EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Die Menschenrechte in den EU-Beziehungen zu ihren Mittelmeerpartnern

Die Kommission formuliert Empfehlungen für die Schaffung eines stabilen demokratischen Umfelds sowie für die tatsächliche Wahrnehmung der Menschenrechte in den Partnerländern der Europäischen Union in der Mittelmeerregion

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21. Mai 2003 „Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung - Strategische Leitlinien" [KOM(2003) 294 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung werden von der Kommission 10 konkrete Empfehlungen zur Verbesserung des Dialogs zwischen der EU und ihren Mittelmeer-Partnern gegeben und eine finanzielle Zusammenarbeit bei Menschenrechtsfragen zwischen der EU und ihren Partnern in der Mittelmeerregion (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien und die Palästinensische Behörde) vorgeschlagen. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt auf drei verschiedenen Ebenen:

Zehn Empfehlungen

Die Union sollte für die systematische Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratiefragen in alle auf institutionalisierter Grundlage stattfindenden Dialoge mit den Mittelmeer-Partnerländern sorgen; außerdem sollte die Möglichkeit der Einrichtung fachlicher Untergruppen (unterhalb der politischen Ebene) geprüft werden, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen. Eine stärkere Zusammenarbeit in Bereichen wie Rechtsreformen und rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit von NRO und anderen regierungsunabhängigen Akteuren, Meinungs- und Versammlungsfreiheit und Rechte der Frau ist wünschenswert.

Die Union muss sich um bessere Kenntnisse und eine Dokumentation der wichtigsten Menschenrechtsfragen in jedem Partnerland bemühen. Dadurch würde ein regelmäßiger, tief greifender Dialog über Menschenrechte mit den Ländern der Region erleichtert. Dafür sollte in jedem Land auf Grundlage eines standardisierten Analyserasters eine Bestandsaufnahme durchgeführt und durch regelmäßige Berichte aktualisiert werden.

Die Kommission sollte auch die Koordinierung zwischen den Delegationen der Kommission und den Botschaften der Mitgliedstaaten in den Mittelmeer-Partnerländern stärken. So sollten Treffen von Sachverständigen stattfinden, um die Umsetzung der EIDMR und die menschenrechtsbezogenen Aspekte des Programms MEDA zu erörtern. Ein weiteres Ziel dieser intensiveren Zusammenarbeit ist die Umsetzung der UN-Resolutionen und -Empfehlungen im Bereich Menschenrechte.

Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und den nationalen Behörden der Länder dieser Region sollen Workshops zu Menschenrechtsfragen organisiert werden, die es der Union ermöglichen, ihre Kenntnisse über die lokalen Bedingungen allgemein auszubauen und diese bei der Identifikation von Projekten und der Umsetzung der EIDMR einzusetzen. Sie könnte ebenfalls der lokalen Bevölkerung ihre Politik im Bereich Menschenrechte, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit näher bringen. Darüber hinaus würden diese Zusammenkünfte der Zivilgesellschaft in dieser Region helfen, ihre Arbeit besser zu strukturieren und zu koordinieren.

Die (im Rahmen von MEDA ausgearbeiteten) nationalen Aktionspläne müssen die unterschiedlichen Bedingungen, die in den jeweiligen Ländern herrschen, berücksichtigen, insbesondere die nationalen Rechtsvorschriften im Bereich der Menschenrechte. In den Aktionsplänen müssen auch spezifischen Zielvorgaben und die zu ihrer Verwirklichung erforderliche technische und finanzielle Hilfe festgelegt werden. Die Aktionspläne werden den Beitritt zu internationalen Menschenrechtsabkommen und die Zusammenarbeit des Staates mit der Zivilgesellschaft fördern.

Regionale Aktionspläne sollten im Bereich der Menschenrechte ausgearbeitet werden, wenn zwei oder mehr Partnerländer ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet vertiefen wollen. Den Schwerpunkt solcher Pläne könnten z.B. die Rechte der Frau oder die Zusammenarbeit auf justizieller Ebene bilden. Regionale Aktionspläne könnten außerdem die Beziehungen zu regionalen Zusammenschlüssen wie der Arabischen Liga stärken.

Ab 2005 müssen Fragen, die Menschenrechte und Demokratie betreffen, stärker in die nationalen Richtprogramme und die im Rahmen von MEDA erstellten Strategiepapiere für die einzelnen Länder einbezogen werden. Dafür werden ein zusätzliche Mittel vorgesehen.

Ab 2005 müssen auch die Menschenrechtsdimension und die Beteiligung der Zivilgesellschaft in dem regionalen Richtprogramm und der regionalen Strategie, die im Rahmen von MEDA entworfen wurden, weiter ausgebaut werden.

Die EIDMR-Strategie gegenüber den Mittelmeerpartnern sollte im Hinblick auf eine Stärkung der Kapazitäten der Zivilgesellschaft zur Gewährleistung der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, des Schutzes der Rechte spezifischer Gruppen, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Korruptionsbekämpfung überprüft werden. Darüber hinaus sollte die Komplementarität zwischen EIDMR und den MEDA-Programmen verbessert werden.

Alle verfügbaren Instrumente zur Wahlbeobachtung und -unterstützung (politischer Dialog, MEDA und EIDMR) sollten sich gegenseitig ergänzend eingesetzt werden, um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wahlen insgesamt zu erreichen.

Die Lage der Menschenrechte in der Mittelmeerregion

In dieser Mitteilung wird der UNDP-Bericht über menschliche Entwicklung in der arabischen Welt von 2002 zusammengefasst. Als wichtigste Schlussfolgerungen ergeben sich folgende Feststellungen:

  • Die bei den Regierungsstrukturen festgestellten Mängel (in Bezug auf Freiheit, den Zugang der Frau zu verantwortungsvollen Positionen und den Bildungsstand) behindern die Verwirklichung von Demokratie und die Förderung der Menschenrechte.
  • Die Diskriminierung der Frau beeinträchtigt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
  • Dem Justizwesen fehlt es an ausreichender Unabhängigkeit.
  • Die NRO haben keinen Einfluss im öffentlichen Bereich und sind von internationalen Netzen der Zivilgesellschaft abgeschnitten.
  • Das Bildungswesen ist nicht für alle in gleichem Maße zugänglich und an die Anforderungen der modernen Wirtschaft schlecht angepasst.
  • Der Autoritarismus und die wirtschaftlichen und sozialen Probleme begünstigen radikale Bewegungen.

Obwohl die Mehrzahl der Länder dieser Region die wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstrumente unterzeichnet haben, sieht die Lage in der Praxis deutlich anders aus, da diese internationalen Standards nicht eingehalten werden.

Kontext: Maßnahmen der EU in der Mittelmeerregion

Die Mitteilung der Kommission " Die Rolle der EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern " legt die Politik im Bereich Menschenrechte und Demokratisierung im Zusammenhang mit dem strategischen Gesamtkonzept für die Außenbeziehungen fest. Das Ziel der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern der Region ist die Errichtung eines Raumes des Friedens und der Stabilität, gestützt auf die Grundsätze der Menschenrechte und der Demokratie. Im Aktionsplan, der aus der Konferenz von Valencia hervorging, wird dieses entschiedene politische Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Region bestätigt. Die Assoziationsabkommen, die bereits zwischen der EU und den jeweiligen Mittelmeerpartnern geschlossen wurden (oder derzeit ausgehandelt werden), sehen einen politischen Dialog vor, der sich unter anderem mit den für Menschenrechte und Demokratie relevanten Fragen befassen soll. Als Instrumente zur Umsetzung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mittelmeer-Partnerländern im Bereich der Menschenrechte wird das 1996 eingeleitete Programm MEDA und die 1994 geschaffene EIDMR eingesetzt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Abschließender Bericht über die strategische Partnerschaft der EU mit Mittelmeer und Mittel-Orient, vom Europäischen Rat im Juni 2004 verabschiedet (EN, PDF).

Letzte Änderung: 09.07.2007

Top