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Mitteilung über die Zukunft der europäischen Beschäftigungsstrategie (2003)

Diese Mitteilung, die von der Kommission als Diskussionspapier im Rahmen der Überarbeitung der EBS für das Jahr 2003 vorgelegt wurde, beschreibt die Grundzüge der neuen Beschäftigungsstrategie. Sie enthält konkrete Beispiele für bestehende Zielvorgaben sowie Überlegungen und Anregungen für denkbare neue Zielsetzungen. Mit ihr wird eine neue Generation von Leitlinien eingeführt. Eine weitere Überarbeitung ist im Rahmen der Überprüfung der Lissabon-Strategie 2005 geplant.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Zukunft der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS): „Eine Strategie für Vollbeschäftigung und bessere Arbeitsplätze für alle" [KOM/2003/0006 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung vervollständigt die Bestandsaufnahme der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) nach fünf Jahren. Die Kommission sieht in der EBS ein Schlüsselelement für die Umsetzung der Lissabon-Agenda und unterstreicht, dass diese - insbesondere dank einer neuen Generation von Leitlinien für die Beschäftigung - dazu beitragen wird, dass die Europäische Union den sich mittel- und langfristig stellenden Herausforderungen gewachsen ist.

Die Empfehlungen der Kommission gehen im Wesentlichen dahin, die Leitlinien zu vereinfachen, quantifizierte Ziele festzulegen, die Maßnahmen besser zu koordinieren und die verschiedenen, an der Umsetzung der EBS beteiligten Akteure zu mobilisieren.

Mit den neuen Leitlinien werden somit die folgenden drei übergreifenden Zielsetzungen verfolgt:

  • Vollbeschäftigung durch Anhebung der Gesamtbeschäftigungsquoten (67 % im Jahr 2005 und 70 % im Jahr 2010 als Durchschnitt der Europäischen Union), der Frauenbeschäftigungsquote (57 % bzw. 60 %) und der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer (50 % im Jahr 2010);
  • Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität: beide sind eng miteinander verknüpft, wobei unter Arbeitsplatzqualität vor allem Zufriedenheit mit dem Verdienst und den Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Möglichkeit einer flexiblen Arbeitsorganisation und Arbeitszeitregelung sowie ein ausgewogenes Verhältnis von Flexibilität und Sicherheit zu verstehen ist;
  • Zusammenhalt und integrativer Arbeitsmarkt, der alle erwerbswilligen Personen (23 Millionen Arbeitssuchende im Jahr 2001; von 38 Millionen Behinderten haben weniger als 40 % Arbeit) aufnehmen kann.

Die Kommission schlägt vor, diese übergreifenden Zielsetzungen wie folgt zu erreichen:

  • Einführung bzw. Verstärkung aktiver und präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbspersonen nach folgenden Grundsätzen: der richtigen Person zur richtigen Zeit das richtige Angebot unterbreiten, frühzeitig die Bedürfnisse jedes einzelnen Arbeitsuchenden ermitteln und möglichst bald persönliche Aktionspläne für eine dauerhafte Integration des Einzelnen in den Arbeitsmarkt erstellen; der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
  • Arbeit soll sich lohnen: durch Überarbeitung der Steuer- und Sozialleistungssysteme zwecks Beseitigung der Arbeitslosigkeit und der Armutsfallen, durch Schaffung von Anreizen für Frauen zum Eintritt in den Arbeitsmarkt, zum dortigen Verbleib bzw. zur Rückkehr nach einer Erwerbsunterbrechung und durch Förderung eines längeren Verbleibs älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben;
  • Förderung des Unternehmergeistes als Grundlage für mehr und bessere Arbeitsplätze, insbesondere durch stärkere Propagierung der Existenzgründung als berufliche Option, vor allem bei Arbeitslosen, Frauen, jungen Menschen und nicht erwerbstätigen Personen, sowie durch Abbau von Einstellungshindernissen insbesondere in kleinen Firmen;
  • Überführung von Schwarzarbeit in legale Arbeit durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die nachteiligen Folgen der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, durch Vereinfachung der Verfahren und Rechtsvorschriften, durch Senkung der Steuerbelastung des Faktors Arbeit sowie durch wirksame Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen;
  • Förderung des aktiven Alterns insbesondere durch Verbesserung der Arbeitsplatzqualität, damit ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben verbleiben;
  • Entwicklung und Ausbau der Einwanderungspolitik mit dem Ziel, Migranten erfolgreich zu integrieren;
  • Förderung der Anpassungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt durch Diversifizierung der Vertragsbedingungen und der Arbeitszeitregelungen, durch Förderung des Zugangs zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie durch Verhandlungen der Sozialpartner;
  • Investitionen in Humankapital und Strategien für lebenslanges Lernen durch Umschichtung der öffentlichen Ausgaben zugunsten dieser Bereiche, durch Anhebung des Bildungsniveaus und durch stärkere Einbindung der Unternehmen in die Erwachsenenbildung;
  • Gleichstellung von Frauen und Männern durch systematische Prüfung neuer Legislativvorschläge auf ihre geschlechterspezifischen Auswirkungen, durch Erhöhung des Frauenanteils in Schlüsselbereichen wie z. B. in Lehre und Forschung, durch Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen (z. B. Kinderhorte), die Frauen den Verbleib im Beruf ermöglichen;
  • Förderung der Integration und Bekämpfung der Diskriminierung von Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, z. B. aufgrund einer Behinderung, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer familiären Situation, ihres Alters, Wohnorts usw.;
  • Überwindung regionaler Disparitäten bei der Beschäftigung durch eine auf die Qualität des Humankapitals ausgerichtete Politik, durch den Erwerb von Kompetenzen, Qualifizierung und lebenslanges Lernen sowie durch lokale und regionale Partnerschaften, die sich für die Arbeitsplatzschaffung und die Beseitigung von Qualifikationsdefiziten einsetzen.

Beispiele für Indikatoren und quantifizierte Zielvorgaben für die EBS finden sich im Anhang der Mitteilung.

Zu den operationellen Diensten, die wesentlich zur Ereichung der Ziele beitragen, gehören die Arbeitsämter, die Sozialämter, die Ausbildungsträger und die Arbeitsaufsicht. Die Sozialpartner, die aufgerufen sind, einen Jahresbericht über ihren Beitrag zur Umsetzung der EBS auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorzulegen, sind ebenfalls umfassend eingebunden.

Der Europäische Rat von Berlin hat im Jahr 1999 dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eine finanzielle Schlüsselrolle bei der Förderung der Europäischen Beschäftigungsstrategie übertragen, jedoch ist bei der Durchführung der Strukturfondsprogramme der Entwicklung der regionalen und nationalen Arbeitsmärkte Rechnung zu tragen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 über soziale Integration durch sozialen Dialog und Partnerschaft [Amtsblatt C 39 vom 18.2.2003]

Letzte Änderung: 03.03.2005

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