EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Kultur und die internationalen Beziehungen der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der EU und der EU-Länder

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

  • Die Europäische Kommission und die Länder der Europäischen Union (EU) werden ersucht, Konzepte für das Führen kultureller Beziehungen mit Drittländern zu entwickeln.
  • Die Schlussfolgerungen haben dazu beigetragen, einen Prozess in Gang zu setzen, bei dem
    • die EU-Länder Schlussfolgerungen zu Kultur in den Außenbeziehungen der EU, insbesondere im Hinblick auf ihre Rolle in der Entwicklungszusammenarbeit, angenommen haben und
    • die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst eine gemeinsame Mitteilung herausgegeben haben, in der dargelegt wird, welche Form eine künftige EU-Strategie für internationale Kulturbeziehungen annehmen könnte.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • In den Schlussfolgerungen wird betont, dass der Kulturaustausch und der interkulturelle Dialog auf globaler Ebene einen wesentlichen Beitrag zur Annäherung der Menschen sowie zur Stärkung der Gesellschaft und der Wirtschaft leisten können. In diesem Sinne muss die EU die Kultur in ihre Politiken und Programme im Rahmen der Außenbeziehungen sowie in ihre Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen einbeziehen.
  • Die EU-Länder und die Europäische Kommission werden unter anderem ersucht,
    • den interkulturellen Dialog durch Projekte,Sensibilisierungsmaßnahmen und den Austausch bewährter Praktiken innerhalb und außerhalb der EU sowohl für Kulturschaffende als auch junge Menschen zu fördern;
    • den Ausbau der Mehrsprachigkeit und der interkulturellen Kompetenzen zu unterstützen;
    • das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aus dem Jahr 2005 zu fördern, bei dem die EU Vertragspartei ist;
    • eine EU-Strategie mit dem Ziel auszuarbeiten, die Kultur kohärent und systematisch in die Außenbeziehungen der EU einzubeziehen und die Komplementarität der Maßnahmen auf EU-Ebene mit denen der EU-Länder sicherzustellen;
    • europäische kulturelle Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen außerhalb der EU sowie die internationale Mobilität von europäischen Kulturschaffenden zu fördern;
    • die Bekämpfung von Nachahmung,Produktpiraterie sowie des Diebstahls von und des Handels mit Kulturgütern auf internationaler Ebene zu unterstützen;
    • das kulturelle Erbe zu schützen, zu erhalten und aufzuwerten.
  • Im Hinblick auf die bessere Formulierung von EU-Strategien und EU-Maßnahmen in diesem Bereich wird in den Schlussfolgerungen die Bedeutung einer gründlichen Analyse der Kultursektoren der Partnerländer hervorgehoben. Zudem wird die Notwendigkeit folgender Punkte deutlich gemacht:
    • Finanzierung von Programmen in Abstimmung auf die besonderen Merkmale des Kultursektors, insbesondere auf die kleinen Produktions- und Vertriebsstrukturen, sowie auf die lokalen Besonderheiten;
    • bessere Informationen über die Förderprogramme und -maßnahmen für potenzielle Teilnehmer;
    • verstärkte Einbeziehung der Künstler, der Kulturschaffenden und der Zivilgesellschaft sowohl der EU-Länder als auch der Partnerländer bei der Festlegung und Durchführung der auswärtigen Kulturpolitik;
    • engere Zusammenarbeit zwischen den kulturellen Einrichtungen der EU-Länder mit ihren Partnereinrichtungen, insbesondere durch Vernetzung.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 16. Dezember 2008 zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten (ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 10-12)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (JOIN(2016) 29 final vom 8.6.2016)

Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 41-43)

Letzte Aktualisierung: 08.11.2016

Top