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Satellitenzentrum der Europäischen Union

Aufgabe des Satellitenzentrums der Europäischen Union ist die Analyse von Satellitenbildern. Die Informationen, die dieses Zentrum liefert, sind wichtig für die Unterstützung der europäischen Entscheidungsfindung im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

RECHTSAKT

Gemeinsame Aktion 2001/555/GASP des Rates vom 20. Juli 2001 betreffend die Einrichtung eines Satellitenzentrums der Europäischen Union [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser gemeinsamen Aktion wird das Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC) eingerichtet. Das EUSC ist auf die Auswertung von Satellitenbildern und Luftaufnahmen spezialisiert. Es hat seinen Sitz in Torrejón de Ardoz, Spanien. Das Zentrum ist eine zentrale Einrichtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die einzige Einrichtung dieser Art im Bereich der Raumfahrt.

Die gemeinsame Aktion definiert den Auftrag, die Struktur und die Funktionsweise des EUSC.

Auftrag

Das EUSC ist zuständig für die Auswertung und Erstellung von Informationen, die aus der Analyse von Satellitenbildern und Luftaufnahmen gewonnen werden. Die Informationen, die das Zentrum liefert, sollen die Entscheidungsfindung der Europäischen Union (EU) im Bereich der GASP unterstützen, insbesondere der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).

So leistet das EUSC zum Beispiel einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Eingreifkräfte, die von der EU im Rahmen der ESVP entsandt werden, ferner zur Unterstützung der humanitären Hilfsaktionen und der Friedensmissionen. Das Zentrum kommt vor allem im Bereich der Prävention zum Einsatz und erleichtert den Einsatz von Frühwarnmechanismen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten oder humanitären Krisen und von Krisenbeobachtungsmechanismen.

Struktur

Das EUSC hat einen Verwaltungsrat, der sich aus jeweils einem von jedem Mitgliedstaat ernannten Vertreter und einem von der Kommission ernannten Vertreter zusammensetzt. Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Der Verwaltungsrat beschließt vor allem das jährliche Arbeitsprogramm und den Haushaltsplan des Zentrums. Er kann auch Arbeitsgruppen zu besonderen Themen einsetzen.

Der Verwaltungsrat ernennt den Direktor des EUSC für die Dauer von drei Jahren. Seine Amtszeit kann einmal um zwei Jahre verlängert werden. Der Direktor ist verantwortlich für die laufende Verwaltung des Zentrums und gewährleistet die Erledigung der Aufgaben des Zentrums. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Vorbereitung der Arbeit des Verwaltungsrats.

Das Personal des EUSC wird auf Vertragsbasis eingestellt. Experten der Mitgliedstaaten und der Kommission können für höchstens ein Jahr zu dem Zentrum abgeordnet werden.

Adressaten

Die Arbeit des Satellitenzentrums ist in erster Linie für den Rat der EU bestimmt. Anfragen des Rates haben Vorrang vor allen anderen Anfragen.

Aber auch die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und internationale Organisationen (wie die Nordatlantik-Vertragsorganisation (NATO) (EN) (FR), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (EN) und die Vereinten Nationen (EN) (ES) (FR)) können die Informationen des EUSC nutzen. Sie müssen dazu eine Anfrage an den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik richten. Soweit es die Kapazität des Zentrums erlaubt, übermittelt der Hohe Vertreter anschließend dem Zentrum entsprechende Vorgaben.

Assoziierung von Drittländern

Bestimmte Drittländer können ebenfalls die Informationen des EUSC nutzen, wenn sie eine entsprechende Anfrage an den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik richten. Diese Drittländer sind:

  • europäische NATO-Mitgliedstaaten, die nicht der EU angehören;
  • Staaten, die sich um den Beitritt zur EU bewerben.

Die Gemeinsame Aktion umfasst einen Anhang, der Bestimmungen über die Beteiligung von Drittländern an der Arbeit des Satellitenzentrums enthält.

Position Dänemarks

Nach dem Protokoll über die Position Dänemarks, das dem Vertrag über die EU und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU beigefügt ist, beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der EU, die verteidigungspolitische Bezüge haben.

Dänemark kann jedoch an der Arbeit des EUSC teilnehmen und mit dem gleichen Recht wie die anderen Mitgliedstaaten eine Anfrage an das Zentrum richten, außer wenn die Arbeiten oder die Anfragen verteidigungspolitische Bezüge haben.

Hintergrund

Das Satellitenzentrum der EU ist aus der ehemaligen Westeuropäischen Union (WEU) hervorgegangen. Die WEU wurde 1971 gegründet und am 30. Juni 2011 aufgelöst. Die WEU verfügte über eine Abteilung für die Auswertung von Satellitenaufnahmen. Diese wurde in das Satellitenzentrum der EU eingegliedert.

Darüber hinaus wurden dem Satellitenzentrum einige administrative Aufgaben nach der Auflösung der WEU übertragen, vor allem was die Personalverwaltung betrifft.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsame Aktion 2001/555/GASP

20.7.2001

-

ABl. L 200 vom 25.7.2001

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2011/297/GASP des Rates

23.5.2011

-

ABl. L 136 vom 24.5.2011

See also

  • Satellitenzentrum der Europäischen Union (EN)

Letzte Änderung: 05.08.2011

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