EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Gemeinsamer Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2006

Der Bericht umreißt die größten Herausforderungen, die sich für die Politik im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung stellen. Des Weiteren beschreibt er die Entwicklung der sozialen Realität in Europa, insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung sowie in Bezug auf Renten und Gesundheitsversorgung. Schließlich werden Wege aufgezeigt, wie in einem sich verändernden Umfeld die im Rahmen der überarbeiteten Lissabon-Strategie festgelegten Ziele verwirklicht werden können. Wichtigstes Instrument wird hier auch künftig die offene Koordinierungsmethode (OKM) sein

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2006 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsamer Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2006 [KOM(2006) 62 endgültig - Amtsblatt C 67 vom 18.3.2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) - wie auch ihre Sozialpolitik - steht mittel- und langfristig vor großen Herausforderungen.

Auf lange Sicht ist den Herausforderungen zu begegnen, die sich mit dem globalen Wettbewerb, den Auswirkungen der neuen Technologien und der demografischen Alterung stellen.

Kurzfristig gilt es, Mittel und Wege zu finden, um das stockende Wachstum in Gang zu bringen, die hohe Arbeitslosigkeit einzudämmen und die fortbestehenden Ungleichheiten abzubauen.

Sozialschutz und soziale Eingliederung: Entwicklungen und Reformen

Nachdem der für den Sozialschutz aufgewandte Anteil des BIP (28 % im Jahr 2003) über mehrere Jahre hinweg mehr oder weniger unverändert geblieben war, ist inzwischen ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

Sozialtransfersysteme (ausgenommen Renten) schlagen beim BIP mit einem Anteil von 5 % zu Buche. Die Reformanstrengungen in diesem Bereich stellen darauf ab, stärkere Anreize für eine Arbeitsaufnahme zu schaffen. Auch setzt man in zunehmendem Maße auf Unterstützungsleistungen für Personen, die eine Beschäftigung (im Niedriglohnsektor) aufnehmen. Eine stärkere Verknüpfung von Sozialunterstützung mit sozialen und Beschäftigungsdienstleistungen ermöglicht Synergien und Effizienzgewinne. Beachtliche Reformanstrengungen sind ebenso in Bezug auf die bei Langzeiterkrankungen und Arbeitsunfähigkeit geltenden Regelungen zu verzeichnen.

Die hohen Rentenaufwendungen, die sich im Jahr 2003 auf durchschnittlich 13 % des europäischen BIP beliefen, haben bewirkt, dass Altsein heutzutage nicht mehr gleichbedeutend ist mit Armut oder wirtschaftlicher Abhängigkeit von den Kindern. Angesichts der Bevölkerungsalterung und des Anstiegs der Lebenserwartung in Europa haben die meisten Mitgliedstaaten Rentenreformen in Angriff genommen, die sich an den Zielen Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Modernisierung ausrichten. Die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2005 vorgelegten nationalen Strategieberichte machen deutlich, dass die Reformen nur dann greifen können, wenn diese drei Komponenten in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden. Die Mitgliedstaaten verfolgen hier eine Strategie, die an drei Punkten ansetzt:

  • Abbau der öffentlichen Schulden;
  • Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte;
  • Rentenreform.

Die Ausgaben für Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege beliefen sich im Jahr 2003 auf durchschnittlich 8 % des BIP. Die Folgen der Bevölkerungsalterung und die Auswirkungen der neuen Technologien sind inzwischen unmittelbar zu spüren. Im Jahr 2004 wurde die offene Koordinierungsmethode (OKM) auf Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege ausgeweitet. Es handelt sich hier um Bereiche, in denen sich große Herausforderungen stellen, was das Versorgungsangebot, die Zugänglichkeit der Leistungen und die finanzielle Tragfähigkeit anbelangt. Angesichts einer ständig zunehmenden Nachfrage haben die Mitgliedstaaten - im Bemühen, allen den Zugang zu den Versorgungsleistungen zu garantieren und gleichzeitig angebotsseitige quantitative und qualitative Defizite abzubauen - verschiedene Reformmaßnahmen auf den Weg gebracht:

  • Steigerung der Effektivität und Effizienz im Wege einer Reorganisation, einer Prioritätensetzung und der Entwicklung von Anreizstrukturen für Nutzer und Anbieter;
  • Förderung von Strategien zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung;
  • Einführung von Gebühren und Zuzahlungen bei gleichzeitiger Gewährung von Ermäßigungen für benachteiligte Personengruppen;
  • Förderung von Prävention, aktivem Lebensstil und gesundem Altern;
  • Entwicklung von Indikatoren, Festlegung von Qualitätsstandards und praktischen Leitlinien, Einführung von Akkreditierungssystemen;
  • Einbeziehung der Patienten;
  • Schaffung von Wahlmöglichkeiten;
  • Förderung des technologischen Fortschritts.

Bei der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung wurden in mehreren Bereichen beachtliche Fortschritte erzielt. Nichtsdestoweniger ergibt sich, wie auch bei der wirtschaftlichen Situation, ein gemischtes Bild. Im Übrigen hat die Überprüfung der Lissabon-Strategie gezeigt, dass eine Umsetzungslücke klafft zwischen den von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen einerseits und den zur Einlösung dieser Verpflichtungen getroffenen Maßnahmen andererseits. In diesem Zusammenhang sind acht Bereiche zu nennen, in denen Handlungsbedarf besteht:

  • Erhöhung der (allgemein geringen) Arbeitsmarktbeteiligung;
  • Modernisierung der Sozialschutzsysteme;
  • Abbau von Benachteiligungen in Bildung und Ausbildung;
  • Beseitigung der (nach wie vor existierenden) Kinderarmut
  • Ausbau der Unterstützungsangebote für Familien;
  • Gewährleistung angemessenen Wohnraums (hier handelt es sich um einen Bereich, in dem immer noch beträchtliche Ungleichheiten bestehen);
  • Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen hoher Qualität;
  • Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen ethnischer Minderheiten und Zuwanderern.

Auch das gehäufte Auftreten von Mehrfachbenachteiligungen in bestimmten städtischen und ländlichen Gemeinden und bei bestimmten gesellschaftlichen Gruppen (Menschen mit Behinderungen, Zuwanderer, Angehörige ethnischer Minderheiten, Obdachlose, ehemalige Strafgefangene, Suchtkranke, ältere Menschen) erfordert ein Tätigwerden.

Sozialschutz und soziale Eingliederung: Herausforderungen

In der Mitteilung der Kommission vom Januar 2006 zu einem neuen Rahmen für die OKM werden vier zentrale Herausforderungen für die Politik im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung genannt:

  • Den sozialen Zusammenhalt und die Chancengleichheit für alle fördern durch angemessene, leicht zugängliche, finanziell nachhaltige, anpassungsfähige und effiziente Sozialschutzsysteme und Prozesse der sozialen Eingliederung
  • Enge Wechselwirkung mit den Lissabonner Zielen, das Wirtschaftswachstum zu stärken und mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, und mit der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung
  • Die Governance, Transparenz und Einbeziehung von Stakeholdern bei Gestaltung, Durchführung und Monitoring der Politik verbessern
  • Mit Blick auf die Interaktion zwischen OKM und Lissabon-Strategie wird es darum gehen, eine doppelte Dynamik in Gang zu setzen: Die Politiken im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung sollten die wachstums- und beschäftigungspolitischen Ziele stärken, und umgekehrt sollten Wachstums- und Beschäftigungspolitiken zur Verwirklichung der sozialen Ziele beitragen.

Was die Sozialschutzsysteme angeht, bedarf es einer globalen Strategie, die folgende Aspekte abdeckt:

  • Nachhaltigkeit;
  • Kontrolle der Effektivität und Effizienz der Systeme, Politiken und Finanzierungsmechanismen;
  • Verteilung der Ausgaben auf die verschiedenen Bereiche;
  • ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlichen Leistungen und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

In Bezug auf die Rentensysteme gilt es,

  • die Wechselwirkungen zwischen den drei übergeordneten Zielen Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Modernisierung noch besser zu verdeutlichen;
  • weiter darauf hinzuarbeiten, dass Negativanreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben abgebaut und im Gegenzug Anreize für eine Verlängerung des Erwerbsleben geschaffen werden (unter anderem für potenzielle Bezieher einer Mindestrente);
  • darauf hinzuarbeiten, dass ältere Arbeitskräfte von den Arbeitgebern und auf dem Arbeitsmarkt anders wahrgenommen werden;
  • den Trend zur Absenkung der Ersatzquoten aufmerksam zu beobachten;
  • dafür zu sorgen, dass neuen Arbeitsformen und Berufspausen (insbesondere zur Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben) in stärkerem Maße Rechnung getragen wird;
  • sicherzustellen, dass Frauen eigene Rentenansprüche aufbauen können;
  • Erschwinglichkeit und Sicherheit privater Rentenversicherungen zu gewährleisten, damit diese die gesetzlichen Systeme (die in fast allen Mitgliedstaaten die Hauptrentenquelle sind) optimal ergänzen können.

Was den Bereich Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege anbelangt, werden folgende Empfehlungen formuliert:

  • Zur Erhöhung von Effizienz und Effektivität sollte für eine größere Kohärenz und eine bessere Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Versorgungsangeboten gesorgt werden.
  • Zur Verbesserung des Zugangs zu den Versorgungsleistungen und zur Verbesserung der Qualität der Versorgung sollte eine Stärkung der Rolle der Hausärzte angestrebt werden.
  • Zur Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit der Systeme sollte in stärkerem Maße auf Anreize für eine rationelle Ressourcennutzung und auf einen regulierten Wettbewerb gesetzt werden.

Was die Herausforderungen im Bereich der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung betrifft, werden drei Aspekte herausgestellt:

  • Notwendigkeit einer besseren Integration der einschlägigen Politiken („Mainstreaming");
  • Notwendigkeit einer besseren Governance;
  • Notwendigkeit einer besseren Verknüpfung der nationalen Aktionspläne für soziale Eingliederung mit den Strukturfonds (insbesondere mit dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung).

Des Weiteren ist es mit Blick auf die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung erforderlich, einen stärker strategisch ausgerichteten, systematischeren und transparenteren Ansatz bei der Ausarbeitung der NAP/Eingliederung zu verfolgen, um zu einer präziseren Definition der politischen Konzepte zu gelangen. Im Rahmen der OKM muss die Bekämpfung von Kinderarmut und familiärer Armut in den Fokus gerückt werden. Auch das Phänomen der mehrfachen Ausgrenzung - ein Problem, mit dem sich junge Menschen konfrontiert sehen, die ethnischen Minderheiten angehören und in benachteiligten Quartieren leben - bedarf größerer Aufmerksamkeit. In diesem Kontext ist aufzuzeigen, welch wichtige Rolle allgemeine und berufliche Bildung spielen, wenn es darum geht, den Teufelskreis der „Vererbung" von Armut von einer Generation auf die nächste zu durchbrechen.

In jedem Fall ist dafür Sorge zu tragen, dass die OKM und die überarbeitete Lissabon-Strategie sich gegenseitig verstärken. Evaluierung und Monitoring der Sozialpolitik gilt es zu optimieren.

Kontext

Dieser zweite Gemeinsame Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung greift die im Rahmen der Lissabon-Strategie und auf dem Gipfel von Hampton Court umrissenen Herausforderungen auf und stützt sich auf die Kommissionsmitteilung von 2003 mit dem Titel „ Stärkung der sozialen Dimension der Lissabonner Strategie: Straffung der offenen Koordinierung im Bereich Sozialschutz " wie auch auf die im Jahr 2005 ausgearbeiteten Pläne und politischen Absichtserklärungen der Mitgliedstaaten zu den drei Politikfeldern soziale Eingliederung, Renten und Gesundheitsversorgung. Schließlich trägt der Bericht auch den von den Mitgliedstaaten und Stakeholdern abgegebenen Stellungnahmen zum Wert der OKM Rechnung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 22. Dezember 2005: Zusammenarbeiten, zusammen mehr erreichen - Ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik in der Europäischen Union [KOM(2005) 706 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 27. Januar 2005: Entwurf des gemeinsamen Berichts über Sozialschutz und soziale Eingliederung [KOM(2005) 14 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2003: Stärkung der sozialen Dimension der Lissabonner Strategie: Straffung der offenen Koordinierung im Bereich Sozialschutz [KOM(2003) 261 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 21.03.2007

Top