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Ein Haushalt für Europa (2014-2020)

Die Europäische Kommission legt einen Haushaltsentwurf für den Zeitraum 2014-2020 vor, der zu einem nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstum beitragen soll. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Finanzierung der Ziele der Strategie Europa 2020 und langfristig die Einrichtung eines wahrhaft europäischen Haushalts ermöglichen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 29. Juni 2011 „Ein Haushalt für „Europa 2020““ [KOM(2011) 500 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung erläutert den künftigen Haushalt der Europäischen Union (EU) für den Zeitraum 2014-2020 und ist Teil der Strategie Europa 2020. Dieser Haushaltsentwurf soll:

  • die gemeinsame Politik wie etwa die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanzieren;
  • den ärmsten Regionen durch Anwendung des Solidaritätsprinzips helfen;
  • den Binnenmarkt vollenden;
  • Synergien, die Zusammenarbeit und Großprojekte in den Bereichen Forschung, Innovation oder Justiz fördern;
  • die bestehenden und neuen Herausforderungen bewältigen, die ein gemeinsames, europaweites Handeln erfordern, wie etwa Klimawandel, demographischer Wandel oder humanitäre Katastrophen.

Ein Haushalt im Dienste der Forschung, Innovation und technologischen Entwicklung

Die EU muss im Innovationsbereich wettbewerbsfähig sein, wenn sie auf internationaler Ebene eine Führungsrolle übernehmen möchte. Allerdings weist sie im Bereich Innovation und Forschung einen beträchtlichen Rückstand auf. Um diesen Rückstand aufzuholen, möchte die Kommission das Volumen der europäischen Investitionen in Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP erhöhen.

Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, für den Zeitraum 2014-2020 80 Mrd. EUR für den gemeinsamen strategischen Rahmen für Forschung und Innovation bereitzustellen, die durch Mittel der Strukturfonds ergänzt werden.

Ein Haushalt im Dienste der Solidarität für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung

Die EU stellt ihre Kohäsionspolitik in den Dienst der Solidarität gegenüber den am stärksten benachteiligten Regionen. Auch bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 kommt der Kohäsionspolitik eine Schlüsselrolle zu. Die Kommission möchte eine neue Kategorie von Regionen einführen, nämlich „Übergangsgebiete“, die sämtliche Gebiete umfassen, deren Pro-Kopf-BIP zwischen 75 % und 90 % des EU27-Durchschnitts liegt.

Darüber hinaus erfordern Arbeitslosigkeit und Armut eine Koordinierung nationaler und europäischer Maßnahmen. Daher kommt dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eine Schlüsselrolle zu. Seine Maßnahmen könnten durch das Programm PROGRESS und das EURES-Netz ergänzt werden.

Die Kommission beabsichtigt, 376 Mrd. EUR für die Instrumente der europäischen Kohäsionspolitik bereitzustellen und diesen Betrag wie folgt zwischen den verschiedenen Bereichen aufzuteilen:

  • 162,6 Mrd. EUR für Konvergenzgebiete;
  • 38,9 Mrd. EUR für Übergangsgebiete;
  • 53,1 Mrd. EUR für Wettbewerbsgebiete;
  • 11,7 Mrd. EUR für territoriale Zusammenarbeit;
  • 68,7 Mrd. EUR für den Kohäsionsfonds.

Ein Budget für die Fazilität „Connecting Europe“

Ein einheitlicher Binnenmarkt braucht, um voll funktionieren zu können, moderne Infrastrukturen. Daher schlägt die Kommission die Fazilität „Connecting Europe“ vor, um den Zugang zum Binnenmarkt für alle zu fördern.

Die Kommission wird 40 Mrd. EUR für die Einrichtung der Fazilität „Connecting Europe“ bereitstellen sowie 10 Mrd. EUR aus dem Kohäsionsfonds für Investitionen im Verkehrsbereich. Dieser Betrag wird sich auf folgende drei Bereiche verteilen:

  • 9,1 Mrd. EUR für den Energiesektor;
  • 31,6 Mrd. EUR für den Verkehrssektor;
  • 9,1 Mrd. EUR für den IKT-Sektor.

Ein Budget für die Gemeinsame Agrarpolitik

Die GAP muss wettbewerbsfähig sein, eine gesicherte und angemessene Lebensmittelversorgung gewährleisten, die Umwelt und Landschaft erhalten und gleichzeitig der landwirtschaftlichen Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard sichern. Damit sie diese Ziele erreicht, beabsichtigt die Kommission einige Änderungen vorzunehmen, um die GAP in die Strategie Europa 2020 einzubinden. Künftig unterstützt das für die Landwirtschaft bereitgestellte Budget auch die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, die Bekämpfung des Klimawandels und die Erhaltung der räumlichen Ausgewogenheit in ganz Europa.

Die Kommission plant die Beibehaltung der Zweisäulenstruktur der GAP mit einer ökologischeren ersten Säule mit einer ausgewogeneren Verteilung und einer zweiten Säule, die stärker auf die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen, den Klimawandel und die Umwelt ausgerichtet ist. Sie soll folgende Änderungen einführen:

  • Ökologisierung der Direktzahlungen;
  • Konvergenz der Zahlungen;
  • Deckelung der Zahlungen.

Die Kommission schlägt die Bereitstellung folgender Mittel vor:

  • 281,8 Mrd. EUR für die erste Säule der GAP;
  • 89,9 Mrd. EUR für die ländliche Entwicklung;

Darüber hinaus wird ein Betrag von 15,2 Mrd. EUR auf folgende Bereiche verteilt:

  • 4,5 Mrd. EUR für Forschung und Innovation;
  • 2,2 Mrd. EUR für die Nahrungsmittelsicherheit;
  • 2,5 Mrd. EUR für die Nahrungsmittelunterstützung;
  • 3,5 Mrd. EUR für eine neue Reserve für Krisen im Agrarsektor;
  • bis zu 2,5 Mrd. EUR für den Europäischen Globalisierungsfonds.

Ein Budget für Investitionen in Humankapital

Die Strategie 2020 unterstreicht die Notwendigkeit, den tertiären Bildungsbereich auszubauen, die Schulabbrecherquote zu senken und dabei gleichzeitig Kultur- und Medientätigkeiten aufzuwerten.

Die gegenwärtige Struktur der Programme, die auf die Erreichung dieser Ziele ausgerichtet sind, ist allerdings noch zu stark fragmentiert. Daher hat die Kommission die Einrichtung eines Gesamtprogramms für die Bereiche Aus- und Fortbildung sowie Jugend vorgeschlagen.

Zu diesem Zweck möchte die Kommission 15,2 Mrd. EUR für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie 1,6 Mrd. EUR für den Kulturbereich bereitstellen. Diese Finanzierung muss durch die Strukturfonds ergänzt werden.

Ein Budget zur Bewältigung der Migrationsprobleme

Die Politik im Bereich Sicherheit und Migrationsfragen ist ein Kernstück der EU-Politik. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden umfangreiche Änderungen in Bezug auf die Durchführung dieser Politik eingeführt. Daher möchte die Kommission nunmehr die Struktur der Ausgabeninstrumente vereinfachen und die Anzahl der Programme auf zwei Fonds beschränken:

  • einen Migrations- und Asylfonds;
  • einen Fonds für die innere Sicherheit.

Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, 8,2 Mrd. EUR für den Bereich Inneres sowie 455 Mio. EUR für den Zivilschutz und die europäische Katastrophenabwehrkapazität zuweisen.

Ein Haushalt, um die EU zum weltweit führenden Akteur zu machen

Es ist wichtig, dass die EU eine vorrangige Rolle auf der internationalen Bühne übernimmt und Stabilität, Wohlstand und Demokratie in ihrer Nachbarschaft sichert. Die Kommission möchte ihre Außenstrategie ausbauen, indem sie vor allem ein panafrikanisches Instrument im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) einrichtet. Die EU möchte sich außerdem am Demokratisierungsprozess in der arabischen Welt beteiligen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass keine weiteren umfangreichen Änderungen der legislativen Architektur im Bereich der Außenbeziehungen erforderlich sind. Sie schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 70 Mrd. EUR für externe Instrumente zuzuweisen.

Darüber hinaus schlägt sie außerhalb des MFR folgende Mittelzuweisungen vor:

  • Europäischer Entwicklungsfonds (AKP-Länder): 30 Mrd. EUR;
  • Europäischer Entwicklungsfonds (Überseeländer und -gebiete): 321 Mio. EUR;
  • Weltklima- und Biodiversitätsfonds;
  • Soforthilfereserve: 2,5 Mrd. EUR.

Projekte, die eine Finanzierung außerhalb des EU-Haushalts erfordern

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) (EN) (FR) wird aufgrund seiner Besonderheit außerhalb des EU-Finanzrahmens finanziert. Dies gilt auch für die Projekte ITER oder das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES), bei denen die Kosten zu umfangreich sind, um aus EU-Mitteln finanziert werden zu können.

Vereinfachter Haushalt

Der neue EU-Finanzrahmen soll einfacher gestaltet werden. Daher hat die Kommission beschlossen, die Anzahl der verschiedenen Programme und Instrumente zu verringern. Komplexe Programme, die nicht erfolgreich waren, werden entweder in vereinfachter und effizienterer Form neu aufgelegt oder eingestellt.

Eine weitere Möglichkeit, die Verwaltung der Programme zu vereinfachen, besteht darin, diese unter einem einzigen Rahmen mit gemeinsamen Regeln zusammenzufassen und Ausnahmen oder Besonderheiten auf ein Mindestmaß zu beschränken: So sollen etwa die drei wichtigsten Finanzierungsquellen im Bereich Forschung und Innovation in einem einzigen gemeinsamen strategischen Rahmen für Forschung und Innovation zusammengefasst werden. Für nach dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung bewirtschaftete Mittel wird ein gemeinsamer strategischer Rahmen das derzeitige Konzept ablösen, nach dem gesonderte strategische Leitlinien für die verschiedenen Instrumente festgelegt werden.

Die Exekutivagenturen sollen eine wichtigere Rolle spielen, um Leistungen von besserer Qualität bereitzustellen.

In Anbetracht des Drucks auf die Haushalte der Mitgliedstaaten und der Kürzungen bei den nationalen Ausgaben für die öffentliche Verwaltung schlägt die Kommission außerdem vor, den Personalbestand jedes Organs, jeder Dienststelle, Agentur oder sonstigen Einrichtung um 5 % abzubauen.

Ferner schlägt die Kommission vor, die fünf Instrumente außerhalb des Finanzrahmens zu ändern:

Fazit

Die Kommission schlägt in den beigefügten Rechtstexten eine Verordnung zur Festlegung eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens, eine interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung und einen Beschluss über Eigenmittel (mit entsprechenden Durchführungsvorschriften) vor.

Bis Ende 2011 wird der in dieser Mitteilung skizzierte Ansatz in den Legislativvorschlägen für die Ausgabenprogramme und –instrumente in den einzelnen Politikbereichen detailliert dargelegt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Rates vom 29. Juni 2011 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 [KOM(2009) 398 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vorschlag für einen Beschluss des Rates vom 29. Juni 2011 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union [KOM(2009) 510 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 03.10.2011

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