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Mit dieser Verordnung wird ein Verfahren für europäische Unternehmen eingerichtet, die Generika für die Ausfuhr in Entwicklungsländer herzustellen beabsichtigen. Dazu müssen die Unternehmen eine Zwangslizenz bei einem Patentinhaber beantragen.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Die Verordnung ist Teil einer umfassenderen Bestrebung der EU, Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit, mit denen die weltweit am wenigsten entwickelten Länder und Entwicklungsländer konfrontiert sind, zu bekämpfen. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu sicheren, wirksamen und erschwinglichen Arzneimitteln.
Verordnung (EG) Nr. 816/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (ABl. L 157 vom , S. 1-7)
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