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Konfliktverhütung

Ziel dieser Mitteilung ist es, durch eine besser koordinierte und systematischere Nutzung der europäischen Instrumente, durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit und durch Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der EU gegenüber aufkeimenden Konflikten die Wirksamkeit des Handelns der Union im Bereich Konfliktverhütung zu verbessern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. April 2001 zur Konfliktprävention [KOM(2001) 211 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUAMMENFASSUNG

Hintergrund

Ursachen für Konflikte sind mehrere Faktoren: Armut, wirtschaftliche Stagnation, ungleichmäßige Ressourcenverteilung, schwache Sozialstrukturen, das Fehlen einer verantwortungsvollen Regierungsführung, systematische Diskriminierung, Unterdrückung der Minderheiten, die destabilisierenden Auswirkungen von Wanderungsbewegungen, ethnische Gegensätze, religiöse und kulturelle Intoleranz, soziale Ungerechtigkeit und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und kleinkalibrigen Waffen. Um diese Faktoren zu kontrollieren und zu verhindern, dass sie sich auf einen Konflikt zuspitzen, hat die Kommission eine Liste mit potenziellen Konfliktursachen erstellt, die es zu überwachen gilt.

Die Mitteilung gliedert sich in drei Teile, die auf die Prioritäten der Kommission in diesem Bereich verweisen: langfristige Prävention, kurzfristige Prävention und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. Im Anhang findet sich eine Liste mit Empfehlungen zu den einzelnen Teilen.

Langfristige Prävention: Stabilität projizieren

In ihrer Rolle als Integrationsmotor pflegt die EU seit Jahrzehnten privilegierte Beziehungen zu ihren Nachbarn, denen die Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Stabilität und Wohlstand zu verdanken ist. Diese regionale Zusammenarbeit endet jedoch nicht an den Grenzen der Union, sondern dient anderen Zusammenschlüssen, die bereits Unterstützung von der Union erhalten, wie u. a. dem Mercosur, der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) und dem Golfkooperationsrat (CCG) als Vorbild.

Handel ist ein wichtiger Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit und trägt zur Konfliktverhütung bei. Mit Hilfe des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) erleichtert die Union für den Großteil der Waren aus Entwicklungsländern den Zugang zum europäischen Markt. Dieses System stützt sich auf Zollpräferenzen in variabler Höhe, begleitet durch die Stärkung der handelsbezogene Verwaltungskapazitäten. Seit Februar 2001 erlaubt die Initiative „Alles außer Waffen" allen Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC), außer Waffen, den Zugang zum europäischen Markt. Für diese Waren gelten weder Zölle noch Kontingente. Falls sich die politische Lage in einem Land verschlechtert, können diese Präferenzen ausgesetzt werden.

Konfliktverhütung muss in die Kooperationsprogramme einbezogen werden, denn Konflikte entstehen selten spontan, sondern spitzen sich in einem sich allmählich verschlechternden Prozess zu. Daher sind Entwicklungspolitik und Kooperationsprogramme wirksame Instrumente zur Bekämpfung der tief liegenden Konfliktursachen. Sie stellen die Armutsverringerung in den Mittelpunkt.

Es genügt jedoch nicht, dass die EU der weltweit größte Geber von Hilfe ist; vielmehr muss sie über ein integriertes Konzept verfügen, d. h. die Besonderheiten jedes einzelnen Landes berücksichtigen und zugleich nachhaltige oder strukturelle Stabilität anstreben wie in El Salvador oder Guatemala.

Ein wesentliches Element dieses integrierten Konzepts sind die Länderstrategiepapiere (LSP). In ihnen werden potenzielle Konflikte mit Hilfe der oben genannten Indikatoren bewertet. So werden in die Kooperationsprogramme mit Ländern, die offensichtliche Risikofaktoren aufweisen, Maßnahmen zur Konfliktverhütung aufgenommen.

Ein weiteres notwendiges Element für nachhaltige Stabilität und Konfliktverhütung ist ein gesundes makroökonomisches Umfeld. So unterstützt die Kommission in den hoch verschuldeten armen Ländern (HIPC) finanziell wirtschaftliche Reformen, die in diese Richtung gehen.

Herrschen demokratische Defizite, steigt das potenzielle Konfliktrisiko. In Risikoländern ist deshalb der demokratische Prozess oft kaum fortgeschritten oder die Umsetzung einer Hilfe von Außen gestaltet sich schwierig. Um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft zu unterstützen, führt die Unions Maßnahmen in den Bereichen Übergang zur Demokratie, demokratische Wahlen, bürgerliche und politische Rechte, Meinungsfreiheit und Medien, verantwortungsvolles Regieren, Ausbau der Zivilgesellschaft und Gleichheit von Mann und Frau durch. Besondere Bedeutung wird der Unterstützung von Wahlprozessen, der parlamentarischen Arbeit und der Justizverwaltung beigemessen.

Ferner sind Maßnahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (Polizei, Streitkräfte usw.) sowie gezielte Aktionen nach Konflikten notwendig. Zu den Letzteren zählen Demobilisierung, Entwaffnung und Wiedereingliederung, Minenräumungsaktionen, eine besondere Beachtung von Kindern, die Opfer bewaffneter Konflikte sind, und Maßnahmen zu Gunsten eines Wiederaussöhnungsprozesses.

In einem drittem Teil zur langfristigen Prävention geht es um eine wirksamere Behandlung von Querschnittsfragen wie z. B. Drogen, kleinkalibrige Waffen, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Umweltdegradation, übertragbare Krankheiten, massive Wanderungsbewegungen, Menschenhandel und Privatinteressen in instabilen Regionen. In der Mitteilung werden Beispiele für Initiativen der Union genannt, um gegen die nachteiligen Auswirkungen dieser Phänomene zu kämpfen und es wird erläutert, wie wichtig deren Beseitigung für die Prävention von Konflikten ist. Beim letzten Bereich im Zusammenhang mit der Rolle privater Akteure in instabilen Gebieten wird auf deren Verantwortung für die sozioökonomische Entwicklung eines gegebenen Landes und für die mögliche Aufrechterhaltung oder das Auftreten struktureller Konfliktursachen verwiesen. So sollen Unternehmen mit Hilfe von Leitprinzipien zu verantwortungsvollem Verhalten angehalten werden. Das schließt die Achtung der Menschenrechte der Lokalbevölkerung und die Nichteinmischung in politische Aktivitäten vor Ort ein.

Kurzfristige Prävention: schnelle Reaktion auf aufkeimende Konflikte

Parallel zu der langfristigen Strategie sind Frühwarnkapazitäten und Kapazitäten für schnelles Eingreifen nötig. Wirtschaftliche Soforthilfe oder Wahlbeobachter sind zwei klassische Instrumente der Union, die optimiert werden müssen. Ferner verfügt die EU über politische und diplomatische Instrumente wie den politischen Dialog, Sonderbeauftragte oder Sanktionsmöglichkeiten. In ihren Empfehlungen schlägt die Kommission vor, den Dialog gezielter zu führen und flexibler zu machen, die Sonderbeauftragten als vollwertige Vermittler zu betrachten und politische Sanktionen auch präventiv einzusetzen. Daneben ist die Kommission der Auffassung, dass nichtmilitärische oder militärische Krisenbewältigungsmechanismen, die im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) entwickelt werden, bei Szenarien im Vorfeld von Krisen zum Einsatz kommen können.

Darüber hinaus verfügt die Union über den Krisenreaktionsmechanismus, der dank eines einheitlichen rechtlichen und finanziell Rahmens der Kommission die Einleitung von Aktionen in diesem Bereich erleichtert.

Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Konfliktverhütung

Die Kommission hält das Konzept der „Freunde von", unter dem die Geber eines bestimmten Landes zusammengefasst werden, für eine gute Methode zur Koordinierung mit den Partnerländern in Situationen nach Konflikten. Daneben nimmt das Thema Prävention im politischen Dialog, den die Union mit den Industrieländern pflegt, eine wichtige Stellung ein.

Was die internationalen Organisationen betrifft, so ermuntert die Kommission zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, den Bretton-Woods-Organisationen (der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat, der Organisation für Zusammenarbeit und wirtschaftliche Entwicklung (OCDE) und mit den G8 (der Ländergruppe, der Deutschland, Kanada, die Vereinigten Staaten, Frankreich, Italien, Japan, das Vereinigte Königreich und Russland angehören). Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die Besonderheiten des jeweiligen Forums berücksichtigt.

Die Kommission erkennt an, dass Nichtregierungsorganisationen (NRO) hauptsächlich vor Ort eine wesentliche Rolle zu spielen haben und bringt ihre Absicht zum Ausdruck, in ihren Verträgen mit NRO den Schwerpunkt auf Konfliktverhütung zu legen.

Schlussfolgerung

Da präventives Handeln nach Auffassung der Kommission erwiesenermaßen vorteilhaft ist, zeigt sie sich entschlossen, die Gemeinschaftsinstrumente wirksamer und koordinierter einzusetzen. So hat sie vor, ihre Anstrengungen auf folgende Aspekte zu richten:

  • Einbeziehung der Ziele Frieden, Demokratie sowie politische und soziale Stabilität in die Hilfeprogramme
  • Berücksichtigung der Indikatoren politische und ethnische Ausgrenzung, soziale und regionale Marginalisierung und Umweltdegradation
  • Erbringung eines zusätzlichen Nutzens gegenüber internationalen Initiativen im Hinblick auf Querschnittsfragen potenzieller Konflikte
  • vorteilhafter Einsatz anderer Mittel wie Handel, Sozialpolitik usw.
  • Entwicklung neuer Konzepte und Instrumente.

Abschließend erläutert die Kommission, dass die Handlungskapazität der Union von drei Faktoren - einer klaren Festlegung der Ziele, der Handlungsfähigkeit und vor allem vom politischen Handlungswillen - abhängt. Schließlich führt sie im Anhang eine Liste mit Empfehlungen auf, die sich aus dem Inhalt der vorliegenden Mitteilung ergeben.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten [Amtsblatt L 358 vom 31.12.2002]

Mitteilung der Kommission vom 29. November 2001 - Die Finanzierung von nichtmilitärischen Krisenbewältigungsmaßnahmen [KOM(2001) 647 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Verordnung (EG) Nr. 381/2001 des Rates vom 26. Februar 2001 zur Schaffung eines Krisenreaktionsmechanismus [Amtsblatt L 57 vom 27.2.2001]

Mitteilung der Kommission 11. April 2000 über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU [KOM(2000) 191 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission: „One Year On: the Commission's Conflict Prevention Policy", März 2002.

Gemeinsamer Bericht Generalsekretariat der Kommission / Hoher Vertreter für die GASP, vorgelegt beim Europäischen Rat von Nizza am 7.-8. Dezember 2000 (EN).

See also

Mehr Informationen zum Thema Konfliktverhütung finden sich auf der entsprechenden Webseite der Europäischer Auswärtiger Dienst.

Letzte Änderung: 21.08.2006

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