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Militärstab der Europäischen Union (EUMS)

Der Militärstab der EU (EUMS) dient der Europäischen Union (EU) als Quelle für militärisches Fachwissen. Er ist für Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung im Rahmen der Petersberg-Aufgaben (humanitäre Missionen, Friedenserhaltung, Krisenbewältigung) sowie für alle EU-geführten Operationen zuständig

RECHTSAKT

Beschluss des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Militärstab der Europäischen Union (EUMS), der sich aus dem von den Mitgliedstaaten zum Generalsekretariat des Rates (GSR) abgeordneten Militärpersonal zusammensetzt, dient der EU als Quelle für militärisches Fachwissen. Er gewährleistet die Frühwarnfähigkeit der EU. In Bezug auf das Krisenbewältigungskonzept und die allgemeine Militärstrategie nimmt er Aufgaben der Planung und Beurteilung wahr und gibt entsprechende Empfehlungen ab.

Auftrag und Funktionen des Militärstabs der EU

Der EUMS ist eine Abteilung des Ratssekretariats. Er untersteht der militärischen Weisungsbefugnis des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC). Der EUMS setzt die Beschlüsse und Vorgaben des EUMC um und unterstützt diesen bei der Lagebeurteilung und der militärstrategischen Planung in Bezug auf das gesamte Spektrum der Petersberg-Aufgaben, einschließlich der Aufgaben im Rahmen der europäischen Sicherheitsstrategie, und alle EU-geführten Operationen.

Der EUMS, der unmittelbar dem Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstellt ist, unterstützt auf Verlangen des Generalsekretärs/Hohen Vertreters oder des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) befristete Missionen in Drittländern oder bei internationalen Organisationen.

Der EUMS fungiert als Bindeglied zwischen dem EUMC und den der EU zur Verfügung stehenden militärischen Kräften. Ihm obliegen die Überwachung, die Beurteilung und die Abgabe von Empfehlungen hinsichtlich der Streitkräfte und Fähigkeiten, die die Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung stellen. In Abstimmung mit der NATO bestimmt er die nationalen und multinationalen europäischen Streitkräfte für EU-geführte Operationen.

Im Einzelnen ist der EUMS zuständig für:

  • die Überwachung potenzieller Krisensituationen;
  • die militärischen Aspekte der strategischen Vorausplanung für Petersberg-Aufgaben;
  • die Organisation und Koordination der Verfahren mit den nationalen und multinationalen Hauptquartieren, auch mit den der EU zur Verfügung stehenden NATO-Hauptquartieren;
  • die Programmierung, Planung, Durchführung und Beurteilung der militärischen Aspekte der Krisenbewältigungsverfahren der EU;
  • die Herstellung ständiger Beziehungen zur NATO;
  • die Aufnahme eines Verbindungsteams der NATO und die Einrichtung einer EU-Zelle im Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte in Europa (SHAPE);
  • die Unterstützung der militärischen Aspekte der ESVP-Dimension der Terrorismusbekämpfung.

Der EUMS erfüllt diese Aufgaben unter Berücksichtigung des NATO-Verteidigungsplanungsprozesses sowie des Planungs- und Überprüfungsprozesses der Partnerschaft für den Frieden. Er arbeitet eng mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) zusammen.

Krisenbewältigung und Steuerung laufender Operationen

In den Bereichen Krisenbewältigung und Steuerung laufender Operationen wird der EUMS mit zusätzlichen Aufgaben ausgestattet.

Im Fall von Krisenbewältigungsmissionen fordert er spezifische Informationen von den Nachrichtendiensten und aus anderen verfügbaren Quellen an und verarbeitet sie. Außerdem legt er dem EUMC und dem PSK Stellungnahmen und Leitlinien zu militärstrategischen Optionen vor.

In Bezug auf die Steuerung laufender Operationen überwacht der EUMS auf Weisung des EUMC alle militärischen Aspekte der Missionen. Er nimmt zusammen mit dem designierten Befehlshaber der Operation die strategische Analyse vor. Abhängig von den politischen und operativen Entwicklungen schlägt er dem EUMC neue Optionen vor, die eine Grundlage für die militärische Beratung des PSK durch den EUMC darstellen.

Seit dem Jahr 2004 wird der EUMS von der zivil-militärischen Zelle unterstützt, die innerhalb des EUMS Aufgaben wie die strategische Planung einer Reaktion auf eine Krise im Hinblick auf gemeinsame zivil-militärische Operationen wahrnimmt.

Über die zivil-militärische Zelle ist der Militärstab verantwortlich für die Gewährleistung der Fähigkeit zur Planung und Durchführung einer eigenständigen Militäroperation der EU. Dies ermöglicht es dem EUMS, rasch ein Operationszentrum zu errichten, wenn eine gemeinsame zivil-militärische Reaktion erforderlich ist und der Rat anhand des Ratschlags des EUMC kein nationales Hauptquartier bestimmt hat. Die zivil-militärische Zelle stellt den Ständigen Kernstab des EU-Operationszentrums und beteiligt sich an der Koordination ziviler Operationen.

Hintergrund

Auf seiner Tagung vom 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki beschloss der Europäische Rat die Schaffung neuer ständiger politischer und militärischer Gremien. Dazu zählte auch der EUMS.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss des Rates Nr. 2001/80/GASP

22.1.2001

-

ABl. L 27 vom 30.1.2001

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss des Rates Nr. 2005/395/GASP

-

-

ABl. L 132 vom 26.5.2005

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 2003/479/EG des Rates vom 16. Juni 2003 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten [Amtsblatt L 160 vom 28.6.2003].

Dieser Beschluss legt die Rechte und Pflichten der zum GSR abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS) fest. Er umfasst besondere Bestimmungen für zum GSR abgeordnetes Militärpersonal, das den Militärstab der Europäischen Union bildet.

Letzte Änderung: 05.03.2006

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