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Frühzeitiger Fremdsprachenunterricht

Ziel ist die Förderung der Mehrsprachigkeit in Europa durch Verstärkung der frühzeitigen Vermittlung der Sprachen der Europäischen Union; Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1997 über die frühzeitige Vermittlung der Sprachen der Europäischen Union [Amtsblatt C 1 vom 3.1.1998].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Weißbuch "Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" trat dafür ein, dass jeder europäische Bürger drei Sprachen der Union effektiv beherrschen soll.

Das frühzeitige Erlernen einer oder mehrerer Fremdsprachen kann zur Erreichung dieses Ziels beitragen; im jungen Alter sind Flexibilität und Aufnahmefähigkeit am größten.

Darüber hinaus würde die Integration der Fremdsprachenvermittlung und -sensibilisierung in die Pflichtschulzeit bewirken, daß dies allen Schülern zugute kommt.

Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten:

  • den frühzeitigen Fremdsprachenunterricht und ein breiteres Sprachenangebot zu fördern;
  • auf eine Zusammenarbeit zwischen den Schulen, die diese Art von Unterricht anbieten, hinzuwirken und die virtuelle sowie nach Möglichkeit auch die physische Mobilität der Schüler zu fördern;
  • auf ein kontinuierliches Angebot mehrerer Fremdsprachen hinzuwirken;
  • allen Beteiligten, insbesondere den Eltern, die positiven Auswirkungen einer frühzeitigen Vermittlung von Fremdsprachen bewußt zu machen;
  • besonders geeignete Unterrichtsmittel und Multimedia-Material zu entwickeln und zu verbreiten;
  • die für den frühzeitigen Fremdsprachenunterricht eingesetzten Lehrkräfte auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Der Rat fordert die Kommission auf, die Aktionen der Mitgliedstaaten, mit denen die obengenannten Ziele verfolgt werden, zu unterstützen und im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme die frühzeitige Vermittlung von Fremdsprachen zu fördern, indem sie

  • die Maßnahmen zum Ausbau der europäischen Zusammenarbeit sowie zur Verbreitung und zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Methoden in diesem Bereich unterstützt;
  • die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Lehrmitteln und Bewertungsmethoden fördert;
  • die Verbreitung von geeignetem, hochwertigem Lehrmaterial durch europäische Netze unterstützt;
  • Maßnahmen unterstützt, die auf die Mobilität der Lehrkräfte sowie auf die Aktualisierung und Verbesserung der für eine frühzeitige Vermittlung von Fremdsprachen erforderlichen Fähigkeiten abzielen;
  • die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungseinrichtungen für Lehrkräfte fördert;
  • Begegnungen zwischen Schülern insbesondere über die virtuelle Mobilität fördert.

Ferner wird die Kommission aufgefordert, bei den Überlegungen zur künftigen Zusammenarbeit im Bildungsbereich der frühzeitigen Vermittlung von Fremdsprachen Rechnung zu tragen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit [KOM(2005) 596 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat: Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz [KOM(2005) 356 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004 - 2006 [KOM(2005) 449 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Beschluss Nr. 1934/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische Jahr der Sprachen 2001 [Amtsblatt L 232 vom 14.9.2000]

Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung - Lehren und Lernen - Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft [KOM(2005) endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 06.12.2005

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