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Drogenaktionsplan der EU (2013-2016)

Dieser Aktionsplan definiert fünf Prioritäten im Kampf gegen Drogen: Verringerung der Nachfrage, Verringerung des Angebots, europaweite und nationale Koordinierung, internationale Zusammenarbeit und ein besseres Verständnis des Drogenphänomens.

RECHTSAKT

Drogenaktionsplan der EU (2013-2016)

ZUSAMMENFASSUNG

Der Drogenaktionsplan der EU (2013-2016) ist der erste von zwei Plänen, um die EU-Drogenstrategie für den Zeitraum 2013-2020 umzusetzen. Die Strategie soll dazu beitragen, sowohl das Angebot als auch die Nachfrage zu verringern und gesundheitliche und soziale Schäden, die durch den Konsum und Handel von Drogen verursacht werden, anzugehen.

Basierend auf dem Rahmenwerk, das in der EU-Drogenstrategie definiert wurde, behandelt der Aktionsplan fünf Schwerpunktbereiche:

Verringerung der Nachfrage

Ziel: eine messbare Verringerung des gesamten und problematischen Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit und der drogenbedingten gesundheitlichen und sozialen Schäden sowie Beitrag zum Aufschub des Einstiegs in den Drogenkonsum

  • Verhütung des Drogenkonsums/Aufschub des Einstiegs in den Drogenkonsum
  • Verbesserung von Drogentherapie- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verringerung des illegalen Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit und den durch Drogen verursachen Schäden sowie zur Unterstützung der Genesung und sozialen Wieder-/Eingliederung von Drogenkonsumenten
  • Sicherstellung, dass bewährte Vorgehensweisen ausgetauscht und Mindestqualitätsstandards innerhalb der EU vereinbart werden, um Maßnahmen zur Verringerung zu vereinbaren

Verringerung des Angebots

Ziel: eine messbare Reduzierung der Verfügbarkeit und der Verringerung des Angebots von illegalen Drogen in der EU

  • Bestmögliche Nutzung der verfügbaren Instrumente für den Austausch von Erkenntnissen und Informationen, um die Strafverfolgung bei Drogenaktivitäten innerhalb der EU zu verbessern
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedsstaaten für eine Stärkung der Rechtsvorschriften der EU in Bezug auf beispielsweise neue psychoaktive Substanzen und Drogengrundstoffen
  • Festlegung strategischer Antworten auf die Rolle der neuen Kommunikationstechnologien und das Hosting entsprechender Websites im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Drogen

Verbesserte Koordinierung

Ziel: eine wirksamere Koordinierung der Drogenpolitik unter Beteiligung von nationalen Regierungen, europäischen Institutionen und anderen EU-Organen (z. B. Europol und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht), Bürgerbewegungen, internationalen Organisationen und Drittländern. Von besonderer Bedeutung sind Maßnahmen zur Gewährleistung, dass

  • interne und externe Aspekte der EU-Drogenpolitik kohärent sind;
  • die nationalen politischen Entscheidungsprozesse zu Drogen einen ausgeglichenen und integrierten Ansatz verfolgen und Bürger einbeziehen (z. B. Jugendgruppen).

Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Ziel: Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern sowie internationalen Organisationen

  • Einbeziehung der EU-Drogenstrategie in den allgemeinen außenpolitischen Rahmen der EU
  • Unterstützung beim Aufbau einer Agenda für drogenpolitische Maßnahmen der UN und Stärkung der EU-Zusammenarbeit mit internationalen Gremien in drogenspezifischen Fragen
  • Unterstützung von EU-Bewerberländern oder potenziellen Bewerberländern bei der Anpassung an den drogenspezifischen EU-Besitzstand

Verbessertes Verständnis des Drogenphänomens

Ziel: solide und umfassende Faktengrundlage für Politiken und Aktionen im Drogenbereich

  • Investitionen in Forschung, Datenerhebung, Überwachung, Evaluierung und Informationsaustausch über Drogen
  • Fortführung und Ausbau der Kapazität innerhalb und über das Netzwerk bestehend aus Organisationen, die in der EU Informationen über Drogen liefern und Forschungen in diesem Gebiet durchführen, und denen, die die Entwicklungen in diesem Bereich überwachen und evaluieren
  • Bessere Verbreitung von Forschungs- und Evaluierungsergebnissen.

Der Aktionsplan für 2017-2020 wird im Anschluss an eine Halbzeitbewertung der EU-Drogenstrategie bis 2016 ausgearbeitet.

BEZUG

Rechtsakte

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Drogenaktionsplan der EU 2013-2016

30.11.2013

-

ABl. C 351 vom 30.11.2013

VERBUNDENES DOKUMENT

EU-Drogenstrategie (2013-2020)

Letzte Aktualisierung: 17.03.2014

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