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Ministerkonferenz und Aktionsplan von Valencia

1) ZIEL

Vertiefung und Weiterentwicklung der von der Ministerkonferenz von Marseille gefassten Beschlüsse und Vorstellung von Initiativen für die Weiterführung und den Ausbau sämtlicher Aspekte der Partnerschaft Europa-Mittelmeer.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 13. Februar 2002 zur Vorbereitung der Europa-Mittelmeeer-Tagung der Außenminister, 22.-23. April 2002, Valencia [SEK (2002) 159 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung zieht die Kommission zunächst eine Bilanz der im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer erzielten Fortschritte. Dazu gehören insbesondere der Aufbau eines Netzes von Assoziierungsabkommen mit den Mittelmeerpartnern, die Fortschritte bei der Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Freihandelszone, die Neuausrichtung von MEDA auf strategische Ziele, die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen von MEDA und die Weiterführung des Politikdialogs.

Die Mitteilung enthält eine Reihe von Empfehlungen zu folgenden Bereichen: politische Zusammenarbeit und Sicherheit, Freiheit, Recht und gute Regierungsführung, soziale, kulturelle und menschliche Dimension, Zivilgesellschaft, wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft sowie Reform der institutionellen Gestaltung der Partnerschaft.

Im Bereich der politischen und sicherheitspolitischen Partnerschaft schlägt die Kommission eine Stärkung des politischen Dialogs durch die Abhaltung von Tagungen auf der Ebene der politischen Direktoren vor. Sie befürwortet zudem eine Intensivierung der Terrorismusbekämpfung unter Umsetzung der einschlägigen völkerrechtlichen Instrumente und die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts und den Aufbau eines Europa-Mittelmeer-Netzwerkes für den Austausch von Informationen und Erfahrungen. Um die Menschenrechte und die Demokratie in den Mittelmeerpartnerländern zu fördern, sollten zudem bei allen Kontakten zwischen der EU und den Mittelmeerpartnern Fragen der Menschenrechte und Demokratie systematisch angesprochen werden und die Mittelzuweisungen im Rahmen von MEDA enger an Fortschritte in diesem Bereich geknüpft werden.

Im Bereich Justiz und Inneres schlägt die Kommission vor, dass die Partner sich auf einen allgemeinen Rahmen für ein regionales Euro-Med-Programm zur Förderung von Freiheit, Recht und guter Regierungsführung verständigen, der sich auf den Dialog über rechtlichen Fragen und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die illegale Einwanderung, den Menschenhandel, die Bewältigung der legalen Migration und die Behandlung der Einwanderer erstreckt.

Auf der Ebene der Partnerschaft im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich und zur Stärkung des Dialogs zwischen den Kulturen und Zivilisationen schlägt die Kommission die Gründung einer neuen Europa-Mittelmeer-Stiftung vor, die durch Beiträge der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Mittelmeerpartner finanziert werden soll. Im Bildungsbereich schlägt die Kommission die Ausweitung des Programms Tempus und der Initiativen NETDAYS und eSchola auf die Mittelmeerpartnerländer vor. Außerdem schlägt die Kommission neue Initiativen zur Verbesserung der Berufsbildung und der Chancen für Frauen im Wirtschaftsleben vor (Zugang zu bzw. Partizipation am Arbeitsmarkt und Förderung der Rolle von Frauen in der Geschäftswelt).

Was die wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft anbelangt, so empfiehlt die Kommission die weitere Integration des Süd-Süd-Handels durch eine Förderung des Freihandels der Mittelmeerpartnerländer untereinander (insbesondere im Rahmen des Agadir-Prozesses, dem sich Marokko, Tunesien, Ägypten und Jordanien angeschlossen haben) und durch Ausweitung des europäischen Systems der Ursprungskumulierung (Länder der europäischen Union, EFTA-Staaten und Beitrittskandidaten) auf die Mittelmeerpartner. Zudem spricht sich die Kommission dafür aus, prioritäre Zielsetzungen für die Verhandlungen über die Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs mit den Mittelmeerpartnerländern festzulegen.

Außerdem plädiert die Kommission für die Verbesserung des gegenseitigen Marktzugangs im Agrarbereich, den Ausbau und die Verknüpfung der Infrastrukturnetze im Verkehrs- und Energiesektor, die Harmonisierung der Strategien und der Rechtsvorschriften mit Blick auf die Schaffung eines euro-mediterranen Binnenmarktes sowie für die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung und eines hohen Umweltschutzniveaus.

Hinsichtlich der Finanzinstrumente erwägt die Kommission, neben dem Programm MEDA, die Schaffung einer neuen Finanzierungsfazilität oder einer Europa-Mittelmeer-Bank, um die Entwicklung des Privatsektors in den Mittelmeerpartnerländern zu fördern.

Außerdem fordert die Kommission dazu auf, die Teilnahme der Zivilgesellschaft an der Partnerschaft zu fördern.

Was die institutionellen Fragen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer anbelangt, so empfiehlt die Kommission die rasche Ratifikation der Assoziierungsabkommen durch die Mitgliedstaaten, damit die Ratifikationen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden können. Sie schlägt außerdem eine Stärkung der Rolle des Europa-Mittelmeerausschusses vor, der sich mit Fragen befassen sollte, die die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands betreffen, sowie für eine Intensivierung des bilateralen und regionalen wirtschaftspolitischen Dialogs.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

An der 5. Europa-Mittelmeer-Konferenz am 22. und 23. April 2003 in Valencia nahmen die Außenminister der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Ägyptens, Algeriens, Israels, Jordaniens, Maltas, Marokkos, der Palästinensischen Behörde, Tunesiens, der Türkei und Zyperns teil; Libanon und Syrien lehnten die Teilnahme ab. Ebenfalls anwesend waren der Hohe Vertreter für die GASP, Javier Solana, Kommissionsmitglied Chris Patten, sowie als besondere Gäste Vertreter Libyens, der Arabischen Liga, Mauretaniens und der Union des Arabischen Maghreb.

Die Minister nahmen einstimmig einen Aktionsplan an, den so genannten „Aktionsplan von Valencia", der sich auf die drei Komponenten des Barcelona-Prozesses (d.h. die politische, die wirtschaftliche sowie die soziale und kulturelle Komponente) erstreckt. Der Plan umfasst eine Reihe von Initiativen, die sich weitgehend auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2002 stützen.

In den politischen und sicherheitspolitischen Fragen zielt der Aktionsplan darauf ab, den politischen Dialog zu intensivieren und ihn effizienter zu gestalten, wobei sicherheits- und verteidigungspolitische Fragen überhaupt erstmals zum Gegenstand des Dialogs erklärt wurden. Außerdem wird das hochrangigen Beamten erteilte Mandat bekräftigt, eine Friedens- und Stabilitätscharta auszuarbeiten; diese sollen die Prüfung des Projekts fortsetzen, sobald die politischen Bedingungen es gestatten. Darüber hinaus wird in dem Aktionsplan anerkannt, dass einem multilateralen Ansatz bei der Terrorismusbekämpfung große Bedeutung zukommt, und die schrittweise Stärkung des politischen Bereichs vorgeschlagen, die durch eine gemeinsame strategische Sprache und die Entwicklung von Vorbeugemechanismen auf diplomatischer Ebene erfolgen soll.

In den wirtschaftlichen und finanziellen Fragen wird im Aktionsplan an das Ziel der Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Freihandelszone bis zum Jahr 2010 erinnert und der Prozess von Agadir unterstützt, der auf die Errichtung einer Freihandelszone zwischen Marokko, Tunesien, Ägypten und Jordanien abzielt. In dem Aktionsplan wird zudem die Umsetzung der Schlussfolgerungen der Handelsministertagung in Toledo gebilligt und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Handelsfragen bei der regionalen Integration sowie die Teilnahme der Mittelmeerpartner am europäischen System der Ursprungskumulierung unterstützt. Eine wichtige Rolle spielen in dem Aktionsplan ferner die Entwicklung des freien Dienstleistungsverkehrs, die Infrastrukturen und die transeuropäischen Verbindungen (im Bereich der Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze) sowie die Perspektiven für einen mit einer Harmonisierung der Strategien und der Rechtsvorschriften verbundenen euro-mediterranen Binnenmarkt. Hervorgehoben wird auch, dass im Rahmen der Partnerschaft ein strategisches Rahmenkonzept für die nachhaltige Entwicklung erforderlich ist.

Was die finanzielle Zusammenarbeit anbelangt, so wird im Aktionsplan die Verbesserung der Verwaltung des Programms MEDA gefordert und die Schaffung einer erweiterten Investitionsfazilität im Rahmen der Europäischen Investitionsbank (EIB) begrüßt, die der Förderung der Infrastrukturen und der Investitionstätigkeit des Privatsektors dienen soll. Außerdem wird im Aktionsplan festgehalten, dass ein Jahr nach Schaffung dieser Fazilität die von den Mittelmeerpartnern angestrebte Möglichkeit der Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Bank (Tochter-Bank im Mehrheitsbesitz der EIB) im Lichter der Ergebnisse der Evaluierung der Erfahrungen mit der Fazilität geprüft werden soll.

Im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich befürwortet der Aktionsplan das regionale Arbeitsprogramm zum Thema Justiz und Inneres sowie die Einberufung einer Ministerkonferenz über Migrationsfragen und die soziale Eingliederung der Migranten. Darüber hinaus wird besonderes Augenmerk auf die Förderung des interkulturellen Dialogs gerichtet, insbesondere dank der Entscheidung zur Einrichtung einer Europa-Mittelmeer-Stiftung, die den Dialog zwischen den Zivilisationen fördern soll, sowie durch die Annahme eines Aktionsprogramms in diesem Bereich. Der Aktionsplan sieht ferner eine Förderung von Beschäftigung und Bildung, eine Stärkung der Rolle von Frauen im Wirtschaftsleben sowie eine wirksamere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Partnerschaft vor. Daher wurde das Programm Tempus auf die Partnerländer des südlichen Mittelmeerraums ausgeweitet.

Hinsichtlich der institutionellen Bestimmungen für die Partnerschaft empfiehlt der Aktionsplan eine Stärkung der parlamentarischen Dimension durch die Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer. Ferner empfiehlt der Aktionsplan die Prüfung der Möglichkeiten für eine Umgestaltung des Europa-Mittelmeer-Ausschusses, um eine stärkere Beteiligung der Partner an der Ausarbeitung, Überwachung und Evaluierung der beschlossenen Programme, Maßnahmen und Projekte herbeizuführen.

Letzte Änderung: 31.05.2006

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