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Lebenslanges Lernen

1) ZIEL

Einleitung einer Debatte über das lebenslange Lernen und Schaffung der Grundlagen für eine einschlägige Strategie.

2) RECHTSAKT

Memorandum der Kommission vom 30. Oktober 2000 über Lebenslanges Lernen [SEC(2000) 1832 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Die Kommission hat dieses Memorandum in der Folge des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 und seinen Schlussfolgerungen zum Europa des Wissens vorgelegt, die sich unweigerlich auf den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auswirken werden. Es stellt ebenfalls eine Antwort auf das vom Europäischen Rat in Lissabon und Feira erteilte Mandat dar, den lebenslangen Zugang aller Menschen zur allgemeinen und beruflichen Bildung in die Praxis umzusetzen.

Mit dem Memorandum soll eine Debatte auf europäischer Ebene, in den Mitgliedstaaten, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und den Beitrittsländern über eine globale Strategie zur Erreichung dieses Ziels in Gang gesetzt werden.

Ziele des lebenslangen Lernens

Die zwei Ziele, die für das lebenslange Lernen gleichermaßen von Bedeutung sind, sind die Förderung einer aktiven Staatsbürgerschaft und die Förderung der beruflichen Qualifikationen, so dass die Menschen sich an die Erfordernisse der neuen Wissensgesellschaft anpassen und sich voll am sozialen und wirtschaftlichen Leben beteiligen können.

Mit dem lebenslangen Lernen sollen für die Bürger die grundlegenden Voraussetzungen geschaffen werden, damit sie sich entfalten und an der modernen Gesellschaft teilhaben können, u. a. durch den Erwerb von Fertigkeiten im Bereich der neuen Technologien.

Schlüsselbotschaften

Das Memorandum umfasst sechs Schlüsselbotschaften, in denen die wichtigsten Elemente hervorgehoben sind, die für eine zukünftige kohärente Strategie empfohlen werden:

  • Ermöglichung des Erwerbs oder der Aktualisierung der für eine aktive Teilhabe an der Wissensgesellschaft erforderlichen Qualifikationen;
  • deutliche Erhöhung der Investitionen in die Humanressourcen und damit optimale Nutzung von Europas wichtigstem Kapital - seiner Bevölkerung;
  • Einführung von Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die Entwicklung effektiver Lehr- und Lernmethoden für das lebenslange und lebensumspannende Lernen;
  • Aufwertung der Qualifikationen durch ein verbessertes System der Bewertung von Lernbeteiligung und Lernerfolg, insbesondere im Bereich des nicht-formalen und informellen Lernens;
  • Gewährleistung eines leichten Zugangs für alle Menschen zu hochwertigen Informations- und Beratungsangeboten über Lernmöglichkeiten in ganz Europa und während des ganzen Lebens;
  • möglichst weit gehende Annäherung der Möglichkeiten für lebenslanges Lernen an die Bedürfnisse der Bürger.

Implementierung

Das lebenslange Lernen soll auf der Basis geteilter Verantwortung sowie einer Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, zwischen den Sozialpartnern, zwischen den Unternehmen und den Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie zwischen verschiedenen Branchen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklicht werden.

Mobilisierung der Ressourcen

Das lebenslange Lernen ist eine von zahlreichen Initiativen auf europäischer Ebene zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon. Dazu gehören:

  • die Initiative eLearning;
  • die Initiative „Zugang zum europäischen Bildungsraum": Mit dieser gegenwärtig in der Entwicklung befindlichen Initiative soll den Bürgern ein leichter Zugang zu Informationen über Stellenangebote und Bildungsmöglichkeiten in ganz Europa geboten werden;
  • ein Vorschlag für ein europäisches Muster für Lebensläufe (in der Entwicklung begriffen);
  • eine Empfehlung zur Förderung der Mobilität und ein entsprechender Aktionsplan.

Ferner ist eine Vielzahl an zusätzlichen Maßnahmen und Instrumenten vorgesehen, die auf diese Initiative abgestimmt sind, und zwar:

  • Erstellung von Indikatoren und Benchmarks und Erarbeitung vorbildlicher Verfahren im Hinblick auf die Erzielung von Fortschritten in diesem Bereich und deren Bewertung;
  • Anpassung bereits existierender Programme wie etwa SOKRATES, LEONARDO DA VINCI und JUGEND, um diese besser auf die Schlüsselelemente des Memorandums zu konzentrieren;
  • Entwicklung von Initiativen im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2001, unter denen diejenigen zugunsten des lebenslangen Lernens beträchtlich verstärkt wurden;
  • Nutzung der Europäischen Strukturfonds durch Schaffung einer engen Verbindung zwischen den Gemeinschaftsprogrammen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Kultur und der Initiative EQUAL einerseits und den Strukturfonds andererseits;
  • Nutzung des Rahmenprogramms „Forschung" zur Förderung von Forschungsarbeiten im Bereich des lebenslangen Lernens.

Konsultationsprozess

Mit diesem Prozess soll eine möglichst umfassende Debatte unter Beteiligung aller Schlüsselakteure eingeleitet werden. Bis Mitte 2001 wird die Konsultation auf europäischer Ebene parallel zu einer mehr bürgernahen Konsultation stattfinden. In die Konsultation sollen die einschlägigen Akteure in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Ländern und den Beitrittsländern eingebunden werden. Die Kommission wird gegen Ende 2001 einen Aktionsplan vorlegen, in dem spezifische Ziele gesetzt und konkrete Aktionspunkte definiert werden. In der Zwischenzeit werden die Arbeiten zur Erstellung von Indikatoren und Benchmarks sowie zur Ermittlung vorbildlicher Verfahren fortgesetzt.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 24.07.2002

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