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Intensivierung des EU-Afrika-Dialogs

Beitrag zur Weiterführung der Gespräche und der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) und Afrika; Ermöglichung einer fundierten Debatte über die etwaigen Aussichten, die vielversprechendsten Wege und die künftigen Modalitäten des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Hinblick auf die Formulierung einer operativen EU-Afrika-Agenda

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat vom 23. Juni 2003: Der EU-Afrika-Dialog [KOM (2003) 316 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung wird die Frage erörtert, wie die EU die neue gesamtafrikanische Dimension im Rahmen ihrer Zusammenarbeit berücksichtigen kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass zwischen den einzelnen, bereits zwischen der EU und Afrika bestehenden Abkommen (Cotonou-Abkommen, Europa-Mittelmeer-Abkommen, Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen mit Südafrika (TDCA)) Verbindungen hergestellt werden müssen. Dies könnte für den Handelsbereich, für Beschaffungsregeln bei EU-finanzierten Projekten und für die Programmierung von Hilfe gelten.

Ziele und Schwerpunkte

Die Hauptziele des EU-Afrika-Dialogs bestehen in der

  • Stärkung der politischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Beziehungen zwischen der EU und Afrika
  • Beseitigung der Armut und Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele in Afrika sowie in der Umsetzung der unlängst bei internationalen Konferenzen (Doha, Monterrey, Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung) eingegangenen Verpflichtungen
  • Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Afrika

Im Hinblick auf die Verwirklichung konkreter Ziele sollte sich der EU-Afrika-Dialog auf acht vorrangige Themen konzentrieren:

  • Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolles Regieren
  • Verhütung und Beilegung von Konflikten
  • Ernährungssicherheit
  • HIV/AIDS und andere Epidemien
  • Umwelt
  • regionale Integration und Handel
  • Auslandsschulden
  • Rückgabe rechtswidrig ausgeführter Kulturgüter

In der Mitteilung werden die in jedem dieser Bereiche erzielten Fortschritte aufgelistet. Ferner wird dargelegt, welche Ziele in Zukunft erreicht werden könnten.

Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolles Regieren

Schwerpunkte des Dialogs in diesen Bereichen waren der Menschenhandel, die Unterstützung der afrikanischen Institutionen und die Korruptionsbekämpfung.

Ferner hat die Kommission im Oktober 2003 eine Mitteilung über Regierungsführung und Entwicklung angenommen, in der sie eine neue und pragmatischere Herangehensweise vorschlägt, durch die verantwortungsvolles Regieren gefördert werden soll.

Überdies hat die EU in ihrem Bestreben, verantwortungsvolles Regieren zu fördern, in ihrer Mitteilung von Oktober 2003 über Rechtsdurchsetzung und Politikgestaltung im Forstsektor einen Plan zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags vorgeschlagen. In einigen Ländern ist illegaler Holzeinschlag zu einem dauerhaften Problem geworden, das die Rechtsstaatlichkeit und die Prinzipien verantwortungsvollen Regierens untergräbt.

Die EU möchte die Zusammenarbeit mit Afrika auch im Bereich der Humanressourcen - insbesondere der allgemeinen Grundschulausbildung für Jungen und Mädchen - vertiefen, da diesem Aspekt bei der Förderung des verantwortungsvollen Regierens wesentliche Bedeutung zukommt.

Verhütung und Beilegung von Konflikten

Die Afrikanische Union räumt der Beilegung von Konflikten Priorität ein. Ein Beweis dafür ist die von der Afrikanischen Union (AU) im Juli 2002 beschlossene Einsetzung einen Friedens- und Sicherheitsrats für den gesamten Kontinent sowie die Annahme eines Arbeitsprogramms über Frieden und Sicherheit durch alle AU-Mitglieder.

Im November 2003 hat der Rat der Europäischen Union den Entwurf für einen Beschluss zur Finanzierung einer Friedensfazilität für Afrika aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gebilligt und damit einem Ersuchen Rechnung getragen, das auf dem Gipfel der Afrikanischen Union in Maputo im Juli 2003 formuliert wurde. Diese Initiative zur Unterstützung der afrikanischen Institutionen und der friedenserhaltenden Maßnahmen macht insbesondere eine Zusammenarbeit zwischen der AU, den regionalen Organisationen Afrikas, der EU und den Vereinten Nationen erforderlich.

Überdies scheint es von vorrangiger Bedeutung, Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in den EU-Afrika-Dialog über die Verhütung von Konflikten einzubeziehen. Um die Kontrolle über wertvolle Ressourcen werden Kriege geführt. Natürliche Ressourcen, die rechtmäßig zur Erwirtschaftung von Einnahmen für den Staatshaushalt ausgebeutet werden könnten, wurden häufig genutzt, um bewaffnete Konflikte zu finanzieren und zu verlängern. Inzwischen wird dieses Phänomen als eine der Hauptursachen für Konflikte in Afrika anerkannt.

Ernährungssicherheit

Im Rahmen des EU-Afrika-Dialogs wurde ein Dokument angenommen, das ein gemeinsames Verständnis von Ernährungssicherheit und der Rolle von Nahrungsmittelhilfe widerspiegelt und als Grundlage für die Entwicklung gemeinsamer Standpunkte in den Bereichen Biotechnologie, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Standards, Tierkrankheiten und Agrarforschung dient.

Der künftige Dialog sollte sich mehr auf die politische Dimension der Ernährungssicherheit konzentrieren und auf Probleme wie den Zugang zu produktiven Ressourcen (Boden, Wasser) und Verteilungsgerechtigkeit eingehen.

HIV/AIDS und andere Epidemien

Die EU und die afrikanischen Staaten stellten übereinstimmend fest, dass die Gesundheitssysteme in Afrika innerhalb eines umfassenden Vorsorge-, Behandlungs- und Pflegerahmens ausgebaut und die Aufwendungen der nationalen Regierungen und der internationalen Gebergemeinschaft für den Gesundheitssektor aufgestockt werden müssen. Ferner herrschte Einvernehmen über die Notwendigkeit eines gemeinsamen Konzepts für die Bereiche Preisstaffelung, Technologietransfer und lokale Produktion, das den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln verbessern soll.

Umwelt

Der Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Dürre und Desertifikation. Zu den weiteren Prioritäten in diesem Bereich gehören

  • internationales Umweltmanagement
  • die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung nationaler Strategien
  • Armut und Umwelt
  • die regionale Dimension von Umweltaspekten
  • die Stärkung der Kapazität der afrikanischen Länder, internationale Umweltabkommen zu verhandeln und umzusetzen
  • die gemeinsame Suche nach Wegen zur Verbesserung der Globalen Umweltfazilität
  • integriertes Wassermanagement
  • Verhütung von Naturkatastrophen

Im Rahmen der EU-Wasserinitiative wird insbesondere die Einrichtung eines Europäischen Wasserfonds vorgeschlagen, der dazu beitragen soll, den Menschen in den Ländern in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) Zugang zu sauberem Trinkwasser und grundlegender sanitärer Versorgung zu verschaffen. Auch die EU-Energieinitiative für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung unterstreicht den politischen Willen der EU zur Bereitstellung von angemessenen, erschwinglichen und nachhaltigen Energiedienstleistungen.

Die allgemeine Beachtung von Umweltthemen bei der Armutsbekämpfung sollte ein grundlegendes Prinzip der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika sein, zumal Umweltschutz kein Entwicklungshindernis, sondern die Basis einer nachhaltigen Lebensweise darstellt.

Regionale Integration und Handel

Seit dem ersten EU-Afrika-Gipfel hat die EU die regionale Integration verstärkt gefördert, da sie zur Einbeziehung der afrikanischen Länder in die Weltwirtschaft beiträgt.

Der Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration wird beispielsweise in dem im Juni 2000 unterzeichneten Cotonou-Abkommen große Bedeutung beigemessen. Dieses Abkommen bringt bedeutende Änderungen des bisherigen Systems mit sich. Es wird dadurch mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) in Einklang gebracht, und die AKP-Staaten werden in die Lage versetzt, in vollem Umfang am Welthandel teilzunehmen. Die Verhandlungen über die neuen regionalen wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen wurden im Oktober 2003 mit der CEMAC (Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft Zentralafrikas) und der CEDEAO (Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten) aufgenommen.

Die EU und Afrika werden die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Dialog in WTO-Angelegenheiten fortsetzen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklungsagenda von Doha (EN) (FR) (ES) und im Hinblick auf die Einbeziehung der Entwicklungsdimension in alle Verhandlungsbereiche.

Auslandsschulden

Über dieses heikle, viel diskutierte Thema sind die Meinungen geteilt. Dennoch hat die Kommission beschlossen, als Beitrag zum Schuldendialog eine Studie zu finanzieren, durch die die Optionen für einen Schuldenerlass, der über die hochverschuldeten armen Länder (HIPC) hinausgeht, geprüft werden sollen. Die Kommission sorgt dafür, dass in der Studie der Standpunkt der Mitgliedstaaten, der afrikanischen Länder, der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds und anderer Partner berücksichtigt wird. Sobald die Studie fertig gestellt ist, ist die Kommission bereit, die einschlägigen Ergebnisse in den EU-Afrika-Dialog einzubringen.

Rückgabe rechtswidrig ausgeführter Kulturgüter

Im Rahmen des EU-Afrika-Dialogs wurden einige Leitsätze und konkrete Empfehlungen für Maßnahmen formuliert. Die EU arbeitet noch an einer vorläufigen Aufstellung aller derzeit zwischen der EU und afrikanischen Partnern laufenden Kooperationen.

Im Zuge der Dialogs werden alle Länder in der EU und in Afrika ermutigt, den entsprechenden internationalen Übereinkommen beizutreten, insbesondere dem UNESCO-Übereinkommen von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sowie dem UNIDROIT-Übereinkommen von 1995 über gestohlene oder unrechtmäßig ausgeführte Kulturgüter.

Verbesserung des Dialogs

In der Mitteilung wird auch auf die Frage eingegangen, wie Afrika und Europa in einen flexibleren, einfacheren, unmittelbareren und stärker politisch ausgerichteten Dialog eintreten können.

Ansatzpunkte für einen möglichen Ausbau der institutionellen Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Afrikanischen Union ergeben sich

  • auf der Ebene der hohen Beamten
  • auf der Ebene der Biregionalen Arbeitsgruppen
  • zwischen der AU und den Missionsleitern in Addis Abeba im Rahmen des regelmäßigen Dialogs für Frieden und Sicherheit
  • zwischen den afrikanischen Missionsleitern in Brüssel
  • zwischen der Kommission der AU und der EU-Kommission

Kontext

Auf kontinentaler Ebene wurde der Dialog zwischen der EU und Afrika im April 2000 in Kairo anlässlich des ersten EU-Afrika-Gipfels eingeleitet. Mit diesem Dialog soll eine strategische Partnerschaft mit dem gesamten Kontinent begründet werden, die sich auf gemeinsame Ziele und Werte stützt, die sich im EU-Vertrag, im Cotonou-Abkommen und im Barcelona-Prozess ebenso wiederfinden wie in der Gründungsakte der seit 2002 bestehenden Afrikanischen Union (AU) und im Manifest der 2001 eingerichteten Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD).

Zu einem für das Verhältnis zwischen der EU und Afrika entscheidenden Zeitpunkt bietet diese Mitteilung einen Überblick über den beiderseitigen Dialog und liefert Vorschläge für dessen Intensivierung.

Letzte Änderung: 18.07.2007

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