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Ernährung und Gesundheit

Die Entschließung des Rates über Gesundheit und Ernährung soll eingehende Überlegungen auf nationaler und europäischer Ebene über die Notwendigkeit einer umfassenden und kohärenten Ernährungspolitik anregen.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates vom 14. Dezember 2000 über Gesundheit und Ernährung [Amtsblatt C 20 vom 23.1.2001]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Entschließung legt den Schwerpunkt auf die Einbeziehung des Aspekts einer gesunden Ernährungsweise in das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie in die anderen Gemeinschaftspolitiken mit Auswirkungen auf die Ernährung, etwa die Landwirtschaft.

Im Übrigen ist der Rat der Auffassung, dass eine solche Gesundheits- und Ernährungspolitik alle betroffenen Akteure, einschließlich der Ernährungssachverständigen, der Verbraucher, der Nichtregierungsorganisationen usw. mit einbeziehen muss. Auch sollte gegebenenfalls die Ausbildung dieser Akteure ins Auge gefasst werden.

Die Entschließung unterstreicht die Bedeutung der Ernährung als maßgeblichen Faktor für die menschliche Gesundheit. Eine nicht bedarfsgerechte Ernährung stellt einen der wichtigsten Risikofaktoren für das Auftreten zahlreicher Krankheiten, u. a. Herz- und Gefäßkrankheiten, dar. Jüngste Entwicklungen, wie die erhebliche Zunahme von Fettleibigkeit, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, und die Veränderungen in den Essgewohnheiten zugunsten der Gemeinschaftsverpflegung und des Verzehrs von Fertiggerichten, erhöhen noch die Gesundheitsrisiken. Angesichts dieser großen Gesundheitsgefahren, aber auch der damit verbundenen sozialen Kosten sowie des Mangels an zuverlässigen und verständlichen Informationen über die ernährungsphysiologischen Merkmale der Lebensmittel ist der Rat der Auffassung, dass es zusätzlicher Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene bedarf.

Insofern ersucht der Rat die Mitgliedstaaten

  • gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und Gewohnheiten in puncto Ernährung zu fördern, um in der Bevölkerung auf eine gesundheitsbewusste Lebensmittelwahl hinzuwirken;
  • alle Betroffenen in die Überlegungen über eine gesunde Ernährung und deren Förderung einzubeziehen;
  • die Ausarbeitung, die Verbreitung und die Durchführung von Empfehlungen für eine gesunde Ernährung auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Kenntnisse weiterzuentwickeln;
  • die ernährungswissenschaftlichen Kenntnisse der Gesundheitssachverständigen und der in den Nahrungsmittelbranchen Tätigen zu verbessern;
  • aktiv an den Netzen für die Erhebung von Daten in den Bereichen Ernährung und körperliche Betätigung in der Gemeinschaft mitzuarbeiten;
  • die Beteiligung von nationalen Sachverständigen an den Tätigkeiten der Gemeinschaft, insbesondere an der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse, zu fördern.

Im Rahmen des Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit zieht die Kommission u. a. die Erarbeitung einer umfassenden und in sich stimmigen Ernährungspolitik sowie die Vorlage eines Aktionsplans mit Leitlinien im Bereich der Ernährungsgewohnheiten in Betracht. Darüber hinaus ersucht der Rat die Kommission,

  • vorzusehen, dass bei der Festlegung und Durchführung aller einschlägigen Gemeinschaftspolitiken einer gesunden Ernährungsweise Rechnung getragen wird und Instrumente entwickelt werden, die eine Beurteilung der Auswirkungen der übrigen Gemeinschaftspolitiken auf die gesunde Ernährung ermöglichen;
  • unter Rückgriff auf das vorhandene, von den Mitgliedstaaten eingesetzte Instrumentarium die Mittel für die Überwachung der gesunden Ernährungsweisen und der maßgeblichen Faktoren weiterzuentwickeln, um zu vergleichbaren Daten zu gelangen, und ergänzend zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten eine regelmäßige Auswertung dieser Daten zu gewährleisten;
  • einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch in diesem Bereich zu unterstützen;
  • die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse im Bereich der gesunden Ernährung zu erleichtern, um einzelstaatliche oder örtliche Ernährungsempfehlungen und die Verbraucherinformationen aktualisieren zu können;
  • die Forschungsarbeiten über den Zusammenhang zwischen Gesundheit und Ernährung, die ernährungsbedingten Krankheiten, das Verständnis der Ernährungsgewohnheiten sowie die Auswirkungen der Politiken auf die Gesundheit und Ernährung zu unterstützen;
  • den Austausch von Informationen über Ausbildungsgänge und Berufe im Ernährungsbereich zu erleichtern;
  • die Nährstoff-Kennzeichnung zu verbessern und sie an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen sowie die Nutzung weiterer Instrumente zur ernährungsbezogenen Information voranzutreiben;
  • zu prüfen, ob Vorhaben zur Förderung einer gesunden Ernährungsweise durchgeführt werden können;
  • Überlegungen darüber anzustellen, wie die neuen Informationstechnologien für eine bessere Unterrichtung der Akteure in diesem Bereich, aber auch für eine bessere Unterrichtung der Bevölkerung genutzt werden können;
  • Vorkehrungen zu treffen, damit die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Ernährung weiter verfolgt wird.

Der Rat betont außerdem, wie wichtig es ist, mit den zuständigen internationalen Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), weiterhin zusammenzuarbeiten, um Überschneidungen zu vermeiden.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juli 2003 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel [KOM(2003) 424 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mit diesem Vorschlag sollen Vorschriften in Bezug auf nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungen, niedergelegt werden. Ziel ist eine bessere Aufklärung des Verbrauchers über die Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln durch Vermeidung von falschen oder für den Verbraucher kaum aussagekräftigen Angaben.

Der Vorschlag gewährleistet eine höhere Rechtssicherheit, indem er die Bedingungen für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben festhält, bestimmte Angaben verbietet und eine wissenschaftliche Bewertung der gesundheitsbezogenen Angaben nach Maßgabe des Nährwertprofils der Lebensmittel vorsieht.

Letzte Änderung: 11.04.2005

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