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Strategie der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel

Diese Mitteilung zielt auf die Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Bekämpfung des gravierenden Problems der wachsenden Resistenz gegen antimikrobielle Mittel bei Mensch und Tier.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 20. Juni 2001 über eine Strategie der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel [KOM(2001) 333 endg. Band I - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Antimikrobielle Mittel sind synthetische oder natürliche Substanzen zur Abtötung oder Hemmung des Wachstums von Viren, Bakterien usw. (Antibiotika sind Substanzen mit rein antibakterieller Wirkung). Zweifelsohne haben diese Substanzen einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung geleistet. Allerdings haben gewisse Mikroorganismen aufgrund einer exzessiven und unkritischen Verwendung eine Resistenz gegenüber diesen Mitteln erworben, wodurch sie die medizinischen Errungenschaften gefährden.

In Anbetracht dieser Besorgnis erregenden Entwicklung, die weltweit zu beobachten ist, hat die Kommission beschlossen, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, um die bestehenden Rechtsvorschriften zu ergänzen und zu verstärken. Dieser Mitteilung ist ein Vorschlag für eine Empfehlung zur umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin beigefügt.

Spezifische Ziele

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Exposition gegenüber antimikrobiellen Mitteln nicht nur über Arzneimittel, sondern insbesondere über Lebensmittel erfolgt. Dies gilt auch für die Tiere. Die Strategie betrifft folglich die Human- und die Veterinärmedizin. Sie sieht Maßnahmen vor, die prioritär in vier Schlüsselbereichen durchzuführen sind:

  • Überwachung: Kontrolle der Entwicklung und der Auswirkungen entsprechender Maßnahmen;
  • Prävention übertragbarer Erkrankungen und Infektionskontrolle zur Reduzierung des Bedarfs an antimikrobiellen Mitteln, u. a. durch einen umsichtigen Einsatz solcher Arzneimittel;
  • Erforschung und Entwicklung von Alternativen;
  • internationale Zusammenarbeit.

Erster Bereich: Überwachung

Sie stützt sich auf folgende zwei Prioritäten:

  • Entwicklung von Überwachungsnetzen auf europäischer Ebene und Förderung der Mitwirkung von Drittländern;
  • Einrichtung und Verbesserung der Datenerhebung über den Verbrauch antimikrobieller Mittel in allen Bereichen.

Was die Überwachungsnetze betrifft, so muss man nicht nur die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel, sondern auch die Entwicklung übertragbarer Krankheiten, Infektionen wie Salmonella- und Nosokomialinfektionen (im Krankenhaus übertragene Infektionen), usw. überwachen. Krankheitsausbrüche können ein Zeichen für die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel sein. Ein Gemeinschaftsnetz zur epidemiologischen Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten wurde bereits 1999 eingerichtet. Im Rahmen dieses Gemeinschaftsnetzes wurden zahlreiche spezielle Netze eingerichtet, u. a. das Europäische Überwachungssystem zur Resistenz gegen antimikrobielle Mittel (EARSS). Diese Netze gilt es im Hinblick auf eine größere Kohärenz und bessere Koordinierung zu verbessern. Vergleichbare Netze bestehen auch für den Bereich der Veterinärmedizin.

Zweiter Bereich: Prävention

Für den Bereich der Prävention sind unter anderem folgende prioritäre Aktionen vorgesehen:

  • Steigerung des Informationsangebots zur Resistenz gegen antimikrobielle Mittel für die Zulassung in allen Bereichen;
  • auf Gemeinschaftsebene Förderung von Aufklärungskampagnen für die Fachwelt und die Bevölkerung zur Bekämpfung des übermäßigen Gebrauchs und Missbrauchs antimikrobieller Mittel;
  • Einführung des Grundsatzes, dem zufolge antibakterielle Mittel in der Human- und Veterinärmedizin ausnahmslos verschreibungspflichtig sein müssen und in der Landwirtschaft in kontrollierter Form zu vertreiben sind, sowie Prüfung der Frage, ob dieser Grundsatz bei allen antimikrobiellen Mitteln angewandt werden sollte;
  • Ausbau und Förderung von Präventionsprogrammen für Infektionskrankheiten, insbesondere von Immunisierungsprogrammen;
  • Ausbau des Rückstandskontrollsystems bei Lebensmitteln in Bezug auf Analysemethoden, Sanktionen und Meldesystem;
  • schrittweise Eliminierung und Substitution der als Wachstumsförderer in Futtermitteln verwendeten antimikrobiellen Substanzen (diese Aktion ist bereits teilweise im Rahmen der bestehenden oder vorgeschlagenen Rechtsvorschriften durchgeführt worden);
  • Überprüfung der Verwendung der beiden noch zugelassenen antimikrobiellen Mittel in Lebensmitteln (die Konservierungsstoffe Nisin (E 234) und Natamycin (E 235));
  • besondere Berücksichtigung der GVO mit Genen, die gegenüber in der Human- oder Veterinärmedizin verwendeten Antibiotika resistent sind, im Hinblick darauf, die Gene in GVO, welche die menschliche Gesundheit und die Umwelt beeinträchtigen können, zu identifizieren und schrittweise zu eliminieren.

Dritter Bereich: Forschung und Produktentwicklung

Für diesen Bereich sind folgende drei prioritäre Aktionen vorgesehen:

  • Förderung der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel;
  • Förderung der Entwicklung alternativer Therapien und Impfstoffe;
  • Förderung der Entwicklung rascher und verlässlicher Diagnostik- und Empfindlichkeitstests.

Auf Gemeinschaftsebene werden bereits seit mehreren Jahren Forschungsarbeiten im Bereich der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel durchgeführt, die insbesondere durch das Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung gefördert werden.

Vierter Bereich: Internationale Zusammenarbeit Das Problem macht nicht vor den Grenzen halt und die Expansion des weltweiten Handels- und Reiseverkehrs hat seine Ausbreitung erheblich beschleunigt. Die Gemeinschaft hat daher Verbindungen mit zahlreichen internationalen Organisationen aufgebaut, u. a. der WHO (EN) (FR) (ES). Außerdem hat sie gezielte Maßnahmen in die Foren für die externe Zusammenarbeit aufgenommen, etwa die Euro-Med-Zusammenarbeit und die Nördliche Dimension, sowie in den EU-Erweiterungsprozess.

Für diesen Bereich sind folgende zwei prioritäre Aktionen vorgesehen:

  • Nachhaltiger Ausbau der Kooperation, Koordination und Partnerschaft auf internationaler Ebene;
  • Unterstützung der Beitritts- und Entwicklungsländer bei der Einrichtung geeigneter Strukturen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung des Rates vom 15. November 2001 zur umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel in der Humanmedizin [KOM(2001) 333 endg. Band II - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Diese Empfehlung folgt auf den Vorschlag der Kommission von 2001 mit einer Gemeinschaftsstrategie zur Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel. Sie zielt darauf ab, die Antibiotikaresistenz einzudämmen und somit die Wirksamkeit der antimikrobiellen Mittel aufrechtzuerhalten.

Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur Antibiotikaresistenz „Eine Strategie gegen die mikrobiologische Bedrohung" [Amtsblatt C 195 vom 13.7.1999].

Diese Entschließung zielt auf eine gemeinsame Strategie und ein koordiniertes Vorgehen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz.

Letzte Änderung: 26.05.2006

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