EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Die Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung

Mit dieser Strategie soll eine enge Partnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU) und den Karibik-Ländern im Hinblick auf Entwicklung, Armutsbekämpfung, Demokratie, Menschenrechte, Eindämmung der globalen Gefahren für den Frieden, Sicherheit und Stabilität eingeleitet werden. Die Kommission wünscht eine politische Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte, die die Stärken der Karibik-Region im ökonomischen und ökologischen Bereich berücksichtigt und den sozialen Zusammenhalt begünstigt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 2. März 2006 mit dem Titel „Eine Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung“ [KOM(2006) 86 endg. – Amtsblatt C 2006-104 vom 3. Mai 2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Grundlegendes Ziel der Entwicklungsstrategie der Europäischen Union ist es, alle Länder der Karibik-Region dabei zu unterstützen, ihre langfristigen Entwicklungsziele selbständig zu verwirklichen und bis zum Ablauf des Cotonou-Abkommens im Jahr 2020 in die Gruppe der entwickelten Länder aufzusteigen.

Die Karibik-Region steht vor einer Reihe von Herausforderungen. Dazu gehört der Ausbau eines ausgewogenen Verhältnisses zu verschiedenen Partnern in Amerika, vor allem zu den Vereinigten Staaten, Brasilien und Venezuela, um ein Gleichgewicht herzustellen, bei dem die Interessen der kleinen Inselstaaten geachtet werden.

Die EU unterstützt das Ziel der Karibik, die Geschlossenheit der Region mit CARICOM* als zentraler Integrationsachse und CARIFORUM* (EN) als Gremium für die Zusammenarbeit zu fördern. Ein weiteres Ziel ist der Ausbau der Beziehungen zwischen der Karibik und der gesamten Region, insbesondere Zentral- und Lateinamerika. Um die reibungslose Integration der Region in die Weltwirtschaft zu fördern, setzt die EU auf die strategische Partnerschaft EU-LAK (Lateinamerika und Karibik).

Um die sozioökonomischen und ökologischen Probleme zu überwinden, sind ehrgeizige Initiativen erforderlich. Die Tatsache, dass die Karibik im Wesentlichen aus Inseln besteht, erschwert die wirtschaftliche Integration und erhöht die Kosten für Energie, Verkehr, Kommunikation und Handel. In unterschiedlichem Maße sind alle Länder der Region nach wie vor anfällig für wirtschaftliche Erschütterungen sowie für Naturkatastrophen und haben gemeinsame sozioökonomische und ökologische Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenmanagement zu bewältigen. Länder wie Haiti, Guyana sowie einige OECS*-Länder haben mit großer Armut, Arbeitslosigkeit, Migration und Braindrain, einer hohen HIV-/AIDS-Quote, starker Verschuldung sowie dem Erfordernis wirtschaftlicher Reformen und Umstrukturierungen des öffentlichen Sektors zu kämpfen.

In der vorliegenden Mitteilung wird aufgezeigt, wie die Herausforderungen, vor denen die Karibik-Region heute steht, in Chancen verwandelt werden können. Die EU schlägt Maßnahmen vor, die auf drei Schwerpunktbereiche ausgerichtet sind: Gestaltung einer auf gemeinsame Werte gestützten politischen Partnerschaft, Überwindung wirtschaftlicher und umweltbedingter Anfälligkeitsfaktoren sowie Förderung des sozialen Zusammenhalts und Armutsbekämpfung.

Gestaltung einer auf gemeinsame Werte gestützten politischen Partnerschaft

Die Entwicklung einer engen politischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Karibik-Region ist ein wesentliches Element der Strategie der EU für die Karibik. Eine solche politische Partnerschaft, die insbesondere verantwortungsvolles und effizientes Regieren fördert, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Konsolidierung der Demokratie, die Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Chancengleichheit, den sozialen Zusammenhalt, Sicherheit, Stabilität und Konfliktvermeidung, Migrationsbewegungen, die Drogenbekämpfung sowie die regionale Integration.

Im Rahmen eines intensivierten Dialogs wird die EU ihre Beziehungen zum CARIFORUM und zu den Ländern Lateinamerikas und der Karibik vorrangige Bedeutung geben, um so in Fragen von gemeinsamem Interesse voranzukommen. Sie wird Parlamente, Gerichte und Finanzverwaltungen, die für ein verantwortungsvolles Regieren unabdingbar sind, systematisch unterstützen. Durch Förderung der Transparenz und des Informationsaustauschs wird sie zudem zur Bekämpfung von Korruption sowie von Unternehmens- und Finanzdelikten beitragen.

Überprüfung wirtschaftlicher und umweltbedingter Anfälligkeitsfaktoren

In einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt besteht ein wichtiges entwicklungspolitisches Ziel der EU darin, die Entwicklungsländer in ihrem Bemühen zu unterstützen, aus der Globalisierung größeren Nutzen zu ziehen. Zu diesem Zweck muss ein tragfähiges Wirtschaftsmodell entwickelt werden. Die Union wird die Bemühungen um regionale Integration in der Karibik unterstützen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Diversifizierung der Ausfuhren sowie zur Schaffung regionaler Märkte beitragen. Bei der Verwirklichung dieser Ziele werden die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eine entscheidende Rolle spielen.

Die Umwelt und die natürlichen Ressourcen sind ein wertvolles Gut der Karibik, insbesondere für den ärmeren Teil der Bevölkerung. Die Karibik-Staaten haben zurzeit mit einer Reihe von Umweltproblemen wie Bodenerosion, Waldzerstörung, Knappheit der Wasserressourcen, unzulänglicher Bewirtschaftung der Fischbestände, Verlust an biologischer Vielfalt, Entsorgung von Abfällen und giftigen chemischen Substanzen sowie Klimaänderungen zu kämpfen, die starke Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region haben.

Die EU wird dazu beitragen, die Region in die Lage zu versetzen, Umweltkatastrophen auf allen Ebenen besser zu bewältigen, wobei sie den Schwerpunkt auf die Risikominderung, die Vorbereitung auf den Katastrophenfall, die Frühwarnung, Katastrophenvermeidung und die Abschwächung ihrer Auswirkungen setzen wird.

Förderung des sozialen Zusammenhalts und Armutsbekämpfung

Die EU wird mit den Karibik-Staaten bei der Bekämpfung der chronischen Armut und der Schaffung einer nachhaltigeren Existenzgrundlage zusammenarbeiten. Die Bemühungen werden insbesondere darauf ausgerichtet sein, soziale Sicherungsnetze sowie Einkommensmöglichkeiten für die ärmsten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.

Die Bekämpfung von HIV/Aids und weiteren endemischen Krankheiten ist nach wie vor ein prioritäres Ziel der Region. Die Union will die Gesundheitssysteme weiter verbessern, wobei der Schwerpunkt auf den Humanressourcen und dem Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu Gesundheitsdiensten liegt. Was die Drogenbekämpfung betrifft, so wird die EU ihre Maßnahmen auf Bildung und Aufklärung sowie bessere Koordinierung der Institutionen konzentrieren und so ein auf Prävention beruhendes Konzept verfolgen.

Um der Abwanderung von Fachkräften, der sozioökonomischen Entfremdung und dem mangelnden sozialen Zusammenhalt entgegenzuwirken, will die Union ein Instrument entwickeln, mit dem Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die es den Betreffenden ermöglichen, aus der wirtschaftlichen Diversifizierung Nutzen zu ziehen.

Erhöhung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit

Die EU und die Karibik-Region müssen gemeinsam handeln, um eine besser strukturierte Zusammenarbeit einzuführen, die die Gefahr schwerfälliger Verfahren aufgrund der Existenz zahlreicher kleiner Projekte und eines Mangels an Kohärenz und Komplementarität zu mindern.

Die regionalen und nationalen Förderstrategien sollten ebenfalls kohärenter sein und sich gegenseitig verstärken. Auf nationaler Ebene wird die EU-Hilfe in eine einheitliche nationale Entwicklungsstrategie eingebunden, die alle Gemeinschaftsinstrumente einschließlich des Europäischen Entwicklungsfonds, der Sonderfinanzierungen für Bananen, Zucker, Reis und Rum sowie alle anderen Haushaltslinien und Fazilitäten der EU umfasst. Auf regionaler Ebene wird auf den regionalen Entwicklungsfonds zurückgegriffen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • CARICOM: Karibische Gemeinschaft und Karibischer Gemeinsamer Markt: Sie umfasst 15 Länder und Gebiete: Antigua und Barbuda, Barbados, Bahamas, Belize, Dominica, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Montserrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago.
  • CARIFORUM: Forum der karibischen AKP-Staaten; es umfasst die Mitglieder von CARICOM mit Ausnahme von Montserrat sowie die Dominikanische Republik und Kuba.
  • OECS: Organisation Ostkaribischer Staaten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits [Amtsblatt L 289 vom 30. Oktober 2008].

Die Europäische Union und die CARIFORUM-Staaten haben ein neues Wirtschaftspartnerschaftsabkommen geschlossen, um das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Entwicklung dieser Staaten zu fördern. Die Prioritäten des Abkommens werden in Übereinstimmung mit den Millennium-Entwicklungszielen und in Ergänzung zum Cotonou-Abkommen festgelegt.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen fördert die regionale Integration und die Entwicklung des Handels innerhalb des karibischen Raums. Es führt insbesondere einen stabileren und transparenteren Rahmen für das Wachstum der Unternehmen und die Sicherheit von Investitionen ein.

Es sieht die asymmetrische Liberalisierung des Warenhandels mit der EU vor. So werden die Zölle und die für Waren aus der CARIFORUM-Region geltenden Quoten gestrichen, mit Ausnahme der Sektoren Zucker und Reis, die schrittweise liberalisiert werden. Außerdem liberalisieren die Vertragsparteien die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen mit Ausnahme der Bereiche audiovisuelle Dienstleistungen, Seekabotage im Inlandsverkehr und Luftverkehrsdienstleistungen. Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der technischen Hilfe sind vorgesehen, um insbesondere Steuerreformen, den Privatsektor, die Diversifizierung der Warenausfuhren, die Einhaltung technischer, gesundheitspolizeilicher, pflanzenschutzrechtlicher und umweltrelevanter Normen, die technische Innovation und die Entwicklung der erforderlichen Infrastrukturen für den Handel zu fördern. Die für diese Zusammenarbeit bereitgestellten europäischen Finanzmittel werden über einen regionalen Entwicklungsfonds bereitgestellt.

Letzte Änderung: 28.11.2008

Top