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Rahmenbedingungen für die Förderung der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer

Mit dieser Mitteilung sollen die gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen für die Förderung der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer festgelegt werden. Erläutert werden die allgemeinen Grundsätze der finanziellen Beteiligung, die transnationalen Hindernisse und die für eine weitere Verbreitung der finanziellen Beteiligung zu ergreifenden Maßnahmen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2002 - Rahmenbedingungen für die Förderung der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer [KOM(2002) 364 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Auf dem Lissabonner Gipfel hat die EU sich das Ziel gesetzt, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftwachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen." Die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer kann einen wesentlichen Beitrag leisten zur Realisierung dieses Ziels. Praxisgerecht konzipierte Beteiligungssysteme können nicht nur die Produktivität, die Wettbewerbsfähigkeit und die Rentabilität der Unternehmen steigern, sondern auch die Mitwirkung der Arbeitnehmer fördern, die Arbeitsqualität verbessern und zu einem stärkeren sozialen Zusammenhalt beitragen.

Die in vielen Ländern gewonnenen positiven Erfahrungen mit der finanziellen Beteiligung haben mit Sicherheit dazu beigetragen, dass diese Frage in der ganzen EU auf die politische Tagesordnung gesetzt worden ist. Darüber hinaus erkennen immer mehr Unternehmen das Potenzial der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer, vor allem als Instrument, um die Arbeitnehmer zu motivieren, die Interessen der Arbeitnehmer und der Anteilseigner zur Deckung zu bringen und auch um Mitarbeiter anzuwerben und im Unternehmen zu halten. Die Gewinn- und Betriebsergebnisbeteiligung der Arbeitnehmer ist somit von Nutzen für die Unternehmen, die Arbeitnehmer und die Wirtschaft insgesamt.

Formen der finanziellen Beteiligung

Es bestehen zahlreiche unterschiedliche Formen der Gewinn- und Betriebsergebnisbeteiligung der Arbeitnehmer. Ihnen allen gemein und für sie kennzeichnend ist, dass die Arbeitnehmer - gewöhnlich auf kollektiver Basis - am Unternehmensgewinn und/oder Betriebsergebnis beteiligt werden sollen.

Die PEPPER-Berichte (PEPPER I und PEPPER II) zur Förderung der Gewinn- und Betriebsergebnisbeteiligung der Arbeitnehmer unterscheiden zwei Grundtypen der finanziellen Beteiligung: Gewinnbeteiligung und Beteiligung der Belegschaft am Unternehmenskapital.

  • Bei der Gewinnbeteiligung wird der Gewinn zwischen den Anteilseignern und den Arbeitnehmern aufgeteilt, wobei letztere neben ihrem fixen Arbeitsentgelt vom Gewinn des Unternehmens unmittelbar abhängige Zuwendungen erhalten oder in anderer Form am Betriebsergebnis beteiligt werden.
  • Bei der Kapitalbeteiligung werden die Arbeitnehmer indirekt am Unternehmenserfolg beteiligt: durch die Ausschüttung von Dividenden und/oder durch Steigerung des Werts der von ihnen gehaltenen Anteile.

Hauptthemen in Zusammenhang mit der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer sind in der vorliegenden Mitteilung folgende:

  • Allgemeine Grundsätze der finanziellen Beteiligung
  • Transnationale Hindernisse
  • Weitere Verbreitung der finanziellen Beteiligung

Allgemeine Grundsätze

Der Überblick über unterschiedliche Formen der finanziellen Beteiligung hat die große Vielfalt der Modelle der finanziellen Beteiligung offenbart. Gleichzeitig besteht jedoch eine ganze Reihe von Kernelementen und Grundzügen, die für die meisten Modelle der finanziellen Beteiligung kennzeichnend sind; dies gilt auch für die einschlägige Politik der Mitgliedstaaten.

Die in der vorliegenden Mitteilung genannten allgemeinen Grundsätze können als Standards für die Festlegung von Good Practice dienen.

  • Freiwilligkeit: bei der Einführung von Modellen der finanziellen Beteiligung sollte man sich von den tatsächlichen Bedürfnissen und Interessen aller beteiligten Parteien leiten lassen, d. h. es sollte kein Zwang ausgeübt werden
  • Ausweitung der finanziellen Beteiligung auf die gesamte Belegschaft: einer der Hauptnutzen der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer ist die stärkere Identifizierung der Belegschaft mit dem Unternehmen. Es entsteht ein Gemeinschaftsgefühl, das auch die Motivation der Belegschaft fördert.
  • Klarheit und Transparenz: Modelle der finanziellen Beteiligung sollten es den Arbeitnehmern erlauben, sich ein klares Bild zu machen von den potenziellen Nutzeffekten und Risiken.
  • Im Voraus festgelegte Berechnungsformel: die Regelungen für die finanzielle Beteiligung in den Unternehmen sollten eine im Voraus festgelegte Berechnungsformel beinhalten, die einen eindeutigen Bezug zu den Betriebsergebnissen aufweist. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Transparenz derartiger Modelle.
  • Regelmäßigkeit: finanzielle Beteiligungssysteme sollten auf Dauer praktiziert werden (dies ist wichtig, da derartige Modelle darauf abzielen, das langfristige Engagement und die Loyalität der Belegschaft zu fördern und zu belohnen).
  • Vermeiden unzumutbarer Risiken für die Arbeitnehmer: die Arbeitnehmer sind mehr als andere „Investoren" exponiert, wenn ungünstige Konjunktureinflüsse ihr Unternehmen treffen. In Anbetracht der Risiken sollte bei der Einführung und Verwaltung von Modellen der finanziellen Beteiligung darauf geachtet werden, dass Risiken vermieden werden.
  • Unterscheidung zwischen Löhnen und Gehältern und den Leistungen aus Beteiligungssystemen.
  • Vereinbarkeit mit der Mobilität der Arbeitskräfte: Modelle der finanziellen Beteiligung sind so zu konzipieren, dass sie mit der Mobilität der Arbeitskräfte - international und zwischen Unternehmen - vereinbar sind.

Transnationale Hindernisse

Unterschiede im Steuersystem, bei den Sozialversicherungsbeiträgen, im allgemeinen rechtlichen Rahmen sowie auch kulturelle Unterschiede machen es Unternehmen oft unmöglich, in ganz Europa ein einheitliches System der finanziellen Beteiligung zu praktizieren.

Die Haupthindernisse sind folgende:

  • Unterschiedliche Steuersysteme können zwei Arten von Problemen verursachen: Doppelbesteuerung oder gar keine Besteuerung sowie erhebliche Verwaltungskosten für Unternehmen, die Modelle der finanziellen Beteiligung in verschiedenen Ländern einführen wollen;
  • unterschiedlich hohe Sozialversicherungsbeiträge in den einzelnen Ländern, die die Unternehmen mitunter davon abhalten, Modelle der finanziellen Beteiligung auf bestimmte Länder auszuweiten;
  • rechtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, die die Einführung der finanziellen Beteiligung auf transnationaler Ebene hemmen können;
  • kulturelle Schwierigkeiten, unterschiedliche Einstellung zur finanziellen Beteiligung, unterschiedliche nationale Traditionen und unterschiedliche Systeme der Arbeitsbeziehungen;
  • mangelnde gegenseitige Anerkennung von Systemen der finanziellen Beteiligung;
  • Mangel an Information über bestehende Systeme der finanziellen Beteiligung und Maßnahmen zur Förderung dieser Modelle.

Wie ist die weitere Verbreitung der finanziellen Beteiligung zu bewerkstelligen?

Die Weiterentwicklung der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Gewinnen und den Betriebsergebnissen in Europa erfordert zwingend, dass die Mitgliedstaaten sich weiterhin verstärkt darum bemühen, ein günstiges rechtliches und steuerpolitisches Umfeld zu schaffen. In Anbetracht des unterschiedlichen Entwicklungsstands der finanziellen Beteiligung in den einzelnen Ländern besteht überdies ein enormes Potenzial für eine Intensivierung des Informations- und Erfahrungsaustausches.

Die Kommission wird den Informationsaustausch und die Ermittlung von Good Practice u. a. durch folgende Maßnahmen fördern: Benchmarking der nationalen Politiken und Praktiken, Einbeziehung der finanziellen Beteiligung in das Peer-Review-Programm der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie Veranstaltung nationaler Konferenzen.

Entwicklung des sozialen Dialogs

Eindeutige Indizien sprechen dafür, dass der Nutzen der finanziellen Beteiligung dann am größten ist, wenn sie in einem partnerschaftlichen Prozess eingeführt wird und in ein umfassendes Konzept des partizipativen Managements eingebettet ist.

Die Kommission unterstützt mit besonderem Engagement Initiativen der Sozialpartner zur Förderung der finanziellen Beteiligung, u. a. Informations- und Erfahrungsaustausch, Networking, Forschungsarbeiten und Studien.

Finanzielle Beteiligung in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)

Nutzen ziehen aus der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer können nicht nur die größeren gewinnorientierten Unternehmen. Auch den KMU kann die finanzielle Beteiligung Vorteile bringen. Die Kommission trägt der besonderen Situation der KMU Rechnung und fördert Untersuchungen, die sich mit den besonderen Problemen der KMU befassen.

Kenntniserweiterung durch Forschungsprojekte und Studien

Die Kommission unterstützt weiterhin Forschungsprojekte und gibt selbst welche in Auftrag, die darauf abzielen, Wissenslücken zu schließen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Zusammentragen von Daten über die Nutzung und Verbreitung von Systemen der finanziellen Beteiligung, den Auswirkungen der finanziellen Beteiligung auf den Unternehmenserfolg, die Arbeitsqualität und den sozialen Zusammenhalt sowie der Situation der finanziellen Beteiligung in den Beitrittsländern. Außerdem fordert die Kommission die Europäische Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf, ihre Arbeiten auf dem Gebiet der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer fortzusetzen.

Förderung von Netzwerken

Die Förderung des laufenden Dialogs auf europäischer Ebene ist ein weiterer Weg, um den Informations- und Erfahrungsaustausch zu intensivieren und die Öffentlichkeit stärker zu sensibilisieren für das Potenzial der finanziellen Beteiligung. Die Kommission fördert die Schaffung von Netzwerken in folgenden Bereichen: Wissenschaft, Experten, Sozialpartner, Unternehmen und Institute.

Finanzielle Unterstützung von Initiativen zur Förderung der finanziellen Beteiligung

Finanzielle Unterstützung ist aus folgenden Quellen verfügbar: Haushaltslinie B3-4000 (Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog sowie Anreizmaßnahmen der Gemeinschaft zur Beschäftigungsförderung). Nach Artikel 6 der Verordnung zum Europäischen Sozialfonds kann die Kommission innovative Maßnahmen zur Förderung neuer Ansätze und Ermittlung von Good Practice finanziell unterstützen.

Die in der Mitteilung beschriebenen Maßnahmen decken zunächst den Zeitraum 2002-2004 ab. Am Ende dieses Zeitraums werden die Fortschritte in der Realisierung der vorgegebenen Ziele bewertet, unter enger Einbeziehung aller Stakeholder. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung wird dann entschieden, wie weiter zu verfahren ist.

See also

Weitere Informationen: siehe Bericht vom 18. Dezember 2003 der hochrangigen Gruppe unabhängiger Sachverständiger über grenzübergreifende Hindernisse für die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer von transnationalen Unternehmen.

Letzte Änderung: 13.09.2005

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