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Verbesserung des Beitrags des europäischen sozialen Dialogs in einem erweiterten Europa

Zweck dieser Mitteilung ist es, den europäischen sozialen Dialog und seine Ergebnisse besser bekannt zu machen, seine Wirkung zu verbessern und weitere Entwicklungen voranzubringen, die auf einer wirksamen Interaktion zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf verschiedenen Ebenen beruhen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission, Partnerschaft für den Wandel in einem erweiterten Europa - Verbesserung des Beitrags des europäischen sozialen Dialogs [KOM(2004) 557 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der soziale Dialog hat einen hohen Stellenwert innerhalb des europäischen Sozialmodells. Zweck dieser Mitteilung ist es, für die Ergebnisse des europäischen sozialen Dialogs zu sensibilisieren und das Verständnis zu fördern, seine Wirkung zu verstärken und weitere Entwicklungen voranzubringen, die auf einer wirksamen Interaktion zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf verschiedenen Ebenen beruhen.

Die Erweiterung der EU stellt auch eine Herausforderung für den sozialen Dialog dar. Den Partnerschaften wird besondere Bedeutung dabei zukommen, die Auswirkungen der Umstrukturierung in diesen Ländern im Griff zu behalten. In diesem Zusammenhang ist die Frage der technischen Kapazität der Sozialpartner in den neuen Mitgliedstaaten zu stellen.

Nach der Mitteilung von 1998 über die Anpassung und Förderung des sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene und der Mitteilung von 2002 über den europäischen sozialen Dialog als Determinante für Modernisierung und Wandel sowie anlässlich der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie hält die Kommission den Zeitpunkt für gekommen, eine Bestandsaufnahme des sozialen Dialogs in Europa vorzunehmen.

Die größte Herausforderung besteht darin, die Qualität der Arbeitsplätze so zu verbessern, dass der Wandel in all seinen Ausprägungen - wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Art - beherrschbar bleibt, damit eine nachhaltige Entwicklung und sozialer Zusammenhalt gewährleistet sind. Die Europäische Kommission ruft die europäischen und nationalen Sozialpartner dazu auf, sich in eine echte Partnerschaft den Wandel einzubringen und hierzu ihre Anstrengungen auf folgenden Gebieten zu verstärken:

  • Verbesserung der Anpassungsfähigkeit: Hierzu ist ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit der Beschäftigungsverhältnisse anzustreben.
  • Investitionen in das Humankapital und in die Arbeitsqualität, d. h. in Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, sowie Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zur Aus- und Fortbildung.
  • Arbeitsmarktbeteiligung: Eine höhere Beschäftigungsquote ist notwendig, um dem erwarteten Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung entgegenzuwirken.

Wenn die europäischen Sozialpartner wirksam zur Erreichung der Lissabon-Ziele beitragen sollen, ist eine gute Interaktion zwischen der europäischen und nationalen Ebene entscheidend. Die Kommission fordert die Sozialpartner und die Mitgliedstaaten daher auf, gemeinsam daran zu arbeiten, die Verwaltungskapazitäten nationaler Sozialpartnerorganisationen zu verstärken, z. B. mit Hilfe der Strukturfonds und insbesondere des Europäischen Sozialfonds.

Die Ergebnisse des europäischen sozialen Dialogs ließen sich dadurch verbessern, dass die Synergien zwischen den verschiedenen Sektoren sowie zwischen der europäischen branchenübergreifenden Ebene und der sektoralen Ebene verstärkt werden. So haben sich beispielsweise im Bereich lebenslanges Lernen einige Sektoren (Post, Banken, Reinigungssektor) für den branchenübergreifenden Aktionsrahmen entschieden.

Die Kommission ist außerdem der Ansicht, dass die Sozialpartner mögliche Synergien zwischen dem europäischen sozialen Dialog und den europäischen Betriebsräten prüfen könnten. In Letzterem werden zunehmend Fragen erörtert, die über die Kernbereiche Unternehmensleistung und Beschäftigung hinausgehen und Themen mit einer ausgeprägt europäischen Dimension einbeziehen, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz, Chancengleichheit, Ausbildung und Mobilität, soziale Verantwortung der Unternehmen und Umweltfragen.

Die Rolle der Kommission bei der Unterstützung des sozialen Dialogs

Gemäß Artikel 138 Absatz 1 hat die Kommission die Aufgabe, die Anhörung der Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene zu fördern. Hierzu trifft sie alle zweckdienlichen Maßnahmen, um den Dialog zu erleichtern, wobei sie auf eine ausgewogene Unterstützung der Parteien achtet. Die Kommission ermutigt die Sozialpartner, die bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, im bestimmte Probleme durch Verhandlungen auf entsprechenden Ebenen zu lösen und ihre Unterstützung für die Strukturen des europäischen sozialen Dialogs im Kontext der Erweiterung zu verstärken.

Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass - da die Sozialpartner autonome Organisationen sind und der soziale Dialog in der EU auf der Vereinigungsfreiheit beruht - der Aufbau neuer Kapazitäten im Wesentlichen ein von unten nach oben verlaufender Prozess ist, der von den eigenen Bemühungen der Sozialpartner abhängt.

Damit sie festlegen kann, welche Sozialpartner gemäß Artikel 138 des EG-Vertrags anzuhören sind, führt die Kommission Studien zur Repräsentativität europäischer Organisationen durch. Sie schlägt vor, diese Studien künftig von der Europäischen Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EN) der Dubliner Stiftung erstellen zu lassen.

Die Kommission wird zu einem größeren Bekanntheitsgrad des europäischen sozialen Dialogs beitragen und die Sozialpartner beim Follow-up ihrer Texte auf folgende Weise unterstützen:

  • Sie wird nach Möglichkeiten suchen, den Erfahrungsaustausch zu Follow-up-Verfahren zu fördern.
  • Sie wird den Sozialpartnern über die Website des sozialen Dialogs Hilfe anbieten.
  • Sie wird die finanzielle Unterstützung für gemeinsame Follow-up-Aktionen verstärken.
  • Sie wird in allen Mitgliedstaaten landesweite Seminare organisierten, um für die Bedeutung des europäischen sozialen Dialogs für die nationalen Arbeitsbeziehungen zu sensibilisieren.

Die Kommission ist der Meinung, dass Rahmenbedingungen gesetzt werden müssen, um die Schlüssigkeit der Resultate des sozialen Dialogs zu verbessern und die Transparenz zu verstärken.

Hintergrundinformationen

Der europäische soziale Dialog hat sich seit seinen Anfängen im Jahr 1985 erheblich weiterentwickelt und sich heute als feste Größe etabliert. Konkretes Ergebnis der Arbeiten sind die Annahme von über 300 gemeinsamen Texten durch die Sozialpartner und die Durchführung einer Vielzahl gemeinsamer grenzüberschreitender Projekte. In qualitativer Hinsicht hat der europäische soziale Dialog eine immer größere Autonomie erlangt. Indiz für diese qualitative Verschiebung ist die vermehrte Ausarbeitung von Texten der „neuen Generation", die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Sozialpartner das Follow-up selbst übernehmen.

Diese Entwicklung des sozialen Dialogs steht im Einklang mit den allgemeinen Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der europäischen Governance. Der soziale Dialog ist eine zukunftsweisendes Beispiel für eine verbesserte Konsultation und für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in der Praxis.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Die jüngsten Fortschritte bei der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität [KOM(2003) 728 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Dokument der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission, Jüngste Entwicklungen des branchenübergreifenden sozialen Dialogs auf europäischer Ebene, 2002/2003 (PDF).

Letzte Änderung: 10.05.2005

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