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Document L:2001:081:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 81, 21. März 2001


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 81
44. Jahrgang
21. März 2001
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
*Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind 1
Verordnung (EG) Nr. 540/2001 der Kommission vom 20. März 2001 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 8
Verordnung (EG) Nr. 541/2001 der Kommission vom 20. März 2001 über die Lieferung von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe 10
Verordnung (EG) Nr. 542/2001 der Kommission vom 20. März 2001 über die Lieferung von Pflanzenöl im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe 14
Verordnung (EG) Nr. 543/2001 der Kommission vom 20. März 2001 über die Lieferung von Weißzucker im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe 17
*Verordnung (EG) Nr. 544/2001 der Kommission vom 20. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates hinsichtlich der zusätzlichen finanziellen Beihilfe zu den Betriebsfonds 20
*Verordnung (EG) Nr. 545/2001 der Kommission vom 20. März 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein bezüglich der Marktmechanismen 21
*Verordnung (EG) Nr. 546/2001 der Kommission vom 20. März 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 180/2001 zur Abweichung von den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates hinsichtlich der Flächenstilllegung infolge ungünstiger Witterungsbedingungen in bestimmten Regionen der Gemeinschaft 22
Verordnung (EG) Nr. 547/2001 der Kommission vom 20. März 2001 zur Festsetzung eines Verringerungskoeffizienten bei der Erteilung von Erstattungsbescheinigungen für nicht unter Anhang I des Vertrags fallende Waren gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1520/2000 23
Verordnung (EG) Nr. 548/2001 der Kommission vom 20. März 2001 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Geflügelfleischsektor 24
Verordnung (EG) Nr. 549/2001 der Kommission vom 20. März 2001 zur Festsetzung der in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin geltenden repräsentativen Einfuhrpreise sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 26
Verordnung (EG) Nr. 550/2001 der Kommission vom 20. März 2001 zur Bestimmung des Weltmarktpreises für nicht entkörnte Baumwolle und des Beihilfevorschusses 28

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2001/216/EC
*Beschluss des Rates vom 19. März 2001 zur Änderung seiner Geschäftsordnung 30
Kommission
217/2001/ECSC
*Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 über die Genehmigung von Beihilfen des Vereinigten Königreichs zugunsten des Steinkohlenbergbaus für den Zeitraum vom 17. April bis zum 31. Dezember 2000 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 4056) (1) 31
2001/218/EC
*Entscheidung der Kommission vom 12. März 2001 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, vorübergehend zusätzliche Maßnahmen gegen die Verbreitung von Bursaphelenchus xylophilus (Steiner et Buhrer) Nickle et al. (dem Kiefernfadenwurm) gegenüber anderen Gebieten Portugals zu treffen als denjenigen, in denen dieser Schadorganismus bekanntermaßen nicht vorkommt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 692) 34
2001/219/EC
*Entscheidung der Kommission vom 12. März 2001 über befristete Sofortmaßnahmen in Bezug auf ganz oder teilweise aus unbehandeltem Nadelholz hergestelltes Verpackungsmaterial mit Ursprung in Kanada, China, Japan und den USA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 694) 39
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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