EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Besondere Partnerschaft mit Kap Verde

Die Europäische Union (EU) schlägt vor, ihre Beziehungen zur Republik Kap Verde im Rahmen des Cotonou-Abkommens auf der Grundlage einer besonderen Partnerschaft weiter auszubauen. Hierbei wird insbesondere die politische Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit, Regionalintegration, Wissensgesellschaft und Armutsbekämpfung im Vordergrund stehen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 24. Oktober 2007 über die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde [KOM(2007) 641 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Zwischen der Republik Kap Verde und der EU bestehen historische, menschliche, konfessionelle, sprachliche und kulturelle Beziehungen. Wie die EU tritt das Land auch für gesellschaftliche und politische Grundwerte wie Verteidigung der Demokratie, Schutz der Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung, Friedenssicherung, Sicherheit und Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität ein. Es bestehen gemeinsame Prioritäten insbesondere bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels und der illegalen Einwanderung; deswegen sieht sich Kap Verde veranlasst, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit der EU enger zu gestalten.

Besondere Partnerschaft EU/Kap Verde

Angesichts des wachsenden Interesses von Kap Verde, sich an die Europäische Union, insbesondere an ihre Nordatlantik-Gebiete in äußerster Randlage (Inselgruppe der Azoren, Madeira und Kanaren) anzunähern, und um den gemeinsamen Interessen zwischen der EU und Kap Verde in sicherheits- und entwicklungspolitischen Fragen Rechnung zu tragen, schlägt die Kommission eine besondere Partnerschaft vor. Ziel dieser besonderen Partnerschaft ist eine stärkere politische Abstimmung und Annäherung beider Seiten bei der Umsetzung des Cotonou-Abkommens.

Für die angestrebte Partnerschaft kennzeichnend ist:

  • Vertiefung des politischen Dialogs ausgehend von einem Aktionsplan, der die beim Aufbau der Partnerschaft vorgesehenen Prioritäten abdeckt und die im Cotonou-Abkommen vorgesehenen Entwicklungshilfeinstrumente einbezieht
  • Suche nach komplementären Kooperationsformen ergänzend zu den im Rahmen des Cotonou-Abkommens praktizierten traditionellen Maßnahmen
  • Förderung eines schrittweisen Entwicklungsprozesses ausgehend von einem flexiblen Aktionsplan, der an die Entwicklung des Landes und seiner Beziehungen zur EU und zu Drittländern angepasst werden kann
  • weitere Fortschritte im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung in Kap Verde
  • Förderung der Annäherung von Kap Verde an die Gebiete in äußerster Randlage und die übrige EU sowie gleichzeitige Vertiefung seiner Beziehungen zur Subregion Westafrika und innerhalb der ECOWAS (Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten)
  • weitergehende Heranführung an die europäischen Normen und Standards, um die komparativen Vorteile des Landes zu stärken.

Die besondere Partnerschaft eröffnet neue Chancen insbesondere für folgende Bereiche:

  • verstärkte politische, wirtschaftliche, handelspolitische Zusammenarbeit der beiden Vertragspartner, auch in Verwaltungs- und Justizfragen
  • Rechtsangleichung bei den Normungsvorschriften für Wirtschaft und Technik
  • Zugang von Kap Verde zum EU-Binnenmarkt im Zuge der Annäherung an die EU-Gebiete in äußerster Randlage und die Möglichkeit, sich schrittweise an bestimmten Politikfeldern und Programmen der EU zu beteiligen
  • Förderung von Maßnahmen im Hinblick auf die Heranführung von Kap Verde an den gemeinschaftlichen Besitzstand in allen Bereichen des Aktionsplans.

Der Aktionsplan der Partnerschaft, der den strategischen Gesamtrahmen bildet, stützt sich auf folgende Säulen:

  • die von Kap Verde betriebene Politik der verantwortungsvollen Staatsführung insbesondere die weitere Festigung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Teilhabe der Zivilgesellschaft. Die Partnerschaft wird auch gezielt bei den Rechten von Kindern und Frauen, der Integration von Einwanderern, der Bekämpfung von häuslicher Gewalt sowie der Reform von Justiz und öffentlichen Finanzen ansetzen.
  • Sicherheit und Stabilität insbesondere über grenzüberschreitend geführte und regional ausgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die wirksame Steuerung der Migrationsströme und die Sicherheit auf See
  • regionale Integration nicht nur gegenüber den EU-Gebieten in äußerster Randlage (insbesondere durch Beteiligung des Landes am transnationalen Zusammenarbeitsprogramm zwischen Madeira, den Azoren und den Kanaren für den Zeitraum 2007-2013 sowie an den Kooperationsmechanismen der Gebiete in äußerster Randlage), sondern auch mit Westafrika (durch Berücksichtigung der Besonderheiten Kap Verdes im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens und bei der Vergabe der Mittel aus den regionalen Richtprogrammen des Europäischen Entwicklungsfonds EEF)
  • Angleichung in der Politik im Bereich Technik und Normung in den vom Aktionsplan erfassten Bereichen
  • Unterstützung des Landes auf seinem Weg zur „Wissensgesellschaft" durch Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung mit Hilfe von Bildung, Forschung und Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Armutsbekämpfung insbesondere durch Maßnahmen beim Umweltschutz, dem Schutz der natürlichen Ressourcen, dem Erhalt der Meeresumwelt und eine verstärkte Zusammenarbeit im Fischereisektor.

Die Umsetzung des Aktionsplans wird hauptsächlich über den EEF und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Programms 2007-2013 für die transnationale Zusammenarbeit zwischen Madeira, den Azoren und den Kanaren finanziert. Besondere Maßnahmen werden auch aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaft finanziert, so insbesondere die thematischen Programme, die über das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden, und die Maßnahmen, die durch das Instrument für Stabilität, das Instrument für Demokratie und Menschenrechte und das Instrument für humanitäre Hilfe gefördert werden. Diese Finanzierung kommt zu den Eigenmitteln der Regierung von Kap Verde hinzu.

Der Aktionsplan ist unbefristet und wird regelmäßig überprüft. Die EU-Troika übernimmt die Überwachung und die Umsetzung des Aktionsplans auf politischer und fachlicher Ebene.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rats über die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde. Tagung des Rats Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 19. November 2007 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] .

Letzte Änderung: 08.01.2008

Top