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Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003

Hauptziel des Europäischen Jahres ist es, die Umsetzung des politischen Programms voranzubringen, das die Kommission im Jahr 2000 in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen" umrissen hat und das auf die vollständige Integration von Menschen mit Behinderungen abstellt.

RECHTSAKT

Beschluss 2001/903/EG des Rates vom 3. Dezember 2001 über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003

ZUSAMMENFASSUNG

Zielsetzungen und geplante Maßnahmen

Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) hat folgende Zielsetzungen:

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Recht der Menschen mit Behinderungen auf Schutz vor Diskriminierung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Grundrechtecharta der Europäischen Union;
  • Anregung von Reflexionen und Diskussionen über Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen in Europa;
  • Förderung des Erfahrungsaustauschs über beispielhafte Verfahren und wirksame Strategien, die auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene entwickelt wurden;
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten - Regierungen auf allen Ebenen, Privatsektor, Interessengemeinschaften, Sozialpartnern, Wissenschaftlern, gemeinnützigen Organisationen, Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen;
  • Verbesserung der Kommunikation über das Thema Behinderung und Förderung einer positiven Darstellung der Menschen mit Behinderungen;
  • Sensibilisierung für die Heterogenität der Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Behinderungen und die vielfältigen Formen von Diskriminierung, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind;
  • besondere Fokussierung auf die Sensibilisierung für das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf Gleichbehandlung im Bildungsbereich.

Die Maßnahmen zur Realisierung dieser Ziele umfassen insbesondere

  • die Organisation von Treffen und Veranstaltungen, einschließlich Eröffnungs- und Abschlusskonferenzen;
  • die Durchführung von Informations- und Förderkampagnen;
  • die Zusammenarbeit mit Medienorganisationen;
  • die Durchführung von Erhebungen und Studien;
  • die Organisation von Veranstaltungen zur Verbreitung von Informationen, insbesondere von Good-Practice-Beispielen;
  • die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für auf transnationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführte Initiativen zur Förderung der Zielsetzungen des Europäischen Jahres.

Nähere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Maßnahmen finden sich im Anhang des Beschlusses.

Finanzierung, Haushalt und Organisation

Das Budget des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen beträgt für die Jahre 2002 (vorbereitende Maßnahmen) und 2003 12 Mio. EUR.

Gemäß dem einschlägigen Beschluss werden gemeinschaftsweite Maßnahmen bis zu einer Höhe von 80 % und Maßnahmen auf nationaler Ebene bis zu einer Höhe von 50 % der Kosten bezuschusst. Die Kommission vergibt Globalzuschüsse an die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten leiten die Gelder an die nationalen Koordinierungsstellen weiter, die die verschiedenen Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene unterstützen. Für die Antragseinreichung und die Kofinanzierung gelten besondere Bestimmungen.

Die Kommission ist für die Durchführung der im Rahmen des Europäischen Jahres vorgesehenen Maßnahmen verantwortlich. Sie wird unterstützt von einem aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzten beratenden Ausschuss. Weiterhin organisiert sie den Meinungsaustausch mit der Gemeinschaft der Menschen mit Behinderungen und den NRO, die sie im Hinblick auf die Durchführung der verschiedenen Veranstaltungen vertreten.

Es ist vorgesehen, dass die Kommission dem Parlament bis spätestens 31. Dezember 2004 einen Evaluierungsbericht vorlegt, in dem die Wirkung des Europäischen Jahres bewertet und Lehren für die Zukunft gezogen werden.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2001/903/EG

19.12.2001

-

ABl. L 335 vom 19.02.01

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2005 über Durchführung, Ergebnisse und Gesamtbeurteilung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 [KOM(2005) 486 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Schlüsselaktionen auf EU-Ebene

  • Die Förder- und Informationskampagne unter dem Slogan „Get on board!"/„Steig ein!" sollte den partizipatorischen Charakter des EJMB herausstellen.
  • Ein Kampagnenbus machte im Laufe des Jahres 2003 Station in 181 Städten und war bei 211 Veranstaltungen zugegen.
  • Es wurde ein Logo kreiert und eine allgemein zugängliche, interaktive Website eingerichtet.
  • Bei den im Rahmen des Europäischen Jahres veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ging es zum einen um Informationskampagnen, die die Hauptkampagne flankieren sollten und auf bestimmte Zielgruppen abstellten, zum anderen um die Durchführung transnationaler Projekte.
  • Es wurde eine Kampagne zur Einbeziehung der Unternehmen durchgeführt, um Großunternehmen für die EJMB-Kampagne zu gewinnen.
  • Das EJMB war zentrale Komponente zahlreicher wichtiger europäischer Veranstaltungen und Konferenzen: Europäische Mobilitätswoche, Konferenz zum Thema „eAccessibility", Konferenz über die regionale Dimension der Behindertenpolitik usw.

Schlüsselaktionen auf nationaler Ebene

  • Die Teilnehmerländer hatten nationale Koordinierungsstellen - unter Mitwirkung von Vertretern der Menschen mit Behinderungen - einzurichten.
  • Diese nationalen Stellen wurden durch regionale und lokale Gruppen unterstützt, die eigens ins Leben gerufen wurden, um an der EJMB-Kampagne mitzuwirken.
  • Es wurden spezielle nationale Websites eingerichtet.
  • Spezielle Kampagnenbeauftragte übernahmen die Gesamtverantwortung für den Kampagnenbus und seine Route während des Aufenthalts des Busses im betreffenden Land.

Wichtigste Ergebnisse der EJMB-Kampagne

  • Eine im September 2003 durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass ein Drittel der EU-Bevölkerung über das EJMB und seine Zielsetzungen informiert war.
  • Die Tour des Kampagnenbusses war ein zentrales Element der Kampagne, das deren europäischen Charakter verdeutlichte, ein beträchtliches Medieninteresse auslöste und es ermöglichte, viele kleine Städte zu erreichen.
  • Die Medienresonanz war groß und die Website wurde stark frequentiert (500 000 Besuche im Jahr 2003).
  • Auch das Programm zur Einbeziehung der Unternehmen kann als positives Ergebnis des EJMB verbucht werden.
  • Auf einzelstaatlicher Ebene ist das Engagement für den dezentralen Ansatz - mit der Festlegung nationaler Schwerpunkte für das EJMB und der Einbindung behinderter Menschen während der gesamten Kampagne - als wesentliches Ergebnis und als einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg der Kampagne zu werten. Das von der Kommission in Abstimmung mit den Teilnehmerländern zugrunde gelegte dezentrale Finanzierungskonzept hat im Rahmen der Kampagne eindeutig eine starke Hebelwirkung entfaltet.

Entschließung des Rates vom 6. Mai 2003 über die Zugänglichkeit kultureller Einrichtungen und kultureller Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen [Amtsblatt C 134 vom 7.06.2003]

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse weitere praktische Maßahmen zu treffen, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellen Einrichtungen und zu kulturellen Aktivitäten sowie zu den Medien zu verbessern.

Entschließung des Rates vom 5. Mai 2003 über die Chancengleichheit für Schüler und Studierende mit Behinderungen in Bezug auf allgemeine und berufliche Bildung [Amtsblatt C 134 vom 7.06.2003]

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse weitere praxisorientierte Maßnahmen zu treffen, um im Sinne des lebenslangen Lernens Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung zu verschaffen.

Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003: „eAccessibility" - Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft [Amtsblatt C 39 vom 18.02.2003]

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Potenzial der Informationsgesellschaft für Menschen mit Behinderungen zu erschließen und insbesondere technische, rechtliche und andere Hindernisse für ihre effektive Beteiligung an der wissensbasierten Gesellschaft zu beseitigen.

Letzte Änderung: 31.01.2006

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