EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa

Angesichts der zunehmenden Überlastung unseres Verkehrssystems, einer inakzeptabel hohen Zahl von Verkehrsunfällen und des Anstiegs der CO2-Emissionen will die Kommission einen Rahmen vorlegen, der einen Aktionsplan und einen Vorschlag für eine Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme in Europa enthält. Mit dieser Maßnahme sollen Verkehrsstaus im Straßenverkehr vermieden und die Zahl der Verkehrsunfälle sowie die Kohlendioxid-Emissionen verringert werden. Diese Ziele stehen in vollem Einklang mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

RECHTSAKT UND VORSCHLAG

Mitteilung der Kommission – Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa [KOM(2008) 886 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern [KOM(2008) 887 endg.].

ZUSAMMENFASSUNG

Es werden zwei Arten von Maßnahmen vorgeschlagen, um die intelligenten Verkehrssysteme (IVS) * in Europa zu stärken. Auf der einen Seite nennt ein Aktionsplan sechs vorrangige Aktionsbereiche, um die Einführung von IVS zu beschleunigen und zu koordinieren und auf der anderen Seite definiert ein Vorschlag für eine Richtlinie die Rechtsgrundlage für diesen Aktionsplan.

Aktionsplan

Der im Bereich IVS vorgeschlagene Aktionsplan bezieht sich auf den Straßenverkehr sowie auf die Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Ziel ist, die verfügbaren Ressourcen und Instrumente durch folgende Maßnahmen miteinander zu kombinieren:

  • optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs und Reisedaten durch die Bereitstellung EU-weiter Verkehrs- und Reiseinformationen in Echtzeit., um Verkehrsstaus zu verhindern und allen europäischen Bürgern dieselben Informationen zur Verfügung zu stellen;
  • Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement auf den europäischen Verkehrskorridoren und in Ballungsräumen mit Hilfe eines gemeinsamen Rahmens;
  • Förderung bewährter Praktiken im Bereich Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr, vor allem durch die Förderung der Einführung fortgeschrittener Fahrerunterstützungssysteme und IVS-Anwendungen für die technische Sicherheit und Gefahrenabwehr;
  • Einbindung von Fahrzeugen in die Verkehrsinfrastruktur, zum Beispiel über eine Plattform für die Bereitstellung von IVS-Diensten und -Anwendungen;
  • Schutz von personenbezogenen Daten;
  • effiziente Zusammenarbeit und Koordinierung aller Beteiligten auf europäischer Ebene, vor allem über eine gemeinsame Rechtsgrundlage.

Vorschlag für eine Richtlinie

Dieser Vorschlag soll einen Rahmen für die Nutzung von IVS im Straßenverkehr einführen. Angestrebt wird eine effizientere, umweltverträglichere und sicherere Mobilität im Güterverkehr und im Personenverkehr.

Diese Richtlinie gilt für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern.

Einführung von IVS

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, die Nutzung interoperabler IVS-Anwendungen * und –Dienste * in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Diese umfassen:

  • Straßenverkehrsdaten;
  • Reisedaten;
  • sicherheitsrelevante IVS-Systeme in Fahrzeugen und Straßenverkehrsinfrastrukturen;
  • den Informationsaustausch zwischen Fahrzeugen und Straßeninfrastruktur.

Zu diesem Zweck sind satellitengestützte Infrastrukturen unverzichtbar.

Typengenehmigung für IVS-Ausrüstungen und Software

IVS-Ausrüstungen oder -Softwareanwendungen, die nicht unter die Richtlinien 2002/24/EG, 2003/37/EG und 2007/46/EG fallen, müssen vor der Inbetriebnahme typgeprüft werden.

Mit der Typengenehmigung von IVS-Ausrüstungen und –Softwareanwendungen wird eine nationale Stelle beauftragt.

Datenschutz

Im Rahmen von IVS liefern die Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG den Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass IVS-Daten und -Aufzeichnungen vor jeglichem Missbrauch geschützt sind.

Die Europäische Kommission wird von dem Europäischen IVS-Ausschuss unterstützt. Außerdem wird sie von einer IVS-Beratergruppe in einzelnen Fragen beraten.

Hintergrund

Angesichts einer immer rasanteren Zunahme des Straßenverkehrs (erwartet wird, dass der Güterverkehr bis 2020 um 55% und der Personenverkehr um 36% zunimmt) und eines steigenden Energieverbrauchs ist es dringend erforderlich, auf europäischer Ebene eine innovative Strategie für den Verkehr und die Mobilität einzuführen. Ein europäischer Rahmen für IVS erscheint als eine geeignete Lösung, da er dazu beitragen wird, den Straßenverkehr sicherer zu machen und gleichzeitig die Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen.

Schlüsselwörter des Rechtsaktes

  • Intelligente Verkehrssysteme (IVS): Systeme, bei denen zur Unterstützung des Straßenverkehrs (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) und für die Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden.
  • bläufen im Verkehr und bei Reisen beizutragen.

Bezug und verfahren

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM(2008) 887

-

2008/263/COD

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website:

  • Generaldirektion der Europäischen Kommission – Verkehr, Intelligente Verkehrssysteme [EN]

Letzte Änderung: 29.04.2009

Top