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Beratender Ausschuss für Fischerei und Aquakultur

Der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) wurde 1971 eingesetzt, um die wichtigsten Interessengruppen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu vertreten und der Kommission hierdurch die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen zu Fragen der Konzeption der GFP einzuholen und die Kommunikation mit dem Sektor zu erleichtern. Die Kommission hat den Ausschuss mehrmals umgestaltet, um Transparenz und Effizienz des Entscheidungsfindungsprozesses zu verbessern. Durch diese Umgestaltungen konnten alle beteiligten Gruppen in den Dialog einbezogen werden, insbesondere auch der Aquakultursektor und andere Organisationen als die Berufsverbände.

RECHTSAKT

Beschluss 1999/478/EG zur Einsetzung eines neuen Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Im Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) können die wichtigsten Interessengruppen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) Analysen und gemeinsame Standpunkte ausarbeiten. Außerdem können sie zu Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik Stellung nehmen.

Aufbau und Zusammensetzung

Der BAFA umfasst ein Plenum, „Ausschuss" genannt, einen Vorstand und vier Arbeitsgruppen:

  • Ausschuss: Seine 21 Mitglieder vertreten repräsentative Berufsverbände, Produktions-, Verarbeitungs- und Handelsunternehmen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse sowie repräsentative Verbraucher-, Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen berücksichtigt werden sollen. Sie werden von der Kommission auf Vorschlag der repräsentativen Wirtschafts- und Interessengruppen für drei Jahre ernannt und können nach Ablauf dieses Zeitraums wiederernannt werden;
  • Vorstand: Der Vorstand setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgruppen sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für den sozialen Dialog „Fischerei". Hauptaufgabe des Vorstands ist die Vorbereitung von Plenarsitzungen und die Planung der Arbeiten des Ausschusses und der Arbeitsgruppen.
  • Arbeitsgruppen: Die Arbeitsgruppen setzen sich zusammen aus Experten der Branchenverbände, der Zivilgesellschaft sowie wissenschaftlicher und/oder wirtschaftlicher Institute. Die Experten werden von den jeweiligen europäischen Dachverbänden entsprechend der Tagesordnung der betreffenden Sitzung benannt. Die Arbeitsgruppen bereiten die Stellungnahmen des Plenums vor.

Arbeitsweise

Der Ausschuss kann von der Kommission angehört werden. Außerdem kann er mit Fragen zur Umsetzung der GFP-Vorschriften befasst werden; ausgenommen ist der soziale Dialog, für den der Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog in der Seefischerei zuständig ist.

Die Arbeitsgruppen treten nach Einberufung durch die Kommission entsprechend einem jährlichen Arbeitsprogramm zusammen, das der Ausschuss im Einvernehmen mit der Kommission festlegt. Der Ausschuss erstellt die Regeln für die Durchführung des Arbeitsprogramms, die Vorbereitung und den Verlauf der Sitzungen, die Meinungsäußerungen oder Schlussfolgerungen sowie für die Ausarbeitung von Stellungnahmen oder Empfehlungen, die vorab von den Arbeitsgruppen und dem Vorstand vorbereitet wurden.

Beschluss 2004/864/EG

Mit diesem Beschluss gestaltet die Kommission den BAFA um und trägt damit dem raschen Wachstum der europäischen Aquakultur in den letzten Jahren Rechnung. Damit dieser Sektor besser vertreten ist, wurde der Ausschuss um den stellvertretenden Vorsitzenden der für die Aquakultur zuständigen Arbeitsgruppe erweitert. Mit dem Beschluss wird die Zahl der Ausschussmitglieder auf 21 erhöht.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 1999/478/EG

1.8.1999

-

ABl. L 187 vom 20.7.1999

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2004/864/EG

20.12.2004

-

ABl. L 370 vom 17.12.2004

See also

  • Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (EN)

Letzte Änderung: 24.07.2006

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