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Die zukünftige Ausrichtung der Fusions- und Übernahmepolitik der EU

Dieses Weißbuch der Europäischen Kommission zieht Bilanz darüber, wie die EU in den letzten zehn Jahren Unternehmenszusammenschlüsse beaufsichtigt hat. Es kommt zu dem Schluss, dass die Arbeit alles in allem wirksam war, zeigt aber auch auf, dass sie in zwei Bereichen verbessert werden könnte, und zwar durch:

RECHTSAKT

Weißbuch: Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle (COM/2014/ 449 final vom 9.7.2014)

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESES WEISSBUCHS?

Dieses Weißbuch der Europäischen Kommission zieht Bilanz darüber, wie die EU in den letzten zehn Jahren Unternehmenszusammenschlüsse beaufsichtigt hat. Es kommt zu dem Schluss, dass die Arbeit alles in allem wirksam war, zeigt aber auch auf, dass sie in zwei Bereichen verbessert werden könnte, und zwar durch:

die Erteilung der Erlaubnis an die Kommission, Zusammenschlüsse aus dem Erwerb nichtkontrollierender Minderheitsbeteiligungen zu überprüfen;

die Neugestaltung der Vorschriften für die Verweisung von Fusionskontrollsachen von den nationalen Behörden an die Kommission und umgekehrt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Weißbuch schlägt vor, dass ein Unternehmen die Kommission informieren muss, falls es plant, eine Minderheitsbeteiligung zu erwerben, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte.

Es müsste Daten wie den Umsatz des Unternehmens, eine Beschreibung des Erwerbsvorgangs, die Höhe der Beteiligung und einige Marktinformationen vorlegen.

Die Kommission geht davon aus, dass dieses „System der gezielten Transparenz“ den Unternehmen keinen unnötigen Verwaltungsaufwand aufbürdet, ihr aber ausreichend Informationen liefert, um entscheiden zu können, ob der Zusammenschluss näher geprüft werden muss.

Die vorgeschlagenen Änderungen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen von den nationalen Behörden an die Kommission sollen das System schneller und wirksamer machen.

Das Weißbuch empfiehlt, dass die betroffenen Unternehmen die Kommission direkt informieren und der Fall nicht zuerst an eine nationale Wettbewerbsbehörde gemeldet wird (dies ist die derzeitige Vorgehensweise). Die nationale Wettbewerbsbehörde würde von der beabsichtigten Fusion unterrichtet werden und könnte sich dafür entscheiden, diese selbst zu prüfen. Macht sie dies nicht - nationale Behörden erheben selten Einspruch gegen solche Anfragen -, wird die Kommission den Fall selbst untersuchen.

HINTERGRUND

Die Fusionsvorschriften der EU wurden zuletzt im Jahr 2004 grundlegend überarbeitet. Es wird ein harmonisiertes Regelwerk für Zusammenschlüsse und Unternehmensumstrukturierungen bereitgestellt. So wird gewährleistet, dass der Wettbewerb und damit auch der Verbraucher nicht durch Veränderungen des Marktes geschädigt werden.

Die Kommission hat seit 1990 nur 24 Zusammenschlüsse und seit 2004 nur sechs Zusammenschlüsse verboten, also erheblich weniger als 1 % der mehr als 5 000 angemeldeten Zusammenschlüsse.

Letzte Aktualisierung: 10.09.2015

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