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Beschäftigung und Valorisierung der Humanressourcen
1) ZIEL
Diese Initiative umfasst drei aufeinander abgestimmte Ziele für drei gesonderte, jedoch zusammenhängende Bereiche:
2) GEMEINSCHARTSMASSNAHME
Mitteilung an die Mitgliedstaaten zur Festlegung der Ausrichtungen für die operationellen Programme oder Globalzuschüsse, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "Beschäftigung und Valorisierung der Humanressourcen" zur Förderung des Beschäftigungswachstums, insbesondere durch die Entwicklung der Humanressourcen, vorzulegen gebeten sind.
3) INHALT
Diese Initiative gilt für das gesamte Gebiet der Union und insbesondere für benachteiligte Regionen.
Wesensmerkmale
Diese Initiative fügt sich unmittelbar in den Kontext des Weißbuchs der Kommission über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ein, das in erster Linie darauf abzielt, den Hauptschwerpunkt auf freiwillige Maßnahmen im Bereich des Arbeitsmarktes zur Stimulierung eines beschäftigungsfördernden Wachstums zu legen.
Hauptmerkmale der Gemeinschaftsinitiativen sind:
Förderfähige Maßnahmen
Die Mitgliedstaaten sind gebeten, in Zusammenarbeit mit der Kommission eine beschränktere Anzahl von Maßnahmen auszuwählen, auf die sich die Finanzbeihilfe konzentrieren soll.
a) Beschäftigung-NOW
Dieser Bereich zielt darauf ab, einen Beitrag zur Senkung der Frauenarbeitslosigkeit zu leisten und den beruflichen Status der Frau, ihre berufliche Qualifikation und ihre Laufbahnperspektiven zu verbessern.
b) Beschäftigung-Horizon
Zweck dieses Bereichs ist die Förderung der Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs von Behinderten und anderen benachteiligten Personengruppen, die ohne Beschäftigung sind bzw. deren Integration durch sonstige ernsthafte Hemmnisse, die durch ihre Marginalisierung bedingt sind, erschwert wird.
c) Beschäftigung-Youthstart
Ziel dieses Programms ist die Stimulierung der Durchführung von Maßnahmen auf seiten der Mitgliedstaaten, um Jugendlichen schrittweise einen garantierten Zugang zu allgemeiner oder beruflicher Bildung zu bieten.
Im Rahmen dieser drei Teilbereiche können folgende Maßnahmen in den Genuß einer Beihilfe kommen:
Zeitraum
Diese Initiative ist für den Zeitraum 1994-1999 vorgesehen.
Finanzmittel
Die unter diese Initiative fallenden Maßnahmen werden gemeinsam von den Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft, Unternehmen und ggf. sonstigen einschlägigen Organisationen finanziert werden.
Der Gesamtbeitrag der Strukturfonds für den Zeitraum 1994-1999 wird auf 1,4 Mrd. ECU veranschlagt, wovon 0,8 Mrd. ECU den Ziel-1-Regionen gewährt werden.
Die Mittelbeträge werden den einzelnen Bereichen nach folgenden Modalitäten zugewiesen werden:
4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften
5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)
6) quellen
Amtsblatt C 180 vom 01.07.1994
7) weitere arbeiten
8) durchführungsmassnahmen der kommission