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Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Armutslinderung

1) ZIEL

Schaffung eines politischen Rahmens zur Orientierung der EG bei der Festlegung einer kohärenten, globalen und beschleunigten Aktion im Zusammenhang mit den weltweiten Bemühungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Ärmsten und zur Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten: HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose, die die Entwicklung hemmen.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 20. September 2000 an den Rat und an das Europäische Parlament - Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Armutslinderung

3) INHALT

Hintergrund

Bekanntlich ist ein wesentlicher Anteil des schnellen Wirtschaftswachstums in vielen Teilen der Welt im 20. Jahrhundert auf die Verbesserung der Gesundheit zurückzuführen. Leistungsfähige Bildungs- und Gesundheitssysteme sind wesentliche Voraussetzungen für die Verringerung der Armut und die Entwicklung.

Die übertragbaren Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose bremsen weiterhin die Entwicklung. Weltweit fordern diese drei Krankheiten jährlich mehr als fünf Millionen Todesopfer, und die übertragbaren Krankheiten tragen zu mehr als 60 % der Morbidität in den Entwicklungsländern bei.

Diese Krankheiten konnten nicht ausgerottet werden. Im Gegenteil, es ist festzustellen, dass sie in verstärktem Maße wieder auftreten. Obwohl die Tuberkulose seit 50 Jahren erkannt und behandelt werden kann, gehört sie weiterhin zu den hauptsächlichen tödlichen Erkankungen und ist in Regionen wieder aufgetreten, in denen sie früher verschwunden bzw. ausgerottet war (z. B. in Osteuropa).

Durch gezielte Investitionen in die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, insbesondere von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose, kann die Gesundheit der Ärmsten verbessert werden.

Die Gemeinschaft leistet seit langem Hilfe in diesem Bereich. Seit 1990 sind 3,4 Milliarden Euro, die die Gemeinschaft in die Bereiche Gesundheit, Aids und Bevölkerung investiert hat, über 100 Entwicklungsländern zugute gekommen. Das Programm zur Bekämpfung von HIV/Aids in den Entwicklungsländern wurde im Jahre 1987 eingeleitet. Die Europäische Union leistet 65 % der weltweiten Hilfe in den Bereichen Gesundheit, Aids und Bevölkerung.

Die Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten ist jedoch weltweit von so großer Dringlichkeit, dass es eines neuen politischen Rahmens bedarf. Ziel der neuen Entwicklungspolitik der Gemeinschaft ist die Armutslinderung. Einer der vorrangigen Bereiche der Gemeinschaftshilfe ist die makroökonomische Unterstützung der Entwicklungsländer, die in direktem Zusammenhang mit den Strategien zur Armutslinderung steht, und zwar insbesondere mit den sektoriellen Programmen in den sozialen Bereichen wie der Gesundheit.

Ziele und Aktionen

Die neuen Ziele und Aktionen des neuen politischen Rahmens sollen die bestehenden Maßnahmen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Diese Maßnahmen bedingen einander und sollen sich gegenseitig verstärken.

Die Kommissionsmitteilung legt einen Interventionsrahmen fest, der drei Kernbereiche für gezielte Maßnahmen umfasst, und zwar:

Die Optimierung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen im Rahmen der EG-Entwicklungszusammenarbeit

Es gibt zwar bereits Maßnahmen zur Prävention bzw. zur Behandlung der betreffenden Krankheiten; diese sind jedoch nur allzu häufig unwirksam. Mit diesem Kernbereich sollen ihre Auswirkungen verstärkt werden, indem unter anderem

  • weiterhin großes Gewicht auf die Prävention gelegt wird,
  • die Entwicklungsländer ermuntert werden, eine kohärente und integrierte Gesundheitspolitik zur Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten festzulegen,
  • die Mechanismen verbessert werden, mit deren Hilfe Produkte wie Kondome, Moskitonetze usw. bereitgestellt und auf Qualität geprüft werden,
  • gezielte Hilfe durch innovative Partnerschaften verstärkt wird, die sich nicht auf den traditionellen Gesundheitssektor beschränken (z. B. Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, mit der Privatwirtschaft usw.).

Die Erhöhung der Bezahlbarkeit wichtiger Arzneimittel durch einen umfassenden Ansatz

Eines der Haupthindernisse für einen besseren Zugang zur gesundheitlichen Versorgung der armen Bevölkerung in den Entwicklungsländern ist der Preis der wichtigsten Arzneimittel und grundlegenden Arzneimittelspezialitäten, die für die Prävention und die Behandlung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten notwendig sind. Die Arzneimittel werden überwiegend in den Industrieländern hergestellt, sind patentiert und damit für die armen Bevölkerungsschichten zu teuer.

Um dieses Problem zu lösen, bedarf es unbedingt eines umfassenden, auf Synergien ausgerichteten Konzeptes.

Für künftige Gemeinschaftsmaßnahmen in diesem Bereich gelten folgende Leitlinien:

  • Die EG wird die Länder bei der Stärkung der nationalen Arzneimittelpolitik in noch höherem Maß unterstützen, um die Qualitätssicherung, den Vertrieb usw. zu verbessern.
  • Die Preisbildung bei den Arzneimitteln gegen die drei wichtigsten Krankheiten und insbesondere die Auswirkungen von Steuern und Zöllen sollen sorgfältig überprüft werden.
  • Es soll ein System der abgestuften Preisbildung angewendet werden, damit die Hersteller ihre Produkte in den ärmsten Ländern zu möglichst niedrigen Preisen anbieten können, ohne ihre Gewinne in den Industrieländern zu gefährden.
  • Es sollen Lizenzvereinbarungen auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden, um die lokale Herstellung wichtiger Arzneimittel und einen Technologietransfer in die Entwicklungsländer zu ermöglichen.
  • Die lokale Produktion von Generika soll gesteigert werden, indem die Laboratorien, die Zusammenarbeit zwischen diesen, die Forschungseinrichtungen und die pharmazeutische Industrie weiter entwickelt werden. Dies würde ebenfalls einen wirksamen Wettbewerb auf den einzelstaatlichen Märkten fördern.
  • Die Entwicklungsländer sollten ebenfalls von den Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens Gebrauch machen können, um mit Hilfe der Zwangslizenzierung den Belangen der öffentlichen Gesundheit und Krisensituationen Rechnung zu tragen.

Investitionen in die Erforschung und Entwicklung globaler Güter zur Bekämpfung von Malaria, Tuberkulose und HIV/Aids

Dieser Kernbereich ist auf die langfristige Lösung des Problems ausgerichtet und zielt darauf ab, Investitionshemmnisse in Forschung und Entwicklung zu beseitigen. Dabei sind drei einander ergänzende Strategien vorgesehen:

  • Größere und wirksamere Investitionen der öffentlichen Hand, insbesondere durch eine Aufstockung der Forschungsfördermittel in den Entwicklungsländern im Rahmen der neuen Initiative zur Schaffung eines europäischen Forschungsraums,
  • eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für private Investoren, (z. B. Anreize für Risikokapital, die Schaffung von Fonds für den Kauf von Arzneimitteln usw.),
  • die Beteiligung an einer weltweiten Partnerschaft, um eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsländer in den nächsten zehn Jahren sicherzustellen. Nur 10 % der weltweiten Investitionen entfallen derzeit auf die Krankheiten, die 90 % der weltweiten Krankheitsbelastung ausmachen. Es wird angestrebt, künftig 20 % der Investitionen für Krankheiten aufzuwenden, die 80 % der weltweiten Krankheitsbelastung ausmachen.

Internationale Perspektive

Nur ein globaler Ansatz auf internationaler Ebene kann erfolgreich sein. Der beschriebene politische Rahmen stellt die erste Reaktion der Gemeinschaft auf die Empfehlungen des G8-Gipfels von Okinawa von Juli 2000 dar und ist Bestandteil der internationalen Aktion zur Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten, insbesondere von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose in den Entwicklungsländern.

Die Armutslinderung durch die Verbesserung der Gesundheit erfordert ebenfalls die Zusammenarbeit aller internationalen Akteure: der Institutionen wie EG, UNO und WHO, der NRO sowie der Privatwirtschaft.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

KOM(2000) 585 endg.Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Letzte Änderung: 12.10.2001

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