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Ein Europa für alle Altersgruppen

1) ZIEL

Intensivierung und Förderung der Maßnahmen, die auf allen Ebenen hinsichtlich der Folgen der Alterung der Bevölkerung getroffen werden. Eine Strategie vorschlagen, die wirksame politische Maßnahmen umfasst und sich auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Solidarität und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen stützt.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 21. Mai 1999: Ein Europa für alle Altersgruppen - Wohlstand und Solidarität zwischen den Generationen

3) INHALT

Die vorliegende Mitteilung ist der Beitrag der Europäischen Kommission zum Internationalen Jahr der Vereinten Nationen für ältere Menschen (1999). Sie will die Debatte zwischen und mit den Mitgliedstaaten voranbringen.

Die Kommission hat nicht nur diese Mitteilung angenommen, sondern fördert auch eine Reihe von Studien und Konferenzen über die verschiedenen Aspekte des aktiven Alterns, um auf diese Weise die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung geeigneter Strategien im Rahmen des Internationalen Jahres für ältere Menschen (1999) zu unterstützen.

Im Zeitraum 1960 bis 1995 hat die durchschnittliche Lebenserwartung der EU-Bürger deutlich zugenommen: um 8 Jahre bei den Männern und um 7 Jahre bei den Frauen. Die Lebensverlängerung wird, zusammen mit dem Absinken der Geburtenzahlen, dazu führen, dass die demographische Alterung im 21. Jahrhundert dramatische Formen annimmt.

Die Mitteilung zeigt auf, vor welchen Herausforderungen unsere Gesellschaften aufgrund der Alterung der Bevölkerung stehen.

- Relativer Rückgang der Erwerbsbevölkerung und Alterung der Erwerbstätigen

In diesem Bereich werden in den nächsten 20 Jahren grundlegende Änderungen eintreten. In der Zeitspanne 1995-2015 wird die Altersgruppe der 20- bis 29-jährigen um 11 Millionen Personen abnehmen (d. h. um 20 %), während die Altersklasse der 50- bis 64-jährigen um 16,5 Millionen (d. h. um 25 %) wachsen wird.

Angesichts dieser Voraussagen erscheint es erforderlich, den bisher vernachlässigten Faktor Altersproblematik viel stärker in das Personalmanagement einzubeziehen. Auch ist ein Umdenken in der Politik angezeigt: Nicht ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sollte propagiert werden, sondern lebenslanges Lernen und die Nutzung neuer Möglichkeiten.

- Druck auf die Rentensysteme und die öffentlichen Finanzen aufgrund der wachsenden Zahl der Rentner und des Rückgangs der Erwerbsbevölkerung

In den nächsten 20 Jahren wird die Anzahl der Menschen, die das Regel-Rentenalter von 65 Jahren überschritten haben, um 17 Millionen zunehmen. Innerhalb dieser Gruppe werden die Hochbetagten, d. h. die über 80-jährigen, um 5,5 Millionen zunehmen.

Daher setzt ein gerechter Ausgleich zwischen den Generationen voraus, dass der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gebührende Beachtung geschenkt wird. Eine breitere Basis der Systeme des Sozialschutzes ist durch eine höhere Beschäftigungsquote der Erwerbsbevölkerung sicherzustellen. Die Rentensysteme sollen so ausgelegt sein, dass sie auf demographische und sonstige Veränderungen weniger empfindlich reagieren.

- Wachsender Gesundheitsversorgungsbedarf der Senioren

Im Zuge des sprunghaften Anstiegs der Anzahl der pflegebedürftigen Hochbetagten wird ein zunehmender Bedarf an institutionalisierten Pflegeeinrichtungen entstehen. Die entsprechenden Systeme sind weiterzuentwickeln, sollen sie der neuen Situation gerecht werden. Parallel hierzu sollte durch gezielte politische Maßnahmen (Förderung des gesunden Alterns, der Unfallverhütung und der Rehabilitation) der Bedarf eingedämmt werden.

- Zunehmendes Gefälle bei den Senioren in Bezug auf verfügbare Mittel und Bedürfnisse

Unterschiede bei den Familien- und Wohnverhältnissen, im Bildungsniveau und im Gesundheitszustand sowie bei Einkommen und Vermögen beeinflussen wesentlich die Lebensqualität der älteren Menschen. Die Tatsache, daß die meisten Senioren unter besseren Bedingungen leben als in der Vergangenheit, darf uns nicht für das Risiko altersbedingter sozialer Ausgrenzung und Armut blind machen.

Unbedingt erforderlich sind politische Maßnahmen, die den Unterschieden in der sozialen Situation älterer Menschen besser Rechnung tragen, indem sie für einen größeren Teil von ihnen mehr Ressourcen bereitstellen und das Risiko der sozialen Ausgrenzung im Alter wirksamer bekämpfen.

- Unterschiede zwischen Männern und Frauen

Auch die Geschlechterfrage ist - insbesondere im Bereich des Sozialschutzes - von erheblicher Bedeutung. Frauen machen heute nahezu zwei Drittel der über 65-jährigen aus. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die soziale Absicherung. Die historisch bedingt geringe Erwerbsbeteiligung der Frauen, die auf dem Prinzip des männlichen Alleinverdieners basierenden Sozialschutzsysteme und die Geschlechterunterschiede in der Lebenserwartung haben dazu geführt, dass viele ältere Frauen nur über ein unzureichendes Renteneinkommen verfügen.

Angesichts des Ausmaßes der Probleme, die die Alterung der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten mit sich bringt, legt die Kommission eine Reihe politischer Schlussfolgerungen vor.

Europäische Beschäftigungsstrategie

Mit der europäischen Beschäftigungsstrategie hat die Europäische Union der Arbeitslosigkeit den Kampf angesagt und das Ziel vorgegeben, „die Erwerbstätigenquote in Europa signifikant und auf Dauer anzuheben". Ansetzen will man hier vor allem bei der niedrigen Erwerbstätigenquote der älteren Menschen. Dementsprechend wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen auszuarbeiten, um:

  • die Beschäftigten länger am Arbeitsmarkt teilnehmen zu lassen,
  • das lebenslange Lernen zu fördern,
  • die Arbeitsformen (durch Teilzeitangebote) zu flexibilisieren,
  • die Steuer- und Leistungssysteme zu überarbeiten,
  • die Anreize für Beschäftigung und Fortbildung zu verbessern.

In dem Strategiepapier wird die Rolle der Sozialpartner in diesem Zusammenhang hervorgehoben. Die Kommission fordert die Sozialpartner auf, Überlegungen darüber anzustellen, wie die Altersproblematik im Personalmanagement stärker berücksichtigt werden kann.

Sozialschutz

In ihrem Arbeitsprogramm für 1999 verpflichtete sich die Kommission, Maßnahmen zur weiteren Entwicklung und Verbesserung des sozialen Schutzes auszuarbeiten.

Es ist vorgesehen, dass dies in Form einer Mitteilung über den Sozialschutz geschehen könnte, in der ein neues Modell der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorgeschlagen würde. Besonderes Augenmerk wird dabei unter anderem der Suche nach Möglichkeiten zur Umkehrung des Trends zur Frühverrentung gelten. Ferner soll die Einführung neuer Formen des stufenweisen Übergangs in den Ruhestand geprüft sowie die Flexibilität der Rentensysteme erhöht werden.

Gesundheitspolitik und medizinische Forschung

Der medizinischen Forschung und der Sozialforschung in Verbindung mit der demographischen Alterung wird die Kommission im Fünften Rahmenprogramm für Gemeinschaftsforschung einen hohen Stellenwert einräumen. Dies wird breit gefächerte Forschungen, einschließlich der Grundlagenforschung, medizinischer, technologischer und sozialer Forschung, umfassen.

Die gesundheitlichen Aspekte der Alterung werden auch in der Erarbeitung neuer gemeinschaftlicher Instrumentarien im Rahmen der öffentlichen Gesundheit eine zentrale Rolle spielen.

Überdies wird die Kommission die Mitgliedstaaten in deren Bemühungen unterstützen, angemessene Regelungen für Gesundheitsversorgung und Altenpflege zu entwickeln. Hierzu wird sie in entsprechenden Studien die Funktionsweise der nationalen Systeme untersuchen.

Maßnahmen gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung

In ihrem sozialpolitischen Aktionsprogramm 1998-2000 hat sich die Kommission verpflichtet, auf der Grundlage von Artikel 13 EU-Vertrag, in der in Amsterdam geänderten Fassung, Vorschläge zur Bekämpfung der unter anderem altersbedingten Diskriminierung am Arbeitsplatz zu unterbreiten.

Das Programm zeigt auch die Absicht der Kommission auf, die Möglichkeit neuer Gemeinschaftsaktionen auf der Grundlage von Artikel 13, 129 und 137 EU-Vertrag zu prüfen. Sie sollen auch ältere Menschen einbeziehen, die von Diskriminierung, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung betroffen sind.

Der demographische Wandel hat an der Schwelle zum 21. Jahrhundert eine Größenordnung angenommen, die die Europäische Union zwingen wird, überholte Verfahren und Einrichtungen zu überdenken und zu verändern.

Will man eine aktive Gesellschaft für alle Altersgruppen schaffen, so erfordert dies eine Strategie, die ältere Menschen in die Lage versetzt und motiviert, weiterhin am Arbeitsleben und am sozialen Leben teilzuhaben. Die wachsende Zahl der Rentner birgt ein Potenzial brachliegender Erfahrung und zu wenig genutzter Fähigkeiten. Auch schafft sie neue Bedürfnisse, die von den Unternehmen, den öffentlichen Einrichtungen und den Nichtregierungsorganisationen befriedigt werden müssen.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsmassnahmen

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Entfällt.

6) durchführungsmassnahmen der kommission

7) quellen

Mitteilung der Kommission KOM(99) 221 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

8) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 28.06.2005

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