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Weltgipfelkonferenz über die Sozialentwicklung

Anlässlich der Weltgipfelkonferenz über die Sozialentwicklung unterstreicht die Europäische Union die Notwendigkeit, zu einem ausgewogenen und nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt auf internationaler Ebene beizutragen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 21. Dezember 1994 über die Prioritäten der Europäischen Union auf der Weltgipfelkonferenz über die Sozialentwicklung (Kopenhagen, März 1995).

ZUSAMMENFASSUNG

Die soziale Entwicklung und die Demokratie sind nicht voneinander zu trennen; die Achtung der Menschenrechte bedingt die Mitwirkung der bürgerlichen Gesellschaft, insbesondere in Form des Dialogs zwischen den Sozialpartnern.

In den wirtschaftspolitischen Maßnahmen muss unbedingt Platz für strukturelle Aktionen auf nationaler und internationaler Ebene sein, damit die Nachhaltigkeit des Wachstums gewährleistet und die Ausbildung eines zu starken Ungleichgewichts verhindert werden kann.

Die Europäische Union muss sich insbesondere für folgende Ziele einsetzen:

  • Alle Länder sollten sich konkrete und zeitlich gestaffelte Ziele für die soziale Entwicklung nach Maßgabe ihres Entwicklungsniveaus setzen;
  • die sozialen Rechte sollten schrittweise durchgesetzt werden, indem die Staaten gehalten werden, die Übereinkommen der IAO (Internationalen Arbeiterorganisation) zu ratifizieren und für ihre effektive Anwendung zu sorgen;
  • der Abbau des übermäßigen Ungleichgewichts muss ein spezifisches Ziel der Politik zur Förderung der Sozialentwicklung sein;
  • die politischen Maßnahmen zur Zusammenarbeit und Hilfeleistung müssen besser koordiniert werden;
  • bei den von den internationalen Einrichtungen, insbesondere dem IWF und der Weltbank, empfohlenen politischen Maßnahmen muss vor allem die soziale Entwicklung ausdrücklich integriert werden;
  • der freie Kapitalverkehr muss auf wirksame Weise zur Entwicklung beitragen.

Auf bilateraler Ebene müsste sich die EU zu folgenden Maßnahmen verpflichten:

  • In den zwischen der EU und ihren Partnern vereinbarten Entwicklungskooperationsprogrammen wird der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Bekämpfung der Armut eine Priorität eingeräumt;
  • bei der Gewährung der Hilfe und der Handelspräferenzen erhalten die Länder eine Priorität, die nachweislich konkrete und wirksame Strategien zur Förderung der sozialen Entwicklung verfolgen.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Selektivität der öffentlichen Entwicklungshilfe müssen verbessert werden.

Das Problem der Ressourcen für die Entwicklung muss in umfassenderer Weise nach folgenden Gesichtspunkten angegangen werden:

  • Die Innenpolitik muss auf Effizienz und Gerechtigkeit ausgerichtet sein (Dazu ist ein wirksamer Zugang zu den Produktionsressourcen und den Märkten zu gewährleisten, und die öffentlichen Ausgaben sind auf präzise Ziele im Bereich der sozialen Entwicklung neu auszurichten);
  • der Kapitalzufluss und der Transfer von Technologie und von Know-how in die Entwicklungsländer und die Reformstaaten ist zu begünstigen.

Die EU setzt ihre Bemühungen zur Beseitigung der Armut und zur Eingliederung aller Gruppen der Gesellschaft fort (massive Schaffung von Arbeitsplätzen, Verhinderung der sozialen Ausgrenzung, Neubelebung der Systeme des Sozialschutzes).

Die EU, die bei der Gewährung von Entwicklungshilfe an erster Stelle steht, ist entschlossen, weiterhin einen wesentlichen Beitrag auf internationaler Ebene zu leisten.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Empfehlung 2000/581/EG der Kommission vom 15. September 2000 zur Ratifizierung des Übereinkommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit [Amtsblatt L 243 vom 28.9.2000].

Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) von 1998 zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten im Bereich der Arbeit

In der Erklärung werden die grundlegenden Arbeitsnormen aufgegriffen, die auf dem Kopenhagener Gipfel vereinbart worden waren, und für universell anwendbar erklärt. Dies bedeutet, dass alle IAO-Mitglieder, selbst wenn sie die grundlegenden Übereinkommen nicht ratifiziert haben, allein auf Grund ihrer IAO-Mitgliedschaft gehalten sind, die in diesen Übereinkommen verankerten Grundrechte zu fördern und umzusetzen.

Um die weltweite Anwendung der grundlegenden Arbeitsnormen zu fördern, werden ein Kontrollmechanismus, ein Beobachtungssystem und eine technische Hilfe geschaffen.

Ergebnisse der Weltgipfelkonferenz über die Sozialentwicklung, Kopenhagen, März 1995 (Erklärung und Aktionsprogramm).

Die Gipfelkonferenz bot vor allem die Möglichkeit, erstmals universelle grundlegende Arbeitsnormen aufzustellen: Vereinigungsfreiheit und effektive Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen, Verbot jeglicher Form der Zwangs- oder Pflichtarbeit, tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit und Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Innerhalb des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Vereinten Nationen ist der Ausschuss für Sozialentwicklung für die Folgemaßnahmen nach der Weltgipfelkonferenz und insbesondere für die Untersuchung der Anwendung der Kopenhagener Erklärung und des Aktionsprogramms des Gipfels zuständig.

Am 14. Februar 1997 nahm die Kommission eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen der Europäischen Union im Anschluss an die Weltgipfelkonferenz über die Sozialentwicklung an (KOM(96) 724 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Die in Europa verfolgte Politik steht bereits weitgehend in Einklang mit den in Kopenhagen eingegangenen Verpflichtungen. Die vorliegende Mitteilung dient daher der Prüfung der konkreten Folgemaßnahmen, die von der Europäischen Union in fünf Bereichen ergriffen werden können, denen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist.

A. Stärkere Berücksichtigung der sozialen Dimension im internationalen institutionellen Rahmen: Die Internationalisierung bewirkt einen Autonomieverlust im Bereich der einzelnen Politiken. Dies erfordert eine immer stärkere Zusammenarbeit innerhalb der internationalen Gremien (UNO, IAO, IWF, Weltbank,WTO, G7 usw.).

B. Einbeziehung der Verpflichtung zur Achtung der sozialen Grundrechte und zur Förderung der sozialen und menschlichen Entwicklung in die bilateralen Abkommen: Die Gemeinschaft sollte bei der Aufnahme bilateraler Beziehungen und der Gewährung von Hilfe oder Handelspräferenzen jenen Ländern den Vorzug geben, die konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der in Kopenhagen eingegangenen Verpflichtungen ergreifen (Förderung der Grundrechte der Arbeitnehmer, Anwendung der IAO-Übereinkommen oder Einhaltung der darin enthaltenen Grundsätze). Die Kommission schlägt vor zu vereinbaren, dass mindestens 20% der von der Gemeinschaft bereitgestellten Entwicklungshilfe und mindestens 20% der öffentlichen Ausgaben der Entwicklungsländer für soziale Basisprogramme verwendet werden.

C. Berücksichtigung der Bekämpfung der Armut bei den Entwicklungsaktionen und Fortsetzung der Initiativen gegen soziale Ausgrenzung innerhalb der Gemeinschaft. Im Rahmen des Dialogs mit den Entwicklungsländern könnte die Gemeinschaft die Analyse der Lage im Hinblick auf die Armut und eine Bewertung der nationalen politischen Maßnahmen gegen Ungleichheit systematisch berücksichtigen. Innerhalb der Union muss sichergestellt werden, dass die wirtschaftlichen Erfolge allen zugute kommen.

D. Arbeitsplatzsicherung als Priorität der Wirtschafts- und Sozialpolitik: Die Union hat der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Priorität eingeräumt. Dieses Vorgehen könnte als Modell dienen und mit anderen Initiativen auf breiter internationaler Ebene verglichen werden (IAO, G7 usw.).

E. Achtung und Schutz von Einwanderern, Bekämpfung des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit: Die Gemeinschaft plant weitere Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahres gegen Rassismus (1997).

Im Geiste des Gipfels in Kopenhagen konsultiert die Kommission die bürgerliche Gesellschaft im Rahmen eines alle 18 Monate stattfindenden Forums zu einer ganzen Reihe von sozialen Problemen.

Ein Bericht über die Fortschritte im Bereich der Innen- und Außenpolitik der EU wird im Jahr 2000 vorgelegt.

In dem mittelfristigen sozialpolitischen Aktionsprogramm, das von der Kommission am 12. April 1995 angenommen wurde [KOM(95) 134 endg.], sind zahlreiche Vorschläge aufgenommen worden, die den auf der Weltgipfelkonferenz von Kopenhagen eingegangenen Verpflichtungen entsprechen.

Das Parlament hat am 3. Februar 1995 eine „Entschließung zu den Prioritäten der Europäischen Union auf der Weltgipfelkonferenz über die Sozialentwicklung (Kopenhagen, März 1995)" angenommen.

See also

Bei weiteren Fragen, rufen Sie bitte folgende Webseiten ab: die Webseite der Internationalen Arbeiterorganisation (EN) (ES) (FR), die Webseite des Vereinten Nationen über den Weltgipfel zur sozialen Entwicklung (EN) und über die Kommission zur sozialen Entwicklung (EN).

Letzte Änderung: 15.03.2004

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