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Bericht über Chancengleichheit 2001

1) ZIEL

Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und Errungenschaften im Bereich der Chancengleichheit im Jahr 2001 auf europäischer und nationaler Ebene und Perspektiven für das Jahr 2002.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2002 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2001 - [KOM/2002/258 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)

Die im Juni 2000 angenommene Rahmenstrategie der Gemeinschaft zielt darauf ab, den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in sämtliche Politikbereiche der Gemeinschaft einzubeziehen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit haben (Gender-Mainstreaming), und die Durchführung von speziellen Maßnahmen zur Verringerung der Ungleichheiten zu fördern. Im Jahr 2001 waren in beiden Bereichen beträchtliche Fortschritte zu verzeichnen.

Bei der Einbeziehung der Gleichstellung von Frauen und Männern in die Politikbereiche der Gemeinschaft konnten in den folgenden Bereichen beträchtliche Fortschritte erzielt werden:

  • Unternehmen: Es wurde eine Studie zur Ermittlung und Evaluierung von „Good Practices" zur Förderung weiblichen Unternehmertums auf den Weg gebracht. Ferner wurde kürzlich eine Studie zur Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des innerhalb des Fünften Forschungsrahmenprogramms durchgeführten spezifischen Programms „Innovation und KMU" fertig gestellt und veröffentlicht.
  • Grundzüge der Wirtschaftspolitik: Der belgische Ratsvorsitz (Juli-Dezember 2001) brachte eine Initiative zur Stärkung des Gender-Mainstreaming in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik auf den Weg.
  • Barcelona-Prozess: Im Rahmen des Programms MEDA für die Zusammenarbeit mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums fand im Juli 2001 in Brüssel ein Regionalforum zur Rolle der Frau in der wirtschaftlichen Entwicklung statt.
  • Allgemeine und berufliche Bildung: Der Ausschuss für das Programm SOKRATES verabschiedete im Februar 2001 einen Aktionsplan für Geschlechtergleichstellung (2001-2002). Darin ist Folgendes vorgesehen: Bewertung der Geschlechterdimension in der ersten Programmphase und Ermittlung geeigneter Indikatoren für eine bessere Implementierung der Gleichstellungskomponente in der zweiten Programmphase.
  • Humanitäre Hilfe: Das Europäische Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) hat 2001 die Einbindung der Geschlechterperspektive in die politischen Strategien im Bereich der humanitären Hilfe weiter vorangetrieben. So stellte ECHO beispielsweise Finanzhilfen für gezielte, auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen zugeschnittene Projekte, vor allem im Irak, in Serbien und in Afghanistan, bereit.
  • Beschäftigungsstrategie: Im Zuge der Annahme des jährlichen Beschäftigungspakets am 12. September 2001 richtete die Kommission an elf Mitgliedstaaten Empfehlungen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung.
  • Bekämpfung von Gewalt und Menschenhandel: Die Durchführung der Programme DAPHNE und STOP wurde im Jahr 2001 fortgesetzt. Außerdem verabschiedete die Kommission das neue Programm STOP II (Laufzeit bis 2003). Besonderes Augenmerk galt bei der Durchführung des Programms STOP II im Jahr 2001 der Unterstützung und dem Schutz der Opfer.
  • Prozess zur Förderung der sozialen Integration: Auf der Grundlage gemeinsamer Ziele für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung legten die Mitgliedstaaten im Juni 2001 erstmals ihre künftig alle zwei Jahre zu unterbreitenden nationalen Aktionspläne vor. In diesem Zusammenhang stellten die meisten Mitgliedstaaten fest, dass ältere Frauen, allein erziehende Eltern und Opfer häuslicher Gewalt ein höheres Risiko haben, Opfer von Armut und sozialer Ausgrenzung zu werden. Auch wenn sich mehrere Mitgliedstaaten verpflichtet haben, das Gender-Mainstreaming in den nächsten zwei Jahren verstärkt voranzutreiben, so ist es doch noch ein langer Weg bis zur Anwendung eines kohärenten Ansatzes, der geschlechtsspezifischen Merkmalen und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen durchgängig in allen von den Plänen abgedeckten Bereichen Rechnung trägt.

Die Kommission strebt gemäß dem Beschluss 2000/407/EG vom 19. Juni 2000 eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in ihren Ausschüssen und Sachverständigengruppen an. Darin wurde als Zielvorgabe ein Anteil der Angehörigen jedes Geschlechts von mindestens 40 % festgelegt. Nach einer ersten Untersuchung im Jahre 2000, die mehrere Sachverständigengruppen der Kommission betraf und bei der ein durchschnittlicher Frauenanteil von lediglich 13,5 % ermittelt wurde, wurde im Jahre 2001 eine zweite, wesentlich umfassendere Untersuchung durchgeführt. Im Jahre 2001 betrug der durchschnittliche Frauenanteil in sämtlichen Ausschüssen und Sachverständigengruppen der Kommission 28,8 %. Bei den Ausschüssen und Sachverständigengruppen, deren Mitglieder von der Kommission ernannt wurden, betrug der Frauenanteil 30,5 %, in den Gremien, auf deren Zusammensetzung die Kommission keinen Einfluss hat, 28,4 %.

Die Mitgliedstaaten entwickelten eine Reihe von Maßnahmen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern und die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in ihre Politik einzubeziehen. Aus den zahlreichen Initiativen kann das Beispiel Österreichs herausgegriffen werden, das ein Projekt zur Erhöhung des Frauenanteils im technischen Bereich, insbesondere im Bereich der Informationstechnologien, vergeben hat. In Schweden wurde das Gesetz über die Gleichstellung von Männern und Frauen wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2001 ergänzt. Im Vereinigten Königreich richtete die Regierung einen neuen Telefonservice - „Equality direct" - sowie eine entsprechende Website ein, die Unternehmen kostenlos ein umfassendes, kohärentes Informations- und Beratungsangebot in Sachen Gleichstellung bietet.

Für das Jahr 2001 wurde als Schwerpunktthema im Kontext der gemeinschaftlichen Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern und des entsprechenden Förderprogramms das Thema „gleiches Arbeitsentgelt" festgelegt. Die Gleichheit des Arbeitsentgelts wurde deswegen als erstes Thema gewählt, weil die in Europa bestehenden Ungleichheiten in der Arbeitswelt hier am deutlichsten zu Tage treten. Trotz der einschlägigen Rechtsvorschriften verdienen Frauen durchschnittlich immer noch 14 % weniger als Männer (1997 war dieser Unterschied in der Privatwirtschaft mit 19 % höher als im öffentlichen Bereich (10 %).

Welch hoher Stellenwert der Frage des gleichen Entgelts beigemessen wird, machen auch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm (März 2001) deutlich, in denen Rat und Kommission aufgefordert wurden, geeignete Indikatoren zu entwickeln. In Anknüpfung an diese Arbeiten nahm der belgische Ratsvorsitz die Entwicklung eines Indikatorensatzes zur Erfassung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede in Angriff. Das Europäische Parlament nahm im September 2001 einen Bericht zum Thema Entgeltgleichheit an, in dem bekräftigt wurde, dass von allen Akteuren und auf allen Ebenen - Europäische Kommission, Mitgliedstaaten, Sozialpartner - ein mehrdimensionaler Ansatz zu verfolgen ist, wenn tatsächlich nachhaltige Ergebnisse erzielt werden sollen. Die europäische Beschäftigungsstrategie trägt ebenfalls einiges dazu bei, dem Ziel des gleichen Arbeitsentgelts für Männer und Frauen näher zu kommen. Nach der Bewertung der nationalen Aktionspläne für das Jahr 2001 kündigten einige Mitgliedstaaten Initiativen zum Abbau der bestehenden Unterschiede an. Die Bemühungen müssen jedoch weitergeführt werden, damit diese Initiativen in konkrete Maßnahmen münden und die Sozialpartner sich aktiv daran beteiligen. Zum Schluss sollte noch gesagt werden, dass die Mehrzahl der im Jahr 2001 im Rahmen des Aktionsprogramms ausgewählten 27 Projekte Fragen im Zusammenhang mit dem „gleichen Entgelt" gewidmet war. Für die Projekte wurden Mittel in Höhe von insgesamt etwa 8 Mio. bereitgestellt. Die ersten Ergebnisse dieser Projekte werden 2003 erwartet.

Folgende Schwerpunktthemen wurden im Rahmen des Gleichstellungsprogramms für die kommenden Jahre festgelegt:

  • 2001-2002: Gleiches Arbeitsentgelt
  • 2002-2003: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • 2003-2004: Frauen in Entscheidungsprozessen
  • 2004-2005: Geschlechtsspezifische Stereotype

Rechtliche Entwicklungen

Im Jahr 2001 wurden erhebliche Fortschritte erzielt mit Blick auf die Verabschiedung des Vorschlags für eine Änderung der Richtlinie aus dem Jahr 1976 zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung. Es ist davon auszugehen, dass die Richtlinienänderung mehrere wesentliche Neuerungen bringen wird:

  • Anerkennung der sexuellen Belästigung als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • Ermunterung der Arbeitgeber, jährliche Gleichstellungspläne auszuarbeiten
  • Stärkung der Vorschriften über den Rechtsschutz und den Entschädigungsanspruch von Personen, die Opfer einer Diskriminierung werden
  • Stärkung des Rechts auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Der Europäische Gerichtshof erließ im Jahr 2001 drei bedeutsame Urteile, die ihm von nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegt worden waren und die die Gleichheit des Arbeitsentgelts und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern betrafen:

  • Die Urteile in den Rechtssachen Melgar und Tele Danmark, wonach eine Entlassung oder eine Weigerung, einen Arbeitsvertrag zu verlängern, eine ungerechtfertigte unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt, sofern dies seinen Grund in einer Schwangerschaft hat;
  • In der Rechtssache Menauer hat der Gerichtshof entschieden, dass deutsche Pensionskassen, die mit der Verwaltung eines Betriebsrentensystems betraut sind, ebenso wie die Arbeitgeber den Grundsatz des gleichen Entgelts zu beachten haben;
  • In den Rechtssachen Griesmar und Mouflin hatte sich der Gerichtshof zu zwei für Männer diskriminierenden Bestimmungen des französischen Pensionsgesetzbuches für Zivilbeamte und Soldaten zu äußern. Diese Bestimmungen wurden als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erklärt.

Zu den wichtigen Entwicklungen der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zählt ein finnischer Kollektivvertrag, der eine Regelung enthält, der zufolge in jedem Sektor eine spezielle Gleichstellungszulage einführt werden kann. Durch die Zulage soll in traditionellen Niedriglohnsektoren das Arbeitsentgelt von Frauen aufgestockt werden, die ungeachtet der Schwere ihrer Arbeit und trotz guter Ausbildung zu gering entlohnt werden. In Dänemark wurde das Gesetz über die Gleichheit des Arbeitsentgelts geändert, das damit an Transparenz gewonnen hat. Was die nationale Rechtsprechung anbelangt, so hat das Employment Appeals Tribunal im Vereinigten Königreich die Definition der „Vergleichsperson" weiter gefasst, so dass Bedienstete einer örtlichen Behörde sich künftig auch mit Bediensteten einer anderen örtlichen Behörde vergleichen können, selbst dann, wenn die jeweils zugrunde gelegten Lohn-/Gehaltstabellen unabhängig voneinander festgelegt wurden. In Griechenland wurde der Vaterschaftsurlaub eingeführt. In Frankreich, Finnland und im Vereinigten Königreich wurden entsprechende Gesetzesvorschläge vorgelegt. Griechenland, Irland und die Niederlande haben Rechtsvorschriften zur Ausweitung des Mutterschaftsurlaubs erlassen.

Gleichstellung im Erweiterungsprozess

Die Arbeiten in den Bewerberländern zur Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Chancengleichheit schreiten voran. Einige Beitrittsländer haben im Jahr 2001 gute Ergebnisse erzielt. Rechtsvorschriften allein reichen aber nicht aus. Die Schaffung geeigneter Unterstützungsmechanismen ist für eine effektive Gleichstellung von Frauen und Männern genauso wichtig. Der Schlüssel zum Erfolg sind hier institutionelle und administrative Strukturen, die die Umsetzung und Einhaltung der Gleichstellungsvorschriften erleichtern. In diesem Bereich bleibt noch einiges zu tun.

Perspektiven für das Jahr 2002

Im Jahr 2002 wird das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf" im Mittelpunkt des Interesses stehen. Es sind verschiedene Maßnahmen auf europäischer Ebene geplant, z. B. Verbesserung der Sichtbarkeit dieses Aspekts, Finanzierung transnationaler Projekte, Verbesserung von Statistiken und Indikatoren, Erstellung eines Berichts über die Durchführung der Richtlinie über Elterurlaub.

Außerdem wird die Kommission im Laufe des Jahres 2002 einen Vorschlag für eine Richtlinie über Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorlegen. Diese neue Rechtsgrundlage wird es ermöglichen, Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung in anderen Bereichen zu treffen als denen der Beschäftigung und der sozialen Sicherheit, die derzeit noch allein den relativ begrenzten Anwendungsbereich des EU-Gleichstellungsrechts bilden.

Die Probleme Frauenhandel und Gewalt sowie die Stärkung der Geschlechterdimension in der Außenpolitik der Europäischen Union und in den Strukturfonds werden auch im Jahr 2002 einen wichtigen Platz auf der politischen Agenda einnehmen. Im Übrigen beabsichtigt die Kommission, im Anschluss an die laufende Bewertung der Beteiligung der Frauen an Entscheidungsprozessen und im Vorfeld der 2004 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament ihre Aktivitäten im Jahr 2003 auf die Förderung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen zu konzentrieren.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Bericht der Kommission vom 5. März 2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2002 [KOM (2003) 98 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 28.06.2006

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