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Intensivierung der Zusammenarbeit der EU bei der beruflichen Bildung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Erklärung der für die berufliche Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister und der Europäischen Kommission über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

WAS IST DER ZWECK DIESER ERKLÄRUNG?

  • Sie legt die Prioritäten des Kopenhagen-Prozesses über die Intensivierung der Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung fest.
  • Ziel dieses Prozesses ist es, die Wirksamkeit, Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung in Europa zu verbessern. Er will dazu anregen, dass die verschiedenen beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten im Kontext des lebenslangen Lernens* und mithilfe der Instrumente für das lebenslange Lernen stärker genutzt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Kopenhagen-Prozess ist fester Bestandteil des strategischen Regelwerks „Allgemeine und berufliche Bildung“ (ET 2020) und soll dazu beitragen, die Ziele der Strategie Europa 2020 für den Bildungsbereich zu erreichen.

Der Prozess besteht aus:

  • einer politischen Dimension, die zur Aufstellung gemeinsamer europäischer Ziele und der Reformierung der nationalen Berufsbildungssysteme beitragen soll;
  • der Entwicklung gemeinsamer europäischer Bezugsrahmen und Instrumente, die die Transparenz und die Qualität im Hinblick auf Kompetenzen und Qualifikationen verbessern und die Mobilität erleichtern;
  • der Zusammenarbeit, um auf europäischer Ebene das gegenseitige Lernen zu fördern und auf nationaler Ebene alle relevanten Interessengruppen einzubeziehen.

Prioritäten

Die in der Kopenhagener Erklärung aufgestellten Prioritäten bilden die Grundlage für eine freiwillige Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung. Mit Blick auf 2010 wurden folgende Ziele angestrebt:

  • die Stärkung der europäischen Dimension in der beruflichen Bildung;
  • die Verbesserung von Information, Orientierung und Beratung sowie der Transparenz bei der beruflichen Bildung;
  • die Entwicklung von Instrumenten für die gegenseitige Anerkennung und Validierung von Kompetenzen und Qualifikationen;
  • die Verbesserung der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung.

Erfolge

Eine Reihe von Kommuniqués legt den Erfolg der EU bei der Erreichung dieser Ziele sowie die Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung dar.

Das Kommuniqué von Maastricht aus dem Jahr 2004 bestätigte, dass es mit dem Kopenhagen-Prozess gelungen ist, die Sichtbarkeit und das Profil der Berufsbildung auf europäischer Ebene zu verbessern. Es schrieb außerdem die Prioritäten der Kopenhagener Erklärung fort und legte spezifische Prioritäten für die Arbeiten zur beruflichen Bildung auf nationaler Ebene fest, darunter:

  • Verbesserung der öffentlichen und/oder privaten Investitionen in die Berufsbildung;
  • Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme, um den Bedürfnissen benachteiligter Menschen und Gruppen gerecht zu werden;
  • Ausbau lernfördernder Umgebungen in Ausbildungseinrichtungen und am Arbeitsplatz;
  • ständige Weiterentwicklung der Kompetenzen der Lehrkräfte und Ausbilder/innen in der Berufsbildung.

Das Kommuniqué von Helsinki von 2006 bewertete den Kopenhagen-Prozess und überprüfte seine Prioritäten und Strategien. Es stellte eine Reihe von Erfolgen fest, darunter:

Das Bordeaux-Kommuniqué von 2008 überprüfte die Prioritäten und Strategien des Kopenhagen-Prozesses im Licht eines künftigen Programms für die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Zeit nach 2010. Es stellte fest, dass der Prozess zur Verbesserung des Images der Berufsbildung beigetragen hat, ohne dabei die Vielfalt der nationalen Berufsbildungssysteme zu beeinträchtigen. Dennoch seien neue Impulse notwendig, insbesondere im Hinblick auf:

  • die Durchführung von Instrumenten und Programmen für die Berufsbildung, um die Zusammenarbeit auf europäischer und nationaler Ebene zu fördern;
  • eine bessere Verknüpfung von Berufsbildung und Arbeitsmarkt;
  • eine Konsolidierung der europäischen Kooperationsabkommen.

Das Kommuniqué von Brügge von 2010 legte die langfristigen strategischen Ziele für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung für den Zeitraum 2011-2020 sowie 22 kurzfristige Ziele für den Zeitraum 2011-2014 fest, die konkrete Maßnahmen auf nationaler Ebene für das Erreichen der strategischen Ziele aufzeigen. Diese Ziele basierten zwar immer noch auf den Grundsätzen des Kopenhagen-Prozesses, bauten aber auf den Erfolgen der Vergangenheit auf und berücksichtigten gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen.

Laut den Schlussfolgerungen dieses Kommuniqués hatte der Kopenhagen-Prozess

  • entscheidend dazu beigetragen, das Bewusstsein der beruflichen Bildung auf europäischer wie auf nationaler Ebene zu schärfen, vor allem durch die Umsetzung der gemeinsamen europäischen Instrumente für die berufliche Bildung sowie durch Grundsätze und Richtlinien;
  • tiefgreifende Reformen ausgelöst, die zu einem Wandel in Richtung eines auf Lernergebnisse ausgerichteten Ansatzes geführt haben.

Es legte fest: Damit die berufliche Bildung gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen gerecht wird, müssen die europäischen Systeme der beruflichen Bildung unter anderem:

  • flexibel und von hoher Qualität sein;
  • die Menschen dazu befähigen, sich an neue Entwicklungen anzupassen und mit dem Wandel Schritt zu halten, indem sie Schlüsselkompetenzen erwerben;
  • Hindernisse für die grenzübergreifende Mobilität von Lernenden und Lehrenden beseitigen.

Die Schlussfolgerungen von Riga legten auf der Grundlage der Überprüfung der Ergebnisse der Zielvorgaben für den Zeitraum 2011-2014 eine Liste mit neuen Zielen für den Zeitraum 2015-2020 fest.

In der Überprüfung wurde festgestellt, dass diese Ziele sowohl der Europäischen Union als auch den Kandidatenländern bei der Fokussierung und der Umsetzung von Reformen geholfen hatten. Für den Zeitraum 2015-2020 wurden fünf Prioritätsbereiche festgelegt:

  • Förderung des Lernens am Arbeitsplatz in all seinen Formen;
  • Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmechanismen in der Berufsbildung im Einklang mit der Empfehlung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung;
  • Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung und zu Qualifikationen für alle durch flexiblere, offenere Systeme;
  • weitere Stärkung der Schlüsselkompetenzen in den Lehrplänen für die Berufsbildung und Schaffung wirksamerer Angebote für den Erwerb und die Weiterentwicklung dieser Kompetenzen in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung;
  • Einführung systematischer Ansätze und Angebote für die Erstausbildung und die berufliche Weiterentwicklung von Lehrkräften, Ausbildern und Betreuern in der Berufsbildung sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Umfeld.

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Lebenslanges Lernen: ermöglicht Menschen aller Lebensabschnitte, an stimulierenden Lernerfahrungen teilzuhaben.

HAUPTDOKUMENT

Erklärung der für die berufliche Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister und der Europäischen Kommission, im Rahmen ihrer Tagung am 29. und 30. November 2002 in Kopenhagen, über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung – „Die Kopenhagener Erklärung“ (Nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

Letzte Aktualisierung: 11.10.2016

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