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Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA

Das Programm zielt vor allem auf die Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung ab.

RECHTSAKT

Beschluss 2001/196/EG des Rates vom 26. Februar 2001 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erneuerung des Kooperationsprogramms im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung

ZUSAMMENFASSUNG

Auf Grund der positiven Erfahrungen der ersten Phase des Programms (1995-1999) hat der Rat beschlossen, das Kooperationsprogramm im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika für den Zeitraum 2000-2005 zu verlängern.

Die Ziele des Programms sind folgende:

  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinigten Staaten von Amerika;
  • qualitative Verbesserung der Humanressourcenentwicklung;
  • Förderung einer Reihe von innovativen und nachhaltigen, primär auf Studierende ausgerichteten Maßnahmen;
  • qualitative Verbesserung der transatlantischen Mobilität von Studierenden;
  • Förderung des Austauschs von Fachwissen im Bereich der jüngsten Innovationen in der Hochschul- und Berufsbildung;
  • Förderung von Partnerschaften zwischen Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen, Berufsverbänden, Behörden, Unternehmen und gegebenenfalls anderen Einrichtungen;
  • verstärkte Einbringung einer gemeinschaftlichen und einer US-amerikanischen Dimension in die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung;
  • Ergänzung der bilateralen Programme zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Die wichtigsten Grundsätze des Abkommens sind folgende:

  • uneingeschränkte Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der einzelnen Staaten der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Autonomie der Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen;
  • beidseitiger Nutzen aus den gemäß nach diesem Abkommen durchgeführten Aktivitäten;
  • Finanzierung verschiedener innovativer Projekte, durch die neue Strukturen und Beziehungen aufgebaut werden;
  • umfassende Einbeziehung der verschiedenen Mitgliedstaaten;
  • uneingeschränkte Anerkennung der kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vielfalt;
  • Projektauswahl auf Wettbewerbsbasis.

Im Anhang zum Abkommen sind folgende Aktionsbereiche festgehalten:

  • gemeinsame Projekte im Rahmen von EG/USA-Zusammenschlüssen: für jeden Zusammenschluss (dem für jede Seite mindestens drei aktive Partner angehören müssen) werden Mittel für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren bereitgestellt. Unterstützt werden können folgende Aktivitäten: vorbereitende oder Projektentwicklungsaktivitäten, Projekte für die Mobilität von Studierenden (einschließlich deren Vermittlung in Unternehmen), der strukturierte Austausch von Studierenden, Lehrkräften, Ausbildungspersonal und anderen Akteuren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Projekte für innovative Lehrpläne, kurze Intensivprogramme, gemeinsame Lehrmodule sowie die Verbreitung neuer Lehrmethoden;
  • Programm Fulbright/Europäische Union, in dessen Rahmen Stipendien für Studium, Forschungsarbeiten und Vorlesungstätigkeiten über Themen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaft und über die Beziehungen zwischen der EG und den USA vergeben werden;
  • ergänzende Aktivitäten zur Förderung des Erfahrungsaustauschs im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung (Konferenzen, Studien usw.).

Es wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, dem jeweils gleich viele Vertreter beider Parteien angehören. Der Ausschuss tritt alle zwei Jahre zusammen, um die im Kooperationsabkommen vorgesehenen Aktivitäten zu überprüfen und einen Bericht über Verlauf, Stand und Wirksamkeit der durchgeführten Aktivitäten zu erstellen.

Die im Rahmen des Kooperationsabkommens durchgeführten Aktivitäten werden von beiden Parteien finanziert, wobei jede Partei die Finanzierung ihrer Aktivitäten übernimmt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2001/196/EG [Annahme im Konsultationsverfahren CNS/2000/0263]

1.03.2001

-

ABl. L 71 vom 13.03.2001

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 27. Juni 2005 über die Evaluierung der Kooperationsprogramme zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung sowie zwischen der Europäischen Union und Kanada im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung [KOM (2005) 0274 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission erstattet Zwischenbericht über die Umsetzung des Kooperationsprogramms zwischen der Europäischen Union und den USA. Sie stützt sich dabei auf positive externe Evaluierungen, die zu dem Schluss gekommen sind, dass dank des Programms langfristige transatlantische Partnerschaften im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung eingegangen werden konnten. Nahezu alle Projekte konnten erfolgreich einen Studentenaustausch auf der Grundlage gemeinsam entwickelter Lehrpläne etablieren. Laut Bericht wurde das Ziel einer Verbesserung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme erreicht.

Die Kommission legt die Anregungen der Experten zur Verbesserung bestimmter Programmaspekte dar, weist jedoch darauf hin, dass es keine grundlegenden Mängel gibt. Ferner hält sie fest, dass durch die begrenzte Mittelausstattung die umfassende Nutzung des Potenzials eingeschränkt ist.

See also

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum Thema Kooperation zwischen der EU und den USA im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung zu finden (EN).

Letzte Änderung: 30.09.2005

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