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Document L:1992:192:TOC
Official Journal of the European Communities, L 192, 11 July 1992
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 192, 11. Juli 1992
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 192, 11. Juli 1992
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1900/92 des Rates vom 15. Juni 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1514/76 über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung in Algerien | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1901/92 des Rates vom 15. Juni 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1521/76 über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung in Marokko | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1902/92 des Rates vom 15. Juni 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1180/77 über die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1903/92 der Kommission vom 10. Juli 1992 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1904/92 der Kommission vom 10. Juli 1992 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1905/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1299/92 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlichem Brotroggen auf 500 000 Tonnen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1906/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1301/92 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlichem Brotweizen auf 1 000 000 Tonnen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1907/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1908/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1302/92 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlicher Gerste auf 800000 Tonnen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1909/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1307/92 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der Interventionsstelle des Vereinigten Königreichs befindlicher Gerste auf 150000 Tonnen | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1910/92 der Kommission vom 10. Juli 1992 über eine besondere Interventionsmaßnahme für Hartweizen in Griechenland | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1912/92 der Kommission vom 10. Juli 1992 über die Durchführungsbestimmungen zur besonderen Regelung der Versorgung der Kanarischen Inseln mit Rindfleischerzeugnissen | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1913/92 der Kommission vom 10. Juli 1992 über die Durchführungsbestimmungen zur besonderen Regelung der Versorgung der Azoren und Madeiras mit Rindfleischerzeugnissen | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1914/92 der Kommission vom 10. Juli 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3664/91 mit Übergangsmaßnahmen für aromatisierte weinhaltige Getränke und Cocktails | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1915/92 der Kommission vom 10. Juli 1992 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Kirschen mit Ursprung in der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1916/92 der Kommission vom 10. Juli 1992 zur Festlegung der durchschnittlichen Erträge an Oliven und Olivenöl für die vier letzten Wirtschaftsjahre 1987/88 bis 1990/91 für Italien | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1917/92 der Kommission vom 10. Juli 1992 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
92/350/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 15. Juni 1992 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festsetzung des vom 1. November 1987 bis 31. Dezember 1993 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Algerien von der Abschöpfung abzuziehen ist | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festsetzung des vom 1. November 1987 bis 31. Dezember 1993 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Algerien von der Abschöpfung abzuziehen ist | ||||
92/351/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 15. Juni 1992 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des vom 1. November 1987 bis 31. Dezember 1993 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Marokko von der Abschöpfung abzuziehen ist | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des vom 1. November 1987 bis 31. Dezember 1993 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Marokko von der Abschöpfung abzuziehen ist | ||||
92/352/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 15. Juni 1992 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zur Festsetzung des vom 1. November 1987 bis 31. Dezember 1993 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in der Türkei von der Abschöpfung abzuziehen ist | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zur Festsetzung des vom 1. November 1987 bis 31. Dezember 1993 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in der Türkei von der Abschöpfung abzuziehen ist | ||||
Kommission | ||||
92/353/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 mit Kriterien für die Zulassung bzw. Anerkennung der Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetragene Equiden führen oder anlegen | |||
92/354/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 mit Vorschriften für die Koordinierung zwischen Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetragene Equiden führen oder anlegen | |||
92/355/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 17. Juni 1992 über die Einfuhrlizenzen für aus Botsuana, Kenia, Madagaskar, Swasiland, Simbabwe und Namibia stammende Erzeugnisse des Sektors Rindfleisch | ||||
92/356/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 1992 über die Einfuhr von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur aus Brasilien | |||
92/357/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 23. Juni 1992 zur Änderung der Entscheidung 92/255/EWG zur Erstellung eines Verzeichnisses der zur Ausfuhr von tiefgefrorenem Rindersperma in die Gemeinschaft zugelassenen Besamungsstationen in einigen Drittländern |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |