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Integration der Roma im Bereich Wohnraum

 

ZUSAMMENFASSUNG

Eine im Jahr 2013 angenommene Empfehlung des Rates fordert, dass Maßnahmen in einer Reihe von Bereichen, einschließlich Wohnraum, ergriffen werden, um die Integration der Roma, der größten ethnischen Minderheit in Europa, zu fördern.

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Die Empfehlung legt die starke und gemeinsame politische Verpflichtung aller EU-Länder dar, ihre Anstrengungen zu verstärken, um

soziale Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen; und

echte Verbesserungen bei der Förderung der Integration der Roma in den Bereichen Wohnraum, Bildung, Beschäftigung und Gesundheit zu erreichen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Hinsichtlich des Zugangs der Roma zu Wohnraum fordert die Empfehlung die EU-Länder auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Folgendes zu gewährleisten:

Beseitigung der räumlichen Segregation (d. h. Gebiete, in denen bestimmte Gruppen sich sammeln) und Förderung der Desegregation (d. h. mehr gemischte Viertel);

Förderung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Sozialwohnungen;

Bereitstellung von Aufenthaltsorten für nicht sesshafte Roma, im Verhältnis zu den lokalen Erfordernissen;

Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Versorgungsnetzen (wie etwa Wasser, Strom und Gas) und Infrastrukturen für Wohnraum im Einklang mit den nationalen rechtlichen Anforderungen.

Die EU-Länder sollten auch gegebenenfalls

sicherstellen, dass Anträge lokaler Behörden für Stadtsanierungsprojekte integrierte Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen umfassen;

lokale Entwicklungsinitiativen und/oder integrierte territoriale Investitionen fördern, die im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds unterstützt werden.

Beobachtung und Bewertung

Die EU-Länder müssen die Wirksamkeit ihrer nationalen Strategien zur Integration der Roma und ihrer im Rahmen einer breiter angelegten Politik zur sozialen Inklusion ergriffenen Maßnahmen beobachten und bewerten.

Dies könnte durch die Festlegung von Zielvorgaben oder die Erhebung qualitativer oder quantitativer Daten über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Strategien oder Maßnahmen bewerkstelligt werden.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat ein Mehrjähriges Roma-Programm (2012-2020) entwickelt. Sie erstellt regelmäßig Berichte zu den erzielten Fortschritten und bietet den EU-Organen und EU-Ländern faktenbasierte Beratung auf Grundlage von Daten, die in der gesamten EU gesammelt wurden. Im Jahr 2009 erstellte sie einen Bericht über die Diskriminierung der Roma im Wohnungswesen.

Berichterstattung und Follow-up

Die EU-Länder sollten der Europäischen Kommission bis 1. Januar 2016 im Anschluss an diese Empfehlung getroffene Maßnahmen mitteilen. Danach sollten diese Informationen der Kommission jeweils jährlich mitgeteilt werden.

Die Kommission gewährleistet, dass die übermittelten Angaben als Grundlage für ihre Jahresberichte über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma dienen.

Die Ergebnisse fließen zudem in den Prozess des Europäischen Semesters für wirtschaftspolitische Koordinierung ein. Seit 2012 hat der Rat länderspezifische Empfehlungen als Teil des Europäischen Semesters an fünf Länder, in denen große Roma-Gemeinden leben (Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien und Slowakei), ausgesprochen.

HINTERGRUND

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 1-7)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 (KOM(2011) 173 endgültig vom 5. April 2011)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma 2015 (COM(2015) 299 final vom 17. Juni 2015)

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Bewältigung des Problems der Obdachlosigkeit in der Europäischen Union – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 (SWD(2013) 42 final vom 20. Februar 2013)

Letzte Aktualisierung: 15.10.2015

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