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Aktionsplan zur Förderung der Mobilität

Das zentrale Anliegen des „Aktionsplans zur Förderung der Mobilität" besteht darin, eine europäische Strategie zugunsten der Mobilität von jungen Menschen, Studierenden, Lehrkräften, Ausbildern und Forschern innerhalb der Union zu definieren, damit ein echter europäischer Raum des Wissens aufgebaut werden kann.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität [Amtsblatt C 371 vom 23.12.2000]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aufbau eines echten europäischen Raums des Wissens ist eine Priorität der Gemeinschaft, sowohl aus kulturellen als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, trägt zum kulturellen Austausch bei und unterstützt das Konzept der Unionsbürgerschaft und eines politischen Europa. Außerdem ist in einer globalisierten Wirtschaft die Fähigkeit, in einer mehrsprachigen Umgebung zu lernen und zu arbeiten, von wesentlicher Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft.

Ferner ist festzustellen, dass die Gemeinschaftsprogramme Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend bereits große Fortschritte in Sachen Mobilität ermöglicht haben, die jedoch durch parallele Anstrengungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten weiter ausgebaut werden müssen. Diese Anstrengungen müssen darauf abzielen, die Anzahl der Teilnehmer an Mobilitätsmaßnahmen zu erhöhen und die noch verbleibenden Mobilitätshindernisse abzubauen.

Drei Hauptziele

Der Plan verfolgt vor allem folgende Ziele:

  • Definition und Demokratisierung der Mobilität in Europa;
  • Förderung angemessener Finanzierungsformen;
  • Verstärkung der Mobilität und Verbesserung der damit verbundenen Bedingungen.

Maßnahmen

Die Entschließung ist als „Toolbox" mit 42 Maßnahmen konzipiert, die auf vier großen Kapiteln beruht, mit dem Ziel, die noch bestehenden Mobilitätshindernisse auszumachen und aus dem Weg zu räumen. Die Maßnahmen sind unter spezifischen Zielsetzungen innerhalb der einzelnen Kapitel zusammengefasst.

Maßnahmen in Bezug auf das allgemeine Ziel

Es handelt sich um zwei Maßnahmen, die das allgemeine Ziel, d. h. die Annahme einer europäischen Strategie zur Förderung der Mobilität, unterstützen sollen, und zwar:

  • Verständigung auf eine gemeinsame Definition des Begriffs „Mobilität" und „betroffene Personenkreise" (Alter, Ausbildungsprofil, geografischer Geltungsbereich, Aufenthaltsdauer);
  • Demokratisierung des Zugangs zu mobilitätsfördernden Maßnahmen.

Kapitel I: Förderung der Mobilität durch Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen

Ausbildung von „Humanressourcen" zur Förderung der Mobilität:

  • Ausbildung von Personen, die mit der Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen befasst sind: Lehrer, betroffenes Verwaltungspersonal usw. (die „Mobilitätsakteure");
  • Verstärkung der Austausch- und Mobilitätsmöglichkeiten für „Mobilitätsakteure";
  • Ermutigung der Bildungseinrichtungen, die Mittel ihrer mit Mobilitätsmaßnahmen betrauten Einrichtungen aufzustocken.

Entwicklung der Mehrsprachigkeit:

Förderung spezifischen Sprach- und Kulturunterrichts zu Beginn und während der Mobilitätszeiten;

  • Ausweitung der Möglichkeit für Sprachlehrer, längerfristige Ausbildungspraktika im Ausland zu absolvieren;
  • Austausch bewährter Praktiken bei Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen;
  • Entwicklung gemeinsamer Indikatoren für die Beurteilung der Sprachkompetenzen von in der Ausbildung befindlichen Personen;
  • Förderung der Qualität des Erlernens von Fremdsprachen durch die Umsetzung der Entschließung des Rates vom 31. März 1995 betreffend die qualitative Verbesserung und Diversifizierung des Erwerbs von Fremdsprachenkenntnissen.

Besserer Zugang zu Informationen über Mobilität:

  • Einrichtung eines „ Mobilitätsportals ", das den Zugang zu den verschiedenen europäischen Informationsquellen eröffnet;
  • Einrichtung von „Ad-hoc-Gremien" in den Bildungseinrichtungen für den Austausch von Mobilitätsakteuren und anderen interessierten Personen.

Kartographische Erfassung und Darstellung der Mobilität:

  • Festlegung einer Methode, die den verschiedenen Akteuren die Möglichkeit bietet, zuverlässige statistische Angaben über die Mobilität an der Hand zu haben und eine möglichst umfassende Bestandsaufnahme von Netzwerken für den Austausch zu erstellen;
  • Verbesserung der Kenntnis der verschiedenen (bi- oder multilateralen) Mobilitätsprogramme durch Erfassung in einer Datenbank;
  • Breitere Bekanntmachung der zu besetzenden Stellen mit Hilfe von Netzen, wie etwa EURES.

Kapitel II: Maßnahmen zur Finanzierung der Mobilität

Überlegungen zur Finanzierung der Mobilität: finanzielle Partnerschaften

  • Bessere Koordinierung der einzelnen Mobilitätsakteure, beispielsweise in einem partnerschaftlichen Rahmen, sowie bessere Nutzung der Finanzmittel;
  • Untersuchung über Möglichkeiten einer effektiveren Nutzung oder Aufstockung der für die Mobilitätsförderung vorgesehenen Mittelzuweisungen;
  • verstärkte Einschaltung des öffentlichen Sektors, z. B. durch Prüfung der Möglichkeit von Darlehen zu Vorzugszinsen an Personen, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen wollen;
  • Ermutigung der verschiedensten Partner, z.B. des privaten Sektors, der Sozialpartner usw., sich an der Mobilitätsfinanzierung zu beteiligen;
  • Entwicklung einer zukunftsorientierten Vision durch Überlegungen über die Neuausrichtung der auf nationaler Ebene und im Rahmen künftiger Gemeinschaftsprogramme vorgesehenen Mittel zur Mobilitätsförderung.

Demokratisierung der Mobilität, damit sie unter finanziellen und sozialen Gesichtspunkten für alle zugänglich wird:

  • Start einer Informationskampagne, die die verfügbaren Mobilitätsbeihilfen und die Möglichkeiten ihrer Inanspruchnahme sowie die sozialen Bedingungen der Mobilität zum Zeitpunkt der Abreise und während des im Ausland verbrachten Zeitraums umfasst;
  • Aufrechterhaltung der Sozialleistungen für Personen, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen; regelmäßige Erfassung von aufgetretenen Problemen;
  • Untersuchung der Möglichkeit, Jugendlichen, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen, die gleichen Vorzugstarife wie einheimischen Jugendlichen anzubieten; Erfassung von Problemen und möglichen Lösungen.

Kapitel III: Ausbau und Verbesserung der Mobilität

Schaffung neuer Mobilitätsformen:

  • Schaffung weiterer Mobilitätsmöglichkeiten, z. B. in Form von europäischen Sommeruniversitäten für alle Bürger, die eine Ausbildung absolvieren, einschließlich der „Mobilitätsakteure";
  • Förderung der virtuellen Mobilität durch Bereitstellung von Hochschul- und Berufsbildungsmodulen im Internet;
  • Entwicklung von bilateralen bzw. multilateralen Austauschstudiengängen, die insbesondere Partnerschaften im Bereich der Mobilität zwischen Universitäten fördern.

Verbesserung der Aufnahmebedingungen für Personen, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen:

  • Verabschiedung einer Qualitätscharta, die die Aufnahme von in der Ausbildung befindlichen Staatsangehörigen anderer Länder regelt und insbesondere die Gleichbehandlung sicherstellt;
  • Online-Bereitstellung von Informationen über Aufnahmebedingungen für Personen, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen wollen.

Vereinfachung des Mobilitätskalenders:

  • Möglichst weite Verbreitung von Informationen über Universitäts- und Schul-Zeitpläne;
  • Erstellung eines „europäischen akademischen Kalenders", aus dem die Zeiträume, in denen die akademischen Kalender europäischer Universitäten übereinstimmen, erkennbar sind und in den hierfür geeigneten Fällen Einrichtung von Ausbildungsmodulen für Personen, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen, vor allem in diesen Zeiträumen;
  • Untersuchung der Möglichkeit zur Unterteilung des Studienjahres in Semester sowie zur Einschreibung und Gebührenzahlung pro Semester.

Angemessener Status für Personen, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen:

  • Erhebung der Mobilität zur Priorität auf allen Ebenen sowie zu einem wichtigen Bestandteil der erhaltenen Ausbildung;
  • Schaffung eines europäischen Ausweises für Jugendliche, die eine Mobilitätsmöglichkeit wahrnehmen;
  • Schaffung der Möglichkeit für Lehrer, einen Teil ihrer Erstausbildung oder Fortbildung in einem anderen Mitgliedstaat zu absolvieren;
  • Prüfung der Möglichkeit, auf anderen Ebenen den Status des „außerordentlichen Professors", den es derzeit nur im Hochschulwesen gibt, allgemein einzuführen.

Kapitel IV: Valorisierung der Mobilitätszeiten

Mehr Übergangsmöglichkeiten durch die Weiterentwicklung des Systems zur Anerkennung der Abschlüsse und Ausbildungen:

  • Schaffung von Anreizen für alle Hochschulen, die Systeme der Gleichwertigkeit von Abschlüssen, wie z. B. „ECTS", zu übernehmen;
  • allgemeine Einführung von Zusätzen in Hochschul- und Berufsabschlusszeugnissen, um ihre Verständlichkeit in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Anerkennung der gewonnenen Erfahrungen:

  • Zertifizierung der im Rahmen der Mobilität erworbenen Fremdsprachenkompetenzen, z. B. durch Ausstellung eines entsprechenden Befähigungszeugnisses;
  • allgemeine Übernahme der Bescheinigung „ Europass-Berufsbildung ";
  • Berücksichtigung des Freiwilligendienstes im Herkunftsmitgliedstaat.

Valorisierung der Mobilitätszeiten:

  • Prüfung der Möglichkeit und Zweckdienlichkeit, für das im Unterrichtswesen tätige Personal berufliche Anreize zu schaffen, eine Mobilitätsmöglichkeit wahrzunehmen;
  • Anwendung einer Untersuchungsmethodik zur Messung der Auswirkungen von Mobilitätszeiten auf die Berufstätigkeit.

Prioritäten

Die Entschließung verweist nachdrücklich auf eine Reihe vorrangiger Maßnahmen:

  • Weiterentwicklung der Mehrsprachigkeit;
  • Schaffung eines Portals, das den Zugriff auf die verschiedenen europäischen Informationsquellen im Bereich Mobilität eröffnet;
  • Anerkennung von Mobilitätszeiten in Diplomstudiengängen;
  • Ausbildung von Lehrern sowie des betroffenen Verwaltungspersonals zu echten „Mobilitätsakteuren", die in der Lage sind, Beratungs- und Betreuungsaufgaben wahrzunehmen und Mobilitätsprojekte auszuarbeiten;
  • Erarbeitung und Verabschiedung einer Qualitäts-Charta, die die Aufnahme von in der Ausbildung befindlichen Staatsangehörigen anderer Länder regelt;
  • Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme von Mobilitätsmöglichkeiten und bewährten Praktiken beim Austausch von Studenten, Auszubildenden und Ausbildern;
  • Verknüpfung der von den verschiedenen Akteuren angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich Mobilitätsförderung.

Umsetzung und Bewertung

Dieser Plan wird von der Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt. Im Hinblick auf die Schaffung eines Europas der Innovation und des Wissens wurde dieses Engagement durch die vom Europäischen Rat in Nizza angenommene sozialpolitische Agenda bestätigt, indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre interne Koordination bei der Durchführung der 42 konkreten Maßnahmen zu verstärken und die erzielten Fortschritte alle zwei Jahre zu überprüfen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz soll die Bewertung der im Bereich der Mobilität erzielten Fortschritte im Rahmen des Beobachtungsmechanismus erfolgen, der in der „ Empfehlung über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft" vorgesehen ist.

Kontext

Die Entschließung ist eine Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen des außerordentlichen Europäischen Rates vom 23./24. März 2000 in Lissabon, in denen die dringende Notwendigkeit anerkannt wurde, Hindernisse für die Mobilität der Bürger innerhalb der Europäischen Union zu beseitigen, damit ein echter europäischer Raum des Wissens geschaffen werden kann. Es gibt nach wie vor eine Vielzahl an Hindernissen: Ungleichheiten beim Zugang zu Informationen, finanzielle Hindernisse, administrative Schwierigkeiten hinsichtlich des Sozialschutzes usw. Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Rat den Rat und die Kommission aufgefordert, Instrumente zu definieren, die die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften, Ausbildern und Forschern fördern. Der vorliegende Plan richtet sich somit an die genannten Bevölkerungsgruppen und will Wege aufzeigen, wie die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Bereich tätig werden können.

Diese Entschließung stellt eine Ergänzung zu bereits bestehenden Initiativen dar, die die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens zur Förderung der Mobilität bezwecken, und insbesondere zu dem Vorschlag für eine „ Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft", über den gegenwärtig verhandelt wird. Als Folgemaßnahme zu der Mitteilung über die neuen europäischen Arbeitsmärkte, der das Verdienst zukommt, anlässlich des Europäischen Rats von Stockholm im März 2001 die Debatte zum Thema Mobilität in Gang gesetzt zu haben, hat die Kommission eine hochrangige Taskforce damit beauftragt, einen Bericht (pdf) auszuarbeiten, der die Grundlage für einen Aktionsplan zur Mobilität bildet. In dem Aktionsplan werden die Mitgliedstaaten und die Unternehmen, aber auch die Arbeitnehmer selbst aufgefordert, sich besser auf die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen, und den Regierungen in Europa wird ein konkretes Ziel vorgegeben, dass binnen Kürze erreicht werden soll: die Einführung einer Europäischen Krankenversicherungskarte.

Der Vorschlag aus dem Jahr 2005, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, sich eine „ Mobilitäts-Charta " zu geben, richtet sich an die für Mobilität zuständigen Einrichtungen. Er umfasst zehn Leitlinien.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2005 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken - Europäische Qualitätscharta für [KOM(2005) 450 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass)

Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2002 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität [KOM(2002) 72 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der [Amtsblatt L 215 vom 09.08.2001]

Grünbuch vom 2. Oktober 1996: Allgemeine und berufliche Bildung - Forschung: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität [KOM(1996) 462 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 10.07.2006

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