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Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa
Angesichts der zunehmenden Überlastung unseres Verkehrssystems, einer inakzeptabel hohen Zahl von Verkehrsunfällen und des Anstiegs der CO2-Emissionen will die Kommission einen Rahmen vorlegen, der einen Aktionsplan und einen Vorschlag für eine Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme in Europa enthält. Mit dieser Maßnahme sollen Verkehrsstaus im Straßenverkehr vermieden und die Zahl der Verkehrsunfälle sowie die Kohlendioxid-Emissionen verringert werden. Diese Ziele stehen in vollem Einklang mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.
RECHTSAKT UND VORSCHLAG
Mitteilung der Kommission – Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa [KOM(2008) 886 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern [KOM(2008) 887 endg.].
ZUSAMMENFASSUNG
Es werden zwei Arten von Maßnahmen vorgeschlagen, um die intelligenten Verkehrssysteme (IVS) * in Europa zu stärken. Auf der einen Seite nennt ein Aktionsplan sechs vorrangige Aktionsbereiche, um die Einführung von IVS zu beschleunigen und zu koordinieren und auf der anderen Seite definiert ein Vorschlag für eine Richtlinie die Rechtsgrundlage für diesen Aktionsplan.
Aktionsplan
Der im Bereich IVS vorgeschlagene Aktionsplan bezieht sich auf den Straßenverkehr sowie auf die Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Ziel ist, die verfügbaren Ressourcen und Instrumente durch folgende Maßnahmen miteinander zu kombinieren:
Vorschlag für eine Richtlinie
Dieser Vorschlag soll einen Rahmen für die Nutzung von IVS im Straßenverkehr einführen. Angestrebt wird eine effizientere, umweltverträglichere und sicherere Mobilität im Güterverkehr und im Personenverkehr.
Diese Richtlinie gilt für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern.
Einführung von IVS
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, die Nutzung interoperabler IVS-Anwendungen * und –Dienste * in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Diese umfassen:
Zu diesem Zweck sind satellitengestützte Infrastrukturen unverzichtbar.
Typengenehmigung für IVS-Ausrüstungen und Software
IVS-Ausrüstungen oder -Softwareanwendungen, die nicht unter die Richtlinien 2002/24/EG, 2003/37/EG und 2007/46/EG fallen, müssen vor der Inbetriebnahme typgeprüft werden.
Mit der Typengenehmigung von IVS-Ausrüstungen und –Softwareanwendungen wird eine nationale Stelle beauftragt.
Datenschutz
Im Rahmen von IVS liefern die Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG den Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass IVS-Daten und -Aufzeichnungen vor jeglichem Missbrauch geschützt sind.
Die Europäische Kommission wird von dem Europäischen IVS-Ausschuss unterstützt. Außerdem wird sie von einer IVS-Beratergruppe in einzelnen Fragen beraten.
Hintergrund
Angesichts einer immer rasanteren Zunahme des Straßenverkehrs (erwartet wird, dass der Güterverkehr bis 2020 um 55% und der Personenverkehr um 36% zunimmt) und eines steigenden Energieverbrauchs ist es dringend erforderlich, auf europäischer Ebene eine innovative Strategie für den Verkehr und die Mobilität einzuführen. Ein europäischer Rahmen für IVS erscheint als eine geeignete Lösung, da er dazu beitragen wird, den Straßenverkehr sicherer zu machen und gleichzeitig die Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen.
Schlüsselwörter des Rechtsaktes
Bezug und verfahren
Vorschlag |
Amtsblatt |
Verfahren |
- |
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website:
Letzte Änderung: 29.04.2009