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Document L:1982:243:TOC
Official Journal of the European Communities, L 243, 18 August 1982
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 243, 18. August 1982
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 243, 18. August 1982
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 2264/82 der Kommission vom 17. August 1982 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2265/82 der Kommission vom 17. August 1982 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2266/82 der Kommission vom 12. August 1982 zur Verschiebung des Übernahmetermins und zur Änderung bestimmter Verkaufspreise für von den Interventionstellen aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 984/81 zum Verkauf angebotenes Rindfleisch | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2267/82 der Kommission vom 12. August 1982 über den Verkauf von zur Ausfuhr bestimmtem entbeintem Rindfleisch aus Beständen der irischen und der französischen Interventionsstelle zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2268/82 der Kommission vom 17. August 1982 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von bestimmten Pflaumensorten mit Ursprung in Albanien | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2269/82 der Kommission vom 17. August 1982 zur Festsetzung der Höhe der variablen Schlachtprämie für Schafe in Großbritannien und der Beträge, die auf die dieses Gebiet verlassenden Erzeugnisse zu erheben sind | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2270/82 der Kommission vom 17. August 1982 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2271/82 der Kommission vom 17. August 1982 zur Änderung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
82/577/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 1982 zur Ermächtigung der Französischen Republik zur Einführung einer innergemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren von aus der Türkei stammenden und in der Gemeinschaft im freien Verkehr befindlichen Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden für Männer und KnabenT (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
82/578/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,RCA- Quantacon Photomultiplier, model 8854" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/579/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Apollo- Tunable CO2 Laser model 560" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/580/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Jasco- Automatic Recording Spectropolarimeter, model J-500" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/581/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Nicolet-Fourier Transform Infrared System, model 7199" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/582/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Packard-Auto-Gamma Spectrometer, model 5912" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/583/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,B & H- Ultra Broadbandamplifier, model DC-3002 A" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/584/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Summagraphics-Digitaliser, model ID-17" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/585/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Ausonics-Echoscope, model UI Octoson" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/586/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Nicolet-High Speed Signal Averager, model 1174, with accessories" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/587/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Micromeritics-Sedigraph Particle Size Analyzer, model 5000 D" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/588/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Tech- Turbofan Engine, model TD-441" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
82/589/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß die Geräte ,,OKI- Reflex Klystron, model 55V11 and model 60V12" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden können | |||
82/590/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. August 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,B & H- Ultra Broadbandamplifier, model AC-3011" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
Berichtigungen | ||||
* | Berichtigung des Beschlusses 82/458/EWG des Rates vom 14. Juni 1982 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Handel mit Schafen und Ziegen sowie Fleisch davon (ABl. Nr. L 204 vom 12. 7.1982) |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |