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Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik

Um die Effizienz der Entwicklungspolitik der Europäischen Union (EU) zu steigern, schlägt die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für eine bessere Arbeitsteilung zwischen den EU-Gebern in den Entwicklungsländern vor. Der Kodex beruht auf elf Grundsätzen, die darauf abzielen, die Verwaltungsformalitäten zu reduzieren, die Mittel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden, die Hilfe zu bündeln und die Arbeit so zu teilen, dass umfassendere, wirksamere und raschere Hilfe erbracht wird.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission An den Rat und das Europäische Parlament - EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf die Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik [KOM(2007) 72 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung wird ein Verhaltenskodex vorgeschlagen, mit dem die Komplementarität und die Arbeitsteilung unter den EU-Gebern (Union und Mitgliedstaaten) in den Entwicklungsländern verbessert werden soll. Der Verhaltenskodex wurde am 15. Mai 2007 vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" und von den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten angenommen. Bei dieser Gelegenheit änderte der Rat den Kommissionsvorschlag in einigen Punkten und fügte den zehn vorgeschlagenen Leitprinzipien ein elftes hinzu.

Häufig konzentrieren sich die Geber auf dieselben Länder und dieselben Sektoren. Dies führt zu hohen Verwaltungsausgaben und Transaktionskosten in den Partnerländern, zu einem diffuseren Politikdialog, zu geringerer Transparenz und einem höheren Korruptionsrisiko. Manche Länder hingegen werden von den Gebern fast vernachlässigt.

Der Verhaltenskodex legt die operationellen Prinzipien für die Komplementarität der Entwicklungszusammenarbeit fest. In Ermangelung einer international anerkannten Definition der Komplementarität definiert die Kommission letztere als „beste Arbeitsteilung zwischen verschiedenen Akteuren, um menschliche und finanzielle Ressourcen optimal zu nutzen". Dies bedeutet, dass jeder Akteur sich bei seiner Zusammenarbeit auf Bereiche konzentriert, in denen er im Vergleich zu anderen Gebern den größten Mehrwert erbringen kann.

Der Verhaltenskodex beruht auf Praktiken, die sich vor Ort bewährt haben, und wurde in Zusammenarbeit mit Experten aus den Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Er beruht auf den in der Erklärung von Paris enthaltenen Grundsätzen für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (Eigenverantwortung, Harmonisierung, Anpassung, Ergebnisorientierung und beiderseitige Verantwortlichkeit) sowie auf den ergänzenden Zielen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik und den darin hervorgehobenen Werten.

In dem Kodex werden die allgemeinen Grundsätze für die Komplementarität in der Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen. Er umfasst elf Leitprinzipien:

  • Konzentration der Tätigkeiten auf eine begrenzte Anzahl von Sektoren pro Land (Schwerpunktsektoren): Die EU-Geber sollten ihre Maßnahmen in einem Partnerland auf zwei Sektoren beschränken, in denen sie den größten komparativen * Vorteil bieten, der von der Regierung des Partnerlandes und den übrigen Gebern anerkannt wurde. Neben diesen beiden Sektoren können die Geber Budgethilfe leisten und Programme finanzieren, die die Zivilgesellschaft, die Forschung und die Bildung betreffen.
  • Umschichtung zugunsten anderer Aktivitäten auf Länderebene (Nichtschwerpunktsektoren): Was die Nichtschwerpunktsektoren betrifft, so sollten die Geber sich entweder über eine Vereinbarung über eine delegierte Zusammenarbeit/Partnerschaft * weiter engagieren oder die frei gewordenen Mittel für allgemeine Budgethilfe einsetzen oder in verantwortungsbewusster Weise aus dem betreffenden Sektor aussteigen;
  • Förderung der Einführung einer Vereinbarung über einen federführenden Geber in jedem Schwerpunktsektor, der für die Koordinierung zwischen allen Gebern in diesem Sektor zuständig ist, um die Transaktionskosten zu reduzieren.
  • Förderung der Einführung von Vereinbarungen über eine delegierte Zusammenarbeit/Partnerschaft, mit denen einem Geber die Befugnis übertragen wird, im Namen der übrigen Geber mit der Partnerregierung hinsichtlich der Mittelverwaltung und des sektorpolitischen Dialogs zu handeln.
  • Gewährleistung einer angemessenen Unterstützung in den strategischen Sektoren: In jedem Sektor, der als für die Armutsbekämpfung von Belang gilt, sollte mindestens ein Geber aktiv beteiligt sein. Darüber hinaus sollten in jedem Sektor höchstens drei bis fünf Geber aktiv sein.
  • Übertragung der Verfahrensweisen auf die regionale Ebene durch die Anwendung der Grundsätze der Arbeitsteilung auf Landesebene auch in der Zusammenarbeit mit regionalen Partnerorganisationen.
  • Bestimmung einer begrenzten Anzahl von Schwerpunktländern für jeden Geber durch einen Dialog im Rahmen der EU.
  • Bereitstellung adäquater Finanzmittel für die in der Entwicklungshilfe vernachlässigten Länder, bei denen es sich häufig um fragile Staaten handelt, deren Stabilisierung positive Auswirkungen auf die jeweilige Region insgesamt haben könnte.
  • Analyse und Ausbau von Bereichen eigener Stärke: Die EU-Geber werden die Selbstbeurteilung ihrer komparativen Vorteile vertiefen, um sich stärker zu spezialisieren.
  • Erzielung von Fortschritten bei anderen Dimensionen der Komplementarität, wie der vertikalen Komplementarität * und der Komplementarität zwischen Modalitäten und Instrumenten *.
  • Vertiefung der Reformen der Hilfesysteme: Die in dem Kodex angeregten Änderungen erfordern strukturelle Reformen im Bereich der Humanressourcen.

Die Kommission ist überzeugt, dass der Verhaltenskodex der EU die Chance bietet, eine treibende Kraft bei der Komplementarität und Arbeitsteilung im Rahmen des internationalen Prozesses der Harmonisierung und Anpassung der Entwicklungszusammenarbeit (Erklärung von Paris) zu sein.

Eine erfolgreiche Umsetzung hängt in hohem Maß von der Rolle der Delegationen der Kommission und der Vertretungen der Mitgliedstaaten in den Ländern ab. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Umsetzung eine jährliche Überprüfung einer Stichprobe von betroffenen Ländern sowie eine Anpassung des Geberatlasses vorgenommen und ein Fortschrittsbericht erstellt.

Der Verhaltenskodex beruht auf einem dynamischen Ansatz; er wird regelmäßig anhand der bisherigen Erfahrungen mit seiner Umsetzung und der beobachteten Ergebnisse überprüft.

Hintergrund

Die Förderung der Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik der EU ist kein neues Ziel. 1995 und 1999 hatte der Rat bereits Entschließungen zur Komplementarität der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten angenommen. Mit der Erklärung zur Entwicklungspolitik vom November 2000 wurde eine operationelle Komplementarität zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten angestrebt, indem Bereiche zugrunde gelegt wurden, in denen die Gemeinschaftshilfe einen Mehrwert erbringt. Dieses Konzept führte jedoch zu politischen und operationellen Schwierigkeiten. 2004 beschloss die EU, eine operationelle Strategie für die Komplementarität auszuarbeiten, die nun in Form dieser Mitteilung vorgelegt wird. Diese Verpflichtung zu einer verstärkten Komplementarität ist zu einem zentralen Element des Europäischen Konsenses und des Aktionsplans für die Wirksamkeit der Hilfe geworden.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Landesinterne Komplementarität: Gewährleistung einer ausgewogenen Finanzierung für alle Sektoren über ihr politisches Interesse hinaus.
  • Komplementarität auf internationaler Ebene: Gewährleistung einer generellen und regelmäßigeren Präsenz der EU in allen Entwicklungsländern, indem das derzeitige Ungleichgewicht beseitigt wird, das dadurch entsteht, dass zu viele Geber ihre Maßnahmen auf bestimmte leistungsfähige Länder konzentrieren, wobei fragile Staaten häufig vernachlässigt bleiben.
  • Delegierte Zusammenarbeit: praktisches Arrangement, bei dem ein Geber (der „federführende" Geber) im Namen eines anderen Gebers bzw. mehrerer anderer Geber („delegierende" Geber oder „stille Partner") handelt. Die praktischen Umsetzungsmodalitäten müssen zwischen dem federführenden Geber und den delegierenden Gebern definiert werden.
  • Vertikale Komplementarität: Gewährleistung von Synergien zwischen ähnlichen Maßnahmen, die in mehreren Bereichen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene durchgeführt werden.

Letzte Änderung: 27.10.2011

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