EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk

Der Übergang von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung muss einheitlich und zügig erfolgen. Durch die Festlegung eines Abschlusstermins, nämlich spätestens Anfang 2012, möchte die Europäische Kommission die in den Mitgliedstaaten laufende Digitalumstellung beschleunigen. Die Kommission erinnert daran, dass die Vorteile der digitalen Übertragung nur dann vollständig zum Tragen kommen, wenn die Gesamtheit der einzelstaatlichen Umstellungsprozesse rechtzeitig abgeschlossen wird.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2005 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk [KOM(2005) 204 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Mitteilung hebt die Kommission die Bedeutung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk hervor. Die Phase des Nebeneinanders der beiden vorwiegend auf terrestrischen Plattformen basierenden Übertragungssysteme muss nun durch eine Phase der beschleunigten Digitaleinführung abgelöst werden.

Einer der Vorteile des digitalen Fernsehens besteht in der Möglichkeit, eine zunehmende Palette vollständig interaktiver Anwendungen anbieten zu können, die einen direkten Kontakt zwischen Fernsehzuschauer und Fernsehveranstalter erlauben.

Festsetzung eines Termins

Die Kommission schlägt vor, Anfang 2012 als letzten Termin für die Analogabschaltung in allen Mitgliedstaaten zu vereinbaren. Alle nationalen Übergangspläne müssten also bis 2012 abgeschlossen sein. Sie geht davon aus, dass bis Ende 2010 der Übergangsprozess in der gesamten Europäischen Union schon weit fortgeschritten sein wird. Österreich, Deutschland, Schweden und Italien haben die Analogabschaltung bereits für spätestens Ende 2010 geplant. Das Vereinigte Königreich und Belgien haben sich als 2012 als Termin gesetzt.

Diese Beschleunigung und die Festlegung eines Abschlusstermin werden nach Ansicht der Kommission dazu beitragen, die derzeitige Fragmentierung des europäischen Digitalfernsehmarkts zu überwinden.

Vorteile des digitalen Übergangs

Neben der besseren Bild- und Tonqualität bietet die Umstellung auf den digitalen Rundfunk sowohl für die Verbraucher als auch die Sender eine ganze Reihe weiterer unbestreitbarer Vorteile.

Diese Vorteile ergeben sich aus der Möglichkeit, digitale Daten deutlich rationeller als analoge Signale zu verarbeiten und zu komprimieren.

Für den Verbraucher bringt das Digitalfernsehen gegenüber dem Analogfernsehen folgende Vorteile mit sich:

  • eine größere Auswahl dank des breiteren Angebots an Fernseh- und Hörfunkprogrammen;
  • größere Flexibilität dank des besseren Empfangs auf tragbaren und mobilen Geräten;
  • größere Beteiligungsmöglichkeiten dank umfassenderer, interaktiver Informationsdienste;
  • mögliche Bereitstellung von Hilfsdiensten wie besserer Untertitelung, Tonkommentar und Zeichensprache, die den spezifischen Anforderungen Älterer und Behinderter besser gerecht werden;
  • sinkende Verkaufspreise der Digitaldecoder (Set-top-Boxen) und Fernsehgeräte mit eingebautem Decoder. Der Preis wird immer weniger als Hindernis beim Kauf dieser Geräte betrachtet.

Für die Betreiber bringt der Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunks folgende Vorteile:

  • die Verringerung der künftigen Übertragungskosten. Wie die Kommission festgestellt hat, nimmt der Marktanteil des digitalen Rundfunks auf der Angebots- und Nachfrageseite ständig zu. So hat die Digitaltechnik in Großbritannien bereits einen Marktanteil von 57% erreicht. Nach Ansicht der Kommission kann davon ausgegangen werden, dass in Europa Anfang 2010 überwiegend digitale Rundfunktechnik genutzt werden wird;
  • die Freigabe zusätzlicher Funkfrequenzen. Die verfügbaren Kapazitäten erlauben eine Wiedernutzung großer Teile des Funkfrequenzspektrums * für neue Rundfunkdienste, die sich die Vorteile der Digitalisierung zunutze machen, sowie für konvergente Dienste, die Mobilfunk und terrestrischen Rundfunk kombinieren.

Die Kommission ermuntert die nationalen Wettbewerbsbehörden, dafür zu sorgen, dass sich die marktbeherrschenden Unternehmen an die Rahmenrichtlinie von März 2002 halten, durch die ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation geschaffen wurde.

Voraussetzungen für den Erfolg des digitalen Übergangs

Die genannten Vorteile werden sich nur einstellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Ansicht der Kommission muss das Vorgehen der nationalen Rundfunkanstalten beim digitalen Übergang energischer koordiniert werden. Zu dieser Koordinierung gehört vor allem auch die Vereinbarung eines zeitlichen Ablaufs der verschiedenen Phasen der Digitalumstellung.

Unter Einhaltung des Grundsatzes der Technologieneutralität * darf ein Mitgliedstaat im Interesse einer effizienteren Frequenznutzung angemessene Maßnahmen zur Förderung spezifischer Technologien für die Übertragung digitaler Fernsehprogramme ergreifen. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten in diesem Sinne.

Eine weitere Voraussetzung für den Erfolg ist die Umsetzung einer Strategie zur Verbraucherinformation in Bezug auf die von den Digitalsendern gebotenen Programme und die erforderlichen Empfangsgeräte. Die Gewährung von Anreizen zum digitalen Umstieg ist also eine notwendige Voraussetzung.

Die gesamteuropäische Dimension

Selbst eine teilweise Aufrechterhaltung der Analogübertragung in einigen Mitgliedstaaten wird die Einführung der neuen digitalen Dienste spürbar bremsen und der Wettbewerbsposition Europas in der Welt schaden. Deshalb werden die auf einzelstaatlicher Ebene erzielten Frequenzgewinne maßgeblich von der Zahl der Nachbarstaaten abhängen, die die Analogabschaltung bereits vollzogen haben. Darüber hinaus wird die Freigabe der Frequenzen auf europäischer Ebene der erst nach vollständiger Einstellung des analogen Rundfunks in der EU und den benachbarten Staaten möglich sein.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Funkfrequenzspektrum: Funkwellen ermöglichen beispielsweise die Übertragung der Mobilkommunikation und der drahtlosen Kommunikation an festen Standorten.
  • Technologieneutralität: dieser Begriff bedeutet, dass bei der Regulierung die Nutzung einer bestimmten Technologie weder bevorzugt noch behindert werden darf.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 30. Juli 2004 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 30. Juli 2004 zur Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste [KOM(2004) 541 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung erläutert die Kommission ihren Standpunkt zur Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste. Sie stützt sie dabei auf ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zur Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste vom März 2004 (SEK(2004) 346) und auf die Ergebnisse der dazu durchgeführten öffentlichen Konsultation.

Mitteilung der Kommission vom 17. September 2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk (digitaler Übergang und Analogabschaltung) [KOM(2003) 541 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diese Mitteilung unterstreicht die enorme Bedeutung des digitalen Übergangs und macht insbesondere deutlich wie wichtig es ist, die unternehmerische Freiheit zu respektieren und Anreize zur Verwirklichung dieses Ziels zu schaffen. Das Eingreifen der Politik erfolgt vor allem auf nationaler Ebene, aber die EU wird ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf die Binnenmarktaspekte.

Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24. April 2002]

Mit dieser 2002 erlassenen Richtlinie wurde ein neuer Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation geschaffen, um die Wettbewerbsöffnung der Telekommunikationsmärkte zu begleiten. Hauptziel ist die Stärkung des Wettbewerbs, indem der Markteinstieg neuer Unternehmen erleichtert und Investitionen in diesem Bereich gefördert werden.

Letzte Änderung: 09.03.2006

Top