oktober 1999 bestätigte, dass Estland im Agrarbereich nur langsame Fortschritte erzielte. Die Vorbereitungen zur Einführung der Einrichtungen und Instrumente für die Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik gingen weiter, jedoch sollte die Durchführung der einschlägigen Rechtsvorschriften beschleunigt werden. Im Fischereisektor waren keine nennenswerten Fortschritte zu vermelden.

Aus dem Bericht vom November 2000 ging hervor, dass Estland im abgelaufenen Jahr die bisher wichtigsten Schritte im landwirtschaftlichen Bereich unternommen hatte. Trotzdem bedurfte es in Bezug auf die Bodenreform, die Neustrukturierung der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Entwicklung des ländlichen Raums, die Forstwirtschaft und die gemeinsamen Marktorganisationen zahlreicher weiterer Fortschritte. Es waren geeignete Strukturen einzurichten, damit die Handelsmechanismen der Agrarpolitik ab Beitritt korrekt angewandt werden konnten. Auch im Veterinärbereich und beim Tierschutz gab es noch viel zu tun. Aus dem Fischereibereich war zu vermelden, dass die Rechtsvorschriften und Verwaltungskapazitäten den Anforderungen der Gemeinsamen Fischereipolitik auch nach der Änderung des Fischereigesetzes noch nicht gerecht wurden.

In dem Bericht vom November 2001 wurden die erheblichen Fortschritte hervorgehoben, die Estland im Bereich der Landwirtschaft und insbesondere bei der Rechtsangleichung und dem Ausbau der Verwaltungskapazitäten gemacht hatte. Die Fortschritte im Veterinärsektor waren jedoch bescheidener.

Im Fischereisektor waren wesentliche Verbesserungen bei den Verwaltungsstrukturen festgestellt worden. So wurden die Zuständigkeiten für die Fischerei zwischen dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium neu verteilt. Außerdem wurden mit der Einführung eines Schiffsüberwachungssystems und der Datenübermittlung große Fortschritte im Bereich der Kontrolle der Fischereifahrzeuge erzielt. Auch die praktische Entwicklung des Registers der Fischereifahrzeuge war im Allgemeinen positiv verlaufen, und das Umweltministerium hatte im Mai 2001 die Ausarbeitung eines revidierten sektoralen Plans für die Fischerei abgeschlossen. Seit Juli schließlich konnten die Erzeugerorganisationen im Rahmen des Gesetzes über die ländliche Entwicklung und die Regulierung der Agrarmärkte eine Unterstützung erhalten. Das Amt für Veterinär- und Lebensmittelhygiene war nun für die Kontrolle der Einhaltung der gemeinsamen Vermarktungsnormen zuständig.

In dem Bericht vom Oktober 2002 wurde mitgeteilt, dass Estland bei der Rechtsangleichung und dem Ausbau der Verwaltungskapazitäten im Bereich der Landwirtschaft weitere Fortschritte erzielt hatte. Im Fischereisektor waren insbesondere beim Flottenmanagement und bei der Überwachung und Kontrolle bestimmte Fortschritte zu verzeichnen.

Der Bericht vom November 2003 hat gezeigt, dass Estland seine Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. Dies gilt auch für die Fischerei. Es bedarf allerdings stärkerer Anstrengungen zur Schaffung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen und -verfahren.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen Estland und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der estnischen Landwirtschaft und Agro-Nahrungsmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Marktorganisation, die Strukturpolitik, die Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Estland. Das Weißbuch sieht keine Maßnahmen in diesem Sektor vor.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Estland erfüllt seine Verpflichtungen in bestimmten Bereichen. Dies gilt zunächst für die Qualitätssicherung, den ökologischen Landbau, das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen und die staatlichen Beihilfen. Im Bereich der Gemeinsamen Marktorganisationen stehen lediglich die Maßnahmen für den Milchsektor noch aus. Im Veterinärbereich erfüllt Estland die Anforderungen hinsichtlich der Tierseuchenbekämpfung, des Tierschutzes und der Tierzucht. In anderen Teilbereichen dieses Sektors muss dringend gehandelt werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass zum Zeitpunkt des Beitritts keine funktionsfähigen Systeme vorhanden sind. Auch dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung muss Aufmerksamkeit gewidmet werden. Weiterer Handlungsbedarf besteht beim Pflanzenschutz, bei der Zahlstelle, dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und den Handelsmechanismen.

Fischerei

Estland erfüllt die Anforderungen im Bereich der staatlichen Beihilfen und der internationalen Fischereiübereinkünfte. In anderen Bereichen, etwa bei der Bestandsbewirtschaftung, dem Flottenmanagement, der Überwachung und Kontrolle, den strukturpolitischen Maßnahmen und der Marktpolitik wird Estland seinen Verpflichtungen nur teilweise gerecht. Auch die Zusammenarbeit der an der Fischereiverwaltung beteiligten Stellen muss verbessert werden.

Letzte Änderung: 27.02.2004

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