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EU-Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 2062/94 – EU-Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Sie richtet die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein, um den EU-Einrichtungen, den EU-Ländern und den betroffenen Kreisen auf diesem Gebiet technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgaben

Die Agentur hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sammlung und Analyse von technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen über:
    • Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in den EU-Ländern und Weiterleitung dieser Informationen an die EU-Einrichtungen, die anderen EU-Länder und die betroffenen Kreise;
    • Forschung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Verbreitung der Forschungsergebnisse;
  • Bereitstellung von technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Verfahren und Instrumente zur Durchführung von Präventivmaßnahmen (unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen) sowie Ermittlung bewährter Verfahren;
  • Förderung und Unterstützung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen und Erfahrungen zwischen den EU-Ländern, einschließlich der Unterrichtung über Schulungsprogramme;
  • Aufbau eines Informationsnetzwerks in Zusammenarbeit mit den EU-Ländern unter Einbeziehung der nationalen Stellen, EU-Einrichtungen (wie etwa der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) sowie internationaler Stellen und Organisationen, die Informationen und Dienstleistungen dieser Art bereitstellen;
  • Sammlung von Informationen über Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz aus Drittländern und von internationalen Organisationen, einschließlich der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der panamerikanischen Gesundheitsorganisation (PAHO), der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), bzw. für diese.

Aufbau

  • Die Führungs- und Verwaltungsebene besteht aus einem Verwaltungsrat, einem Vorstand und einem Direktor.
  • Der Verwaltungsrat besteht aus:
    • einem Mitglied, das jeweils die Regierung jedes EU-Landes vertritt,
    • einem Mitglied, das jeweils die Arbeitgeberorganisationen jedes EU-Landes vertritt,
    • einem Mitglied, das die Arbeitnehmerorganisationen der EU-Länder vertritt,
    • 3 Mitgliedern, die die Europäische Kommission vertreten.
  • Sitz der Agentur ist in Bilbao, Spanien.

Strategie

Die Agentur erstellt jährliche Programmplanungsdokumente auf der Grundlage einer 6-Jahres-Strategie. Die Strategie 2014-2020 umfasst sechs Schwerpunktbereiche, bei denen Netzwerkarbeit im Mittelpunkt steht, und steht im Einklang mit dem Strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 der EU.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 9. September 1994 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1-7)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 (COM(2014) 332 final vom 6.6.2014)

Letzte Aktualisierung: 05.12.2016

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