EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Iris II

1) ZIEL

Die Chancengleichheit in der Berufsbildung fördern und der Ausbildung von Frauen zu größerer Bekanntheit verhelfen, die Ausbildung von Frauen entwickeln, Verbindungen in ganz Europa herstellen und verstärken.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Programm IRIS II (1994-1998)

3) INHALT

Beteiligung:

Die Mitglieder von IRIS sind Einrichtungen für die Berufsbildung von Frauen, Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften sowie Unternehmen, die auf eine Förderung der Chancengleichheit ausgerichtete Weiterbildungsmaßnahmen durchführen oder positive Maßnahmen für Frauen, die eine Ausbildung beinhalten, eingeleitet haben.

IRIS II wird durch fünf Prioritäten bestimmt:

  • Identifizierung und Verbreitung von Fachwissen im Bereich der Ausbildung von Frauen;
  • Einbeziehung der Sozialpartner und der Ausbildungseinrichtungen in das IRIS-Netzwerk (Mitglieder);
  • Aktivierung der Berufsbildung von Frauen in jedem Mitgliedstaat;
  • Förderung des Austauschs der empfehlenswerten Verfahren in der Gemeinschaft;
  • Entwicklung der Synergien mit den Aktionen, die im Rahmen des ESF und der Task Force "Humanressourcen" der Europäischen Kommission durchgeführt werden.

Tätigkeiten von IRIS II im Jahr 1994:

  • Herstellung engerer Verbindungen mit den Arbeitgebern und den Gewerkschaften des öffentlichen und privaten Sektors;
  • Öffnung der gemeinschaftlichen Ausbildungsprogramme für alle IRIS-Mitglieder sowie Ausweitung der Möglichkeiten für die Einreichung von Projekten;
  • Organisation von Veranstaltungen für Entscheidungsträger im Bereich der Gemeinschaftspolitik zur Sensibilisierung für die Ausbildung von Frauen;
  • Einsetzung einer Gruppe ausgewählter Journalisten in jedem Mitgliedstaat im Hinblick auf besondere Medienkampagnen und spezifische Aktionen auf Gemeinschaftsebene;
  • Organisation eines Wettbewerbs für alle Frauen, die eine von einem IRIS-Mitglied organisierte Ausbildungsmaßnahme abgeschlossen und einen Arbeitsplatz gefunden haben;
  • Organisation europäischer, nationaler und regionaler IRIS-Seminare;
  • IRIS-Bezugsprojekte können einen Antrag auf Zuschüsse für Werbemaßnahmen für die Organisation einer Ausstellung und die Erstellung von Informationsmaterial einreichen;
  • Durchführung einer Untersuchung über das prioritäre Thema des Jahres zur Förderung der Arbeit des Netzwerks im Bereich der Lehrmethoden und der Entwicklung der Qualifikationen;
  • Organisation von Sommerkursen für Ausbilder;
  • Erstellung grundlegenden Materials für die verschiedenen pädagogischen Aspekte der Ausbildung von Ausbildern;
  • Einrichtung eines Informationsdiensts für die Projekte, die ihre Bewertungstechniken verbessern möchten;
  • Planung von Austauschmaßnahmen für Ausbilder und von Besuchen in der Industrie, auch von Besuchen für Gruppen, sowie Herausgabe einer Informationsbroschüre über diese Besuche;
  • Organisation eines Seminars für die IRIS-Mitglieder sowie von Besuchen zur Bestimmung von in Frage kommenden Partnern;
  • Schaffung von Unternetzwerken zu spezifischen Themen, auf Ersuchen der IRIS-Mitglieder;
  • Ausstellung eines IRIS-Diploms für die Personen, die im Rahmen eines Bezugsprojekts eine Ausbildung absolviert haben;
  • Unterstützung/Hilfe bei Verwendung der elektronischen Post durch ein IRIS-Mitglied in jedem Land.

Die europaweite Koordinierung von IRIS II wurde dem Konsortium CETEC übertragen. Diese Arbeitsgemeinschaft wird von CREW (Centre de recherche sur les femmes européennes - Zentrum für europäische Frauenforschung) in Brüssel koordiniert. Sie setzt sich zusammen aus A.C.E.R.E.P. (Frankreich), Dimitra (Griechenland), CREW (Belgien), Donnalavorodonna (Italien), VIA (Belgien) und W.E.T.T. (Vereinigtes Königreich). Diese Einrichtungen wurden in Anbetracht ihrer besonderen Kompetenz ausgewählt und sollen eine länderübergreifende Struktur bilden, welche dem Netzwerk zu besseren Entwicklungsperspektiven verhelfen und neuen Erfordernissen ihrer Mitglieder noch besser gerecht werden kann.

Laufzeit

Für IRIS II ist eine Laufzeit von vier Jahren vorgesehen (1994-1998).

Mittelausstattung

IRIS wird mit Mitteln in Höhe von jährlich 1 Mio. ECU ausgestattet.

Kommunikationsträger

Das IRIS-Bulletin (zweimal jährlich) enthält Artikel, die aktuelle Fragen im Bereich der Ausbildung von Frauen analysieren, ferner Fallstudien und Interviews.

Die derzeitige Reihe der "IRIS-Dossiers" zu bestimmten Themen wird weiterhin herausgegeben.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Top