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Gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der freiwilligen Aktivitäten

Zur Förderung der aktiven Bürgerschaft und des Solidaritätsempfindens bei Jugendlichen in Europa schlägt die Kommission eine Aufwertung der freiwilligen Tätigkeiten vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 30. April 2004 – Folgemaßnahmen zum Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas" – Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa [KOM(2004) 337 endg. – Amtsblatt C 122 vom 30.4.2004].

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel des Vorschlags ist es, freiwillige Aktivitäten auf allen Ebenen zu entwickeln, auszubauen, zu fördern und anzuerkennen. Ausgehend von den Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen über freiwillige Aktivitäten auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet hat die Kommission folgende vier gemeinsame Ziele in Vorschlag gebracht:

  • Weiterentwicklung freiwilliger Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf mehr Transparenz bezüglich bestehender Gelegenheiten, Erweiterung des Anwendungsbereichs und Qualitätssteigerung;
  • Beseitigung bestehender Hindernisse zwecks Erleichterung des freiwilligen Engagements Jugendlicher;
  • Förderung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher zum Zwecke der Stärkung ihrer Solidarität und ihres bürgerlichen Engagements;
  • Anerkennung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf Valorisierung ihrer persönlichen Kompetenzen und ihres Engagements für die Gesellschaft.

Zwecks erfolgreicher Umsetzung dieser Ziele schlägt die Kommission zu jedem Einzelziel bestimmte Aktionslinien vor. Diese umfassen u. a. folgende Aspekte:

  • Stärkung der Organisationen für die Freiwilligentätigkeiten, regerer Informationsaustausch und Ausweitung des Programms „Europäischer Freiwilligendienst (EFD)" als Teil des Programms Jugend 2000-2006;
  • Abbau bestehender Sachzwänge rechtlicher, verwaltungstechnischer, steuerlicher und sozialer Art, u. a. durch Austausch von Informationen und vorbildlichen Praktiken;
  • Förderung der Partizipation Jugendlicher durch Informationsverbreitung auf allen in Frage kommenden Ebenen (d. h. auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene) durch Ermutigung zu verstärkter Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren (Jugendliche, Jugend- und Freiwilligenorganisationen, öffentliche Hand, Privatsektor usw.) und Bekämpfung der Ausgrenzung bestimmter Kategorien von Jugendlichen;
  • Gewährleistung der Anerkennung freiwilliger Aktivitäten durch Bescheinigungen, Belohnungssysteme, Preise, Umsetzung der Konzepte des nationalen Freiwilligentags und der Europäischen Jugendwoche auf nationaler Ebene sowie Verstärkung von Projekten wie der Europass-Initiative.

Im Sinne einer Präzisierung unterscheidet die Mitteilung der Kommission folgende Begriffe:

  • freiwillige Aktivitäten: beinhalten alle Arten freiwilligen Engagements;
  • Freiwilligendienst: eine Form freiwilliger Aktivitäten, die folgende Merkmale aufweist: Sie ist zeitlich befristet; Ziele, Inhalte, Aufgaben, Struktur und Rahmen sind klar festgelegt; entsprechende Unterstützung sowie rechtliche und soziale Absicherung sind gegeben;
  • staatlich organisierter Freiwilligendienst: gemeinnützige freiwillige Tätigkeit, die vom Staat oder im Auftrag des Staates organisiert wird, z. B. im sozialen oder im Zivilschutzbereich;
  • Zivildienst: eine in einigen Ländern angebotene nicht freiwillige Alternative zum verpflichtenden Wehrdienst.

Die erste europäische Konferenz zum staatlich organisierten Freiwilligendienst im Sektor Jugend fand am 28. und 29. November 2003 in Rom statt. Diese Konferenz sollte dem Meinungsaustausch über Aktivitäten und nationale Praktiken zum Thema Freiwilligendienst dienen. Außerdem sollte sie Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit staatlich organisierter Freiwilligendienste auf europäischer Ebene, einschließlich des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD), aufzeigen.

Im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode schlägt die Kommission vor, dass sich die Mitgliedstaaten verpflichten, sämtliche festgelegten Ziele zu verwirklichen und bis Ende 2006 einen Bericht über die jeweiligen nationalen Beiträge vorlegen.

Hintergrund

Im Zusammenhang mit dem neuen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit, der freiwillige Tätigkeiten als vorrangiges Thema herausstellt, hat die Kommission den Mitgliedstaaten einen Fragebogen zugestellt, um Erkenntnisse über die jeweilige Situation und die Erwartungen zu gewinnen, die die Länder an die europäische Ebene stellen. Außerdem hat die Kommission das Europäische Jugendforum (EN) (FR), konsultiert und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Meinungen junger Freiwilliger wie auch von repräsentativen Jugend- und Freiwilligenorganisationen einzuholen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union [Amtsblatt C 319 vom 13.12.2008].

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Februar 2002 zum Mehrwert, den das freiwillige Engagement junger Menschen im Rahmen der Entwicklung der Gemeinschaftsaktion zugunsten der Jugend bietet [Amtsblatt C 50 vom 23.2.2002].

Weißbuch der Kommission vom 21. November 2001 mit dem Titel „Neuer Schwung für die Jugend Europas" [KOM(2001) 681 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft [Amtsblatt L 215 vom 9.8.2001].

Letzte Änderung: 16.08.2010

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