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Sichere Lebensmittelzusatzstoffe

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 – Lebensmittelzusatzstoffe

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

  • Sie ersetzt frühere Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) für alle Arten von Lebensmittelzusatzstoffen* durch einen einzigen Rechtsakt.
  • Sie enthält:
    • Listen zugelassener Zusatzstoffe;
    • Bedingungen für ihre Verwendung und Kennzeichnung.
  • Sie vereinfacht zudem das Genehmigungsverfahren.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Es dürfen nur von der EU genehmigte Zusatzstoffe verkauft und in Lebensmitteln verarbeitet werden.
  • Zugelassene Zusatzstoffe dürfen kein Gesundheitsrisiko darstellen und dürfen Verbraucher nicht irreführen. Für ihren Einsatz muss eine hinreichende Notwendigkeit bestehen und dürfen keine anderen Methoden zur Verfügung stehen.
  • Ein Zusatzstoff muss einen Vorteil für die Verbraucher darstellen. Dazu zählen:
    • der Erhalt der ernährungsphysiologischen Qualität des Lebensmittels;
    • die Erleichterung der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des Lebensmittels;
    • die Erfüllung besonderer Ernährungsanforderungen.
  • Für Süßungsmittel und Farbstoffe gelten besondere Bedingungen.
  • Zusatzstoffe sollten in der geringsten Dosis verwendet werden, die notwendig ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Dabei zu berücksichtigen sind eine akzeptierbare Tagesdosis und die Anforderungen von speziellen Verbrauchergruppen (z. B. Menschen mit Allergien).
  • Zusatzstoffe sind grundsätzlich nicht zu verwenden in:
    • unverarbeiteten Lebensmitteln;
    • Säuglings- oder Kleinkindernahrung.
  • Lebensmittelzusatzstoffe müssen, unabhängig davon, ob sie für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind oder nicht, eindeutige Kennzeichnungsanforderungen erfüllen, darunter die Angabe der Bezeichnung und/oder E-Nummer (z. B. E 110 für den Farbstoff Gelborange).
  • Die Verordnung gilt für die folgenden Stoffe nur, sofern sie als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden:
    • Verarbeitungshilfsstoffe, d. h. Stoffe, die zur Verarbeitung von Rohstoffen verwendet werden;
    • Stoffe für den Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen;
    • Nährstoffe als Lebensmittelzusatzstoffe;
    • Stoffe zur Aufbereitung von Wasser.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 20. Januar 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die meisten Bewertungen von Zusatzstoffen stammen noch aus den 80er- und 90er-Jahren. Ihre Sicherheit wird nun gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission neu bewertet. Dieses Verfahren beinhaltet mit Wirkung vom 27. März 2021 vergleichbare Transparenz- und Vertraulichkeitskriterien wie das Verfahren zur Aktualisierung der EU-Liste zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe.

Abhängig von den Ergebnissen der Neubewertung der Sicherheit kann die Europäische Kommission Änderungen an den derzeitigen Verwendungsbedingungen vorschlagen oder bestimmte Zusatzstoffe aus der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe entfernen.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Lebensmittelzusatzstoffe: Stoffe, die zu verschiedenen Zwecken in Lebensmitteln verwendet werden, z. B. zur Süßung, zum Färben oder zur Verlängerung der Haltbarkeit.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16-33)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Durchführungsverordnung (EU) 2021/148 der Kommission vom 8. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 44 vom 9.2.2021, S. 3-6)

Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission vom 25. März 2010 zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 19-27)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 83 vom 22.3.2012, S. 1-295)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 05.10.2023

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