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Aktionsprogramm: Jugend 2000 - 2006

Das Programm „Jugend" bietet Jugendlichen Gelegenheit zur Mobilität sowie die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme am Aufbau Europas und trägt zur Weiterentwicklung einer Jugendpolitik auf der Grundlage nichtformaler Bildung bei. Es will Austauschmaßnahmen und Begegnungen/Diskussionen Jugendlicher, Freiwilligendienst, aktive Einbindung und Teilnahme am öffentlichen Leben wie auch Innovation und Ausweitung von Kompetenzen auf dem Gebiet der internationalen Ausbildung und der Zusammenarbeit im Jugendbereich fördern.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms „Jugend"

ZUSAMMENFASSUNG

Das gemeinschaftliche Aktionsprogramm „Jugend" fasst mehrere Tätigkeiten bereits zuvor bestehender Programme, wie beispielsweise „Jugend für Europa" und „ Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche ", für den Zeitraum 2000- 2006 in einem einzigen Instrument zusammen. Auch stützt es sich auf die Ziele, die die Kommission in ihrer Mitteilung „ Für ein Europa des Wissens " aufgestellt hat, und will so die Verwirklichung eines europäischen Bildungsraums begünstigen.

Das Programm umfasst folgende Hauptziele:

  • den Jugendlichen den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die möglicherweise zugleich eine Grundlage für ihre künftige Entwicklung schaffen, ermöglichen;
  • einen aktiven Beitrag der Jugendlichen zum Aufbau Europas durch ihre Teilnahme an transnationalen Austauschprogrammen fördern;
  • den Jugendlichen eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben und die verantwortungsvolle Ausübung ihrer Rolle als mündige Bürger ermöglichen;
  • Eigeninitiative, Unternehmungsgeist und Kreativität der Jugendlichen fördern, um diesen eine aktive Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, wie auch die Anerkennung des Wertes einer in einem europäischen Kontext erworbenen informellen Bildungserfahrungbegünstigen;
  • die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fördern;
  • die Zusammenarbeit im Jugendbereich verstärken.

Die Umsetzung dieser Ziele auf europäischer Ebene ergänzt die von und in den Mitgliedstaaten eingeleiteten Maßnahmen. Die Kommission sorgt dafür, dass die Maßnahmen des Programms mit den übrigen Maßnahmen und Politiken der Gemeinschaft in Einklang stehen.

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen des Programms durchgeführt:

  • Jugend für Europa: für Gruppen von Jugendlichen (von 15 bis 25 Jahren) bestimmte Mobilitätsmaßnahmen von kurzer Dauer, auf der Grundlage transnationaler Partnerschaften;
  • Europäischer Freiwilligendienst: Teilnahme junger Freiwilliger (von 18 bis 25 Jahren) an einer nicht erwerbsmäßigen und unbezahlten Tätigkeit, die für die Allgemeinheit von Bedeutung und zeitlich begrenzt ist (maximal 12 Monate), in einem anderen als dem Wohnmitgliedstaat oder in einem Drittstaat;
  • Initiativen im Jugendbereich: Unterstützung von innovativen und kreativen Projekten, die von den Jugendlichen initiiert werden, auf lokaler Ebene;
  • Gemeinsame Aktionen: eine Unterstützung der Gemeinschaft kann für Aktionen gewährt werden, die gemeinsam mit anderen Gemeinschaftsmaßnahmen in Verbindung mit der Politik der Wissensförderung durchgeführt werden;
  • Flankierende Maßnahmen: Aktivitäten im Bereich Zusammenarbeit, Ausbildung und Information zur Förderung der Innovation und der Kenntnisse im Jugendbereich.

Das Programm richtet sich insbesondere an Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren und an die Akteure des Jugendbereichs . Dabei ist darauf zu achten, dass alle Jugendlichen ohne Diskriminierung Zugang zu den Aktivitäten des Programms haben.

Die Kommission gewährleistet die Umsetzung der Gemeinschaftsaktionen des Programms in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten bemühen sich, alle zur Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs des Programms auf nationaler Ebene geeigneten Maßnahmen zu treffen.

Im Rahmen der Verwirklichung eines Europas des Wissens können die Maßnahmen des Programms in Form von Aktionen durchgeführt werden, die gemeinsam mit anderen Gemeinschaftsmaßnahmen in Verbindung mit der Politik der Wissensförderung , insbesondere den Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowieder Jugend, realisiert werden.

Die Kommission ist für die Verwaltung des Programms verantwortlich, das mit Hilfe von nationalen Agenturen in 31 europäischen Ländern weitgehend dezentral durchgeführt wird.

Die Kommission wird durch einen Ausschuss unterstützt, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt .

Der von der Kommission im Basisrechtsakt vorgeschlagene Finanzrahmen für die Durchführung des Programms wurde auf 520 Millionen Euro für sieben Jahre festgelegt. Aufgrund des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 hat das Europäische Parlament eine Aufstockung der Finanzmittel für den Zeitraum 2004-2006 befürwortet. Sie belaufen sich nun auf 615 Millionen Euro.

Neben den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union können am Programm teilnehmen:

  • die Kandidatenländer für den Beitritt zur Europäischen Union gemäß den Bedingungen, die in den Europaabkommen oder den Zusatzprotokollen über die Teilnahme dieser Länder (Bulgarien, Rumänien und Türkei) an den Gemeinschaftsprogrammen festgelegt wurden;
  • die Staaten der Europäischen Freihandelassoziation (EFTA), die am Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmen (Island, Norwegen und Liechtenstein);
  • an einigen der oben genannten Aktionen können auch Länder in anderen Regionen der Welt teilnehmen, nämlich: die Partnerländer im Mittelmeerraum, die Staaten in Osteuropa und im Kaukasus, in Südosteuropa und in Lateinamerika.

11.Die Kommission baut ihre Zusammenarbeit mit den Drittländern und einschlägigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat, aus.

Das Programm ist Gegenstand einer regelmäßigen Überwachung , durchgeführt durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten spätestens zum 31. Dezember 2002 und zum 30. Juni 2005 eingereichten Berichte unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen:

  • spätestens zum 30. Juni 2005 einen Zwischenevaluierungsbericht über die Durchführung des Programms (siehe weiter unten);
  • spätestens zum 31. Dezember 2007 einen Ex-Post- Evaluierungsbericht.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss (EG) Nr. 1031/2000

18.05.2000

-

ABl. L 117 vom 18.05.2000

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms Jugend in Aktion im Zeitraum 2007-2013 [Amtsblatt L 327 vom 24.11.2006]

Bericht der Kommission - Zwischenevaluierung des Aktionsprogramms „Jugend" 2000-2006 (Berichtszeitraum 2000-2003) [KOM(2004) 158 endg. vom 01.03.2004 - Nicht in Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht wird betont, dass die Ziele des Programms weitgehend erreicht wurden. Alle Akteure, also nationale Verwaltungen, nationale Agenturen, Jugendorganisationen, Jugendbetreuer/Jugendleiter und Wissenschaftler, wurden in den Evaluierungsprozess einbezogen. Um das Programm jedoch an Änderungen des Kontexts anzupassen und den Empfehlungen der verschiedenen Akteure vor Ort nachzukommen, schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • Anpassung der Altersgrenzen in dem neuen Programm „Jugend" im Jahr 2007;
  • stärkere Ausrichtung des Programms auf benachteiligte Jugendliche und junge Menschen in abgelegenen ländlichen Gegenden;
  • Unterstützung für kleine Jugendorganisationen oder Organisationen, die noch nie Projekte eingereicht haben;
  • Einrichtung regionaler und lokaler Informationszentren, um mehr Nähe zu den potenziellen Begünstigten herzustellen, ohne jedoch das Finanzmanagement zu dezentralisieren;
  • möglichst weitgehende Vereinfachung und Flexibilisierung der Verwaltungsverfahren und größere Transparenz des Entscheidungsprozesses, einschließlich der Gründe für die Ablehnung von Projekten;
  • Abhaltung von mehr Evaluierungssitzungen auf europäischer und nationaler Ebene sowie Förderung einer umfassenden Verbreitung vorbildlicher Verfahren;
  • bessere Sichtbarkeit des Programms und der einzelnen Aktionen, Hervorhebung der erzielten Ergebnisse;
  • bessere Aufgabenbeteiligung innerhalb des Partnerschaftsprogramms mit dem Europarat (EN) hinsichtlich der Ausbildung junger Menschen.

Jugend für Europa:

  • Verkürzung der Dauer von Projekten in neuen Programm „Jugend";
  • Verstärkung der Partnerschaften zwischen den für das Programm „Jugend" verantwortlichen nationalen Agenturen.

Europäischer Freiwilligendienst (EFD):

  • Systematische Weiterentwicklung von Qualität und Qualität der Maßnahmen: es sind 10 000 Freiwillige pro Jahr vorgesehen;
  • Einführung eines kollektiven EFD, der es Gruppen von Freiwilligen ermöglicht, ihren EFD anlässlich größerer Veranstaltungen gemeinsam zu absolvieren;
  • Überarbeitung und Dezentralisierung des Anerkennungsverfahrens für die Aufnahmeorganisationen sowie der Ausstellung der Zertifikate für die Freiwilligen;
  • Einführung einer nachhaltigeren Unterstützung für die Strukturen ehemaliger Freiwilliger.

Initiativen im Jugendbereich:

  • Verknüpfung von ‚Future Capital' (Zukunftskapital: Aktion, die es Jugendlichen ermöglicht, im Anschluss an ihren Freiwilligendienst eigene Projekte zu realisieren) und EFD sowie Förderung von Netzwerkprojekten durch die weitere Abhaltung von Kontaktseminaren;
  • Nutzung dieses Instruments zur Förderung der aktiven Beteiligung der Jugendlichen und der sozialen Integration.

Gemeinsame Aktionen:

  • Weitere Betonung jugendspezifischer Themen wie z. B. der aktiven Beteiligung Jugendlicher am öffentlichen Leben;
  • Beschränkung der verlangten Kompatibilität auf zwei der drei Bereiche (also allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend) und bessere Nutzung des Multiplikatoreffektes der gemeinsamen Aktionen.

Flankierende Maßnahmen:

  • Stärkung der Qualität in der Jugendarbeit. Zur Erreichung dieses Ziels sollen die SALTO-Ressourcenzentren (EN) sowie das Partnerschaftsprogramm zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission zur Ausbildung im Bereich Jugendarbeit eingesetzt werden;
  • bessere Nutzung des vollen Potentials der persönlichen Kontakte und der Informationstechnologie, um ein breiteres Spektrum von Jugendlichen zu erreichen und um diese mit umfassenden Informationen über die Prioritäten des Programms „Jugend" zu versorgen;
  • bis 2006 Veröffentlichung jährlicher Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte zur Unterstützung von internationaler Ausbildung und Zusammenarbeit im Bereich der Jugendarbeit.

Hinsichtlich des Partnerschaftsprogramms zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission zur Ausbildung im Bereich Jugendarbeit schlägt die Kommission vor, auf eine effiziente Nutzung der Kompetenzen und Instrumente zu achten, die der Partnerschaft zur Verfügung stehen, z.B. durch Ausbau des Netzes der Ausbilder, die an den Ausbildungsmaßnahmen des Paktes teilgenommen haben, und die Synergiewirkungen zwischen den drei Kooperationsbereichen mit dem Europarat (Ausbildung, Forschung, Euro-Med) stärker zu nutzen.

Überdies könnte die Kommission den Zugang zum Programm für Organisationen aus Drittländern erleichtern und den Organisationen aus den Partnerländern die Möglichkeit einräumen, Anträge einzureichen und als Phare-Partner an den Projekten teilzunehmen. Ebenso sieht sie die Übertragung des Modells des Euro-Med-Jugend-Programms auf den Balkan sowie auf Osteuropa und den Kaukasus vor.

Letzte Änderung: 20.02.2007

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