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Document C:2011:315:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, C 315, 28. Oktober 2011


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ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2011.315.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 315

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
28. Oktober 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

EMPFEHLUNGEN

 

Europäische Kommission

2011/C 315/01

Empfehlung der Kommission vom 27. Oktober 2011 für eine Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich „Die mikrobielle Herausforderung — eine neue Gefahr für die menschliche Gesundheit“

1


 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2011/C 315/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6223 — Aegon/Banca Civica/Cajaburgos Vida) (1)

4

2011/C 315/03

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2)

5


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2011/C 315/04

Euro-Wechselkurs

8

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2011/C 315/05

Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

9


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2011/C 315/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6404 — Hochtief Solutions/Ventizz/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (1)

11


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

 

(2)   Text von Bedeutung für den EWR, außer dass Erzeugnisse betroffen sind, die in Anhang I des Vertrages genannt sind

DE

 

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