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Ein Europa schaffen, das alle einbezieht

Nach der informellen Tagung der Sozialminister der Europäischen Union vom 11. und 12. Februar 2000 in Lissabon und einer umfassenden Konsultation der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft wurde offenkundig, dass die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung zu einer der größten Herausforderungen für unsere Volkswirtschaften und unsere Gesellschaften geworden ist. Immer noch leben viele Europäerinnen und Europäer in Armut und haben Schwierigkeiten, am sozialen Leben teilzunehmen. Um Integration stärker zu fördern und die Entstehung neuer Formen der Ausgrenzung einzudämmen, schlägt die Kommission vor, den Aufbau eines Europas für alle - eines Europas, das auf Wissen und Information basiert - beschleunigt voranzutreiben.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 1. März 2000: Ein Europa schaffen, das alle einbezieht [KOM(2000) 79 endgültig - nicht im Amtblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

1. Als eine Folgemaßnahme zum Luxemburger Gipfel (November 1997), auf dem die europäische Beschäftigungsstrategie auf den Weg gebracht wurde, schlägt die Kommission die Implementierung einer neuen Initiative vor, die die Mitgliedstaaten in der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung unterstützen soll. Eines der Hauptanliegen dieser Initiative ist es, zu verdeutlichen, welche Auswirkungen die Schaffung von Arbeitsplätzen für den sozialen Zusammenhalt hat.

Die Herausforderung der sozialen Ausgrenzung

2. Einschlägigen Daten von Eurostat (1994) zufolge haben etwa 18 % der Bevölkerung in der EU weniger als 60 % des nationalen Medianeinkommens zur Verfügung. Wer unterhalb dieser Armutsschwelle lebt, hat unter Entbehrungen zu leiden. Zudem erweist sich eine soziale Integration für die Betroffenen als schwierig.

3. Zu den gefährdeten Personen gehören nicht nur diejenigen, die in anhaltender Armut leben, sondern auch diejenigen, die von prekärer Beschäftigung betroffen sind, wie auch diejenigen, die lediglich geringe Einkünfte beziehen. Die Tatsache, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt über einen Arbeitsplatz verfügt, schützt nicht unbedingt vor dem Risiko sozialer Ausgrenzung.

4. Soziale Ausgrenzung ist ein multidimensionales Phänomen. Arbeitslosigkeit ist der wichtigste Faktor, der hier eine Rolle spielt. Gefährdet sind nicht nur Langzeitarbeitslose, sondern auch Personen, bei denen Zeiten der Nichterwerbstätigkeit mit Zeiten einer niedrig entlohnten Beschäftigung wechseln, ebenso wie die so genannten „entmutigten" Arbeitskräfte, also diejenigen, die sich erst gar nicht um eine Stelle bemühen, weil sie glauben, dass sie ohnehin keine Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben.

5. Soziale Ausgrenzung reicht jedoch über die Problematik des Zugangs zum Arbeitsmarkt hinaus. Sie manifestiert sich in verschiedenartigen Diskriminierungen. Die Hindernisse, mit denen sich die Betroffenen konfrontiert sehen, stehen - allein oder in ihrer kumulierten Wirkung - einer vollen Teilhabe in Bereichen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Umwelt, Wohnungswesen, Kultur, Zugang zu Rechten oder Familienzulagen sowie Berufsbildung und Beschäftigungsmöglichkeiten entgegen. Welche Faktoren im Einzelfall zum Tragen kommen, hängt selbstverständlich von der jeweiligen Person und vom jeweiligen Mitgliedstaat ab.

6. Die strukturellen Entwicklungen in unseren Gesellschaften generieren zwar Wirtschaftswachstum, können aber auch soziale Ausgrenzung fördern.

7. Im Zuge der Globalisierung der Volkswirtschaften und des raschen technologischen Wandels ergeben sich einschneidende Veränderungen am Arbeitsmarkt und neue Chancen für diejenigen, die am anpassungsfähigsten sind. Wer nicht bereit ist, sich die für die neuen Anforderungen der Wissensökonomie erforderlichen Kompetenzen anzueignen, läuft Gefahr, marginalisiert zu werden.

8. Das heutige Wissen wird mehr und mehr über die Informationstechnologien weitergegeben, die entscheidend zur Arbeitsplatzschaffung beitragen. Ein Mangel an Medienkompetenz und ein unzureichender Zugang zum Kompetenzerwerb kann zur Entstehung neuer Formen sozialer Ausgrenzung führen. Will man die Herausforderung, vor der wir hier stehen, bewältigen, bedarf es der Förderung einer aktiven Partizipation. Ziel muss es sein, zu einer gerechten Verteilung der Chancen zu gelangen und die Bürger auf den Wandel vorzubereiten.

Entwicklung von Strategien in den Mitgliedstaaten

9. Für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig. Doch spielen auch Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle. In den Mittelpunkt des Interesses rückten im vergangenen Jahrzehnt zunehmend die Erfordernisse der sozialen Integration. Irland und Portugal beispielsweise haben nationale Programme aufgestellt.

  • Irland hat die Strategie „Sharing in progress: the national anti-poverty strategy" („Die Ergebnisse des Fortschritts teilen: die nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut") auf den Weg gebracht, deren Ziel es ist, den Anteil der irischen Bevölkerung, der anhaltender Armut ausgesetzt ist, zu verringern. Die Strategie stützt sich insbesondere auf solide Partnerschaften und spezielle institutionelle Strukturen.
  • In Portugal wurde das „Programma Nacional de luta contra a pobreza" („Nationales Armutsbekämpfungsprogramm") entwickelt, das untermauert wurde durch das Programm INTEGRAR und durch die Einführung einer Mindesteinkommensregelung im Jahr 1997.

Andere Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Frankreich, streben eine Optimierung der allgemeinen Wirkung der Maßnahmen zur Förderung der sozialen Integration an durch Einführung von Rahmenvorschriften, die Ausgrenzung anhand des Kriteriums Zugang zu den Grundrechten in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Wohnungswesen, Gesundheitsversorgung usw. definieren.

10. Die bisher unternommenen Anstrengungen haben deutlich gemacht, dass Beschäftigung zwar einen Beitrag zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung leisten kann, nichtsdestoweniger aber nur ein Teil der Lösung des Problems ist. Die Mitgliedstaaten müssen in stärkerem Maße eine dauerhafte Eingliederung fördern und dabei auf ein integriertes Konzept setzen.

Beitrag der Gemeinschaftsinstrumente und -strategien zur sozialen Eingliederung

11. Die europäische Beschäftigungsstrategie leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, indem sie vorrangig abstellt auf die Beseitigung von Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit und Benachteiligungen von Frauen und von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. In den Beschäftigungsleitlinien von 1999 wurde besonderes Gewicht auf den Aspekt der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gelegt. Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen nicht nur Reformen der Steuer- und Leistungssysteme, sondern auch die Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, vor allem in den einem raschen Wandel unterworfenen Bereichen wie etwa der Informations- und Kommunikationstechnologie.

12. Die Strukturfonds sind das wichtigste Finanzinstrument, das der Union zur Verfügung steht, um benachteiligte Regionen und Menschen direkt zu unterstützen. Die derzeit laufenden Gemeinschaftsinitiativen, wie etwa die Programme URBAN II und LEADER +, stellen speziell auf die Integration in städtischen bzw. ländlichen Gebieten ab.

13. Die Wissensgesellschaft verfügt über das nötige Potential, Eingliederung und Zusammenhalt in Europa zu stärken. Die Mitteilungen der Kommission zu den Initiativen „ eEurope - Eine Informationsgesellschaft für alle " und „Strategien für Beschäftigung in der Informationsgesellschaft" verdeutlichen, dass die Bevölkerung Europas - und vor allem die Jugend - breiten Zugang zu den neuen Grundkompetenzen haben muss und in der Lage sein muss, sich der Informationstechnologien zu bedienen.

14. Auch andere Gemeinschaftsmaßnahmen tragen zur Förderung der sozialen Eingliederung bei, wie etwa die Forschungsrahmenprogramme oder die Programme für allgemeine Bildung (SOKRATES), für berufliche Bildung (LEONARDO DA VINCI) und für die Jugend (JUGEND).

Unterstützung von Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Förderung von Einbeziehung und Beteiligung

15. Auf ihrer informellen Tagung in Lissabon im Februar 2000 kamen die Sozialminister überein, dass es entscheidend darauf ankommt, die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten stärker auf das Ziel der Integrationsförderung auszurichten. Die Europäische Union will entsprechende politische Verpflichtungen eingehen. Absicht ist es, offene Formen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten anzuregen, anstatt ein schwerfälliges Koordinierungsverfahren einzuführen.

Gemeinsame Ziele für die soziale Eingliederung

16. Gemäß den Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags besteht die Rolle der Gemeinschaft darin, die Tätigkeit der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen und sich dabei auf Aktionen zu konzentrieren, die einen wirklichen zusätzlichen Nutzen erbringen.

17. Angesichts der in den Mitgliedstaaten festzustellenden Annäherungstendenzen ist die Entwicklung gemeinsamer Ziele auf EU-Ebene vorstellbar, wie beispielsweise

  • Einbeziehung des Themas soziale Eingliederung in alle EU-Maßnahmen;
  • Entwicklung von gemeinsamen Indikatoren für soziale Ausgrenzung und soziale Eingliederung;
  • Zugang aller zur Wissensgesellschaft;
  • aktive Teilhabe aller durch Nutzung des erwarteten Wirtschaftswachstums.

18. Mit Blick auf diese gemeinsamen Ziele müssen sich die Mitgliedstaaten darauf verständigen, auf nationaler Ebene allgemeine Strategien festzulegen und nationale Programme oder Rahmenvorschriften einzuführen.

19. Die Kommission entwickelt zusammen mit den Mitgliedstaaten Benchmarking-Mechanismen zur Überwachung der in den einzelnen Ländern erzielten Fortschritte.

Im Rahmen der neuen Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags zu verwendendes Instrumentarium

20. Auf der Grundlage von Artikel 137 Absatz 2 letzter Unterabsatz des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) ist ein Mehrjahresprogramm vorgesehen, mit dem bezweckt wird, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und ihre Strategien stärker auf das Ziel der Integrationsförderung auszurichten.

21. Das Programm zur Förderung der Zusammenarbeit stützt sich auf vorhandenes Personal und verfügt über ein begrenztes Budget. Die Programmaktivitäten sind drei Hauptbereichen zuzuordnen:

  • Förderung des Verständnisses des Phänomens der sozialen Ausgrenzung wie auch der politischen Integrationsmechanismen;
  • Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren;
  • Förderung von politischem Dialog und politischer Diskussion.

22. Gemäß Artikel 137 Absatz 2 erster Unterabsatz EG-Vertrag sind ferner Rahmenbestimmungen zur Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen vorgesehen. Dabei gelten unter anderem folgende zentrale Grundsätze: Notwendigkeit eines umfassenden, integrierten Konzepts für die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung; Notwendigkeit von Partnerschaften und Koordinierungsmaßnahmen; Implementierung von Integrationspfaden.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit der Kommission.

Letzte Änderung: 21.12.2004

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