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Aktionsplan zur Förderung der unternehmerischen Initiative

Ein gemeinschaftlicher Aktionsplan bietet eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative an; damit sollen Unternehmer darin unterstützt werden, ihre Ziele vollständig zu erreichen, und es soll ein unternehmensfreundliches Umfeld geschaffen werden. Denn es ist so: Zwar würden sich 47 % der Europäer gerne selbständig machen, aber nur 17 % verwirklichen dieses Ziel tatsächlich.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan: Europäische Agenda für unternehmerische Initiative [KOM (2004) 70 endg. - noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Bei der Ausarbeitung dieses Aktionsplans wurden die Reaktionen im Anschluss an die Veröffentlichung des Grünbuchs zur unternehmerischen Initiative berücksichtigt; der Plan enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative, um die Unternehmer darin zu unterstützen, ihre Ziele vollständig zu erreichen, und um ein unternehmensfreundliches Klima zu schaffen.

Der Aktionsplan nennt Schlüsselziele, die von der Europäischen Union (EU) und den politischen Entscheidungsträgern der Mitgliedstaaten in folgenden fünf strategischen Politikbereichen erreicht werden sollen:

Förderung der unternehmerischen Mentalität

Um bei einer möglichst großen Zahl von Menschen unternehmerische Initiative zu wecken, schlägt die Kommission vor, die Erziehung zur unternehmerischen Initiative unter den jungen Menschen in den Schulen durch Bildungsmaßnahmen zu fördern (beispielsweise durch Rollenspiele). Die Kommission fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Erziehung zur unternehmerischen Initiative in die Lehrpläne aller Schulen aufzunehmen, Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, Ausbildungsmaterial anzubieten, Ausbildungsmodule für Lehrer zu erstellen und, in Zusammenarbeit mit Unternehmerverbänden, Unternehmer an Ausbildungsprogrammen zu beteiligen.

Mehr Menschen zum Unternehmertum ermutigen

Aus einer Eurobarometer-Erhebung geht hervor, dass zwar 47 % der Europäer gerne als Selbständige arbeiten würden, dass jedoch nur 17 % dies auch tatsächlich in die Tat umsetzen. Mehr Menschen zum Unternehmertum ermutigen, bedeutet Folgendes:

  • Makel des unternehmerischen Scheiterns verringern - Mehr Verständnis für das Scheitern von Unternehmen, einschließlich der Unterscheidung zwischen nicht betrügerischem und betrügerischem Konkurs, ist erforderlich, um gegen dieses Stigma des Versagens anzugehen. Die Kommission wird zusammen mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten Informationen über Frühwarnsysteme für finanzielle Schwierigkeiten, Gründe für Fehlschläge, Hindernisse für den Neubeginn und Porträts von gescheiterten Unternehmern, die einen Neubeginn gewagt haben, erarbeiten. Diese Informationen, die in Werbekampagnen oder Schulungen benutzt werden sollten, dürften zu einer breiteren Akzeptanz von Fehlschlägen führen und dazu beitragen, Vorbehalte gegen gescheiterte Unternehmer zu verringern. Die Kommission wird zusammen mit einer Sachverständigengruppe Selbstbewertungstests für Unternehmer zur Eigenbeurteilung ihrer finanziellen Lage aufstellen, die auch Angaben zu vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten und Verfahren enthalten, die vor Fehlschlägen bewahren sollen.
  • Erleichterung von Unternehmensübertragungen - Mit geringerem Misserfolgsrisiko Unternehmer zu werden ist möglich, wenn keine neue Firma gegründet, sondern eine bestehende übernommen wird; die EU sollte allerdings verhindern, dass solche Unternehmen lediglich aufgrund steuerlicher oder rechtlicher Hindernisse oder mangels Nachfolger schließen. Die Kommission will auf die Umsetzung ihrer Empfehlung zur Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen in den Mitgliedstaaten hinwirken. In der nächsten Mitteilung über die Übertragung von Unternehmen im Jahr 2004 werden spezifischere Maßnahmen angekündigt.
  • Überprüfung der Sozialversicherungssysteme für Unternehmer - Um den Einfluss der sozialen Sicherheit auf die unternehmerische Initiative genauer zu bestimmen, plant die Kommission, einen Überblick über Sozialversicherungssysteme für Selbständige und Unternehmer einschließlich ihrer Ehepartner und anderer abhängiger Personen sowie die Folgen eines Übergangs von einem Status zum anderen zu erstellen. Auf dieser Grundlage sieht die Kommission vor, die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Bereiche festzulegen, in denen sie tätig werden wollen. Daraufhin will sie mit externen Sachverständigen Erfahrungen darüber austauschen, wie am besten Fortschritte erzielt werden können.

Da die Bevölkerung weiter altert und die derzeitige Altersgruppe der Unternehmensgründer (25 - 34 Jahre) mit zunehmenden Alter weniger aktiv sein wird, werden die Mitgliedstaaten in dem Aktionsplan zu raschem Handeln aufgerufen.

Orientierung der Unternehmer hin zu Expansion und Wettbewerbsfähigkeit

Die EU hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, damit die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeiten der wissensbasierten Wirtschaft besser ausschöpfen können. So hat sie 15 % des Budgets des 6. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) für KMU vorgesehen. Außerdem hat sie den Geltungsbereich der Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen erweitert. Zum Themenbereich unternehmerische Initiative wird in der hier behandelten Mitteilung Folgendes vorgeschlagen:

  • Zielgerichtete Unterstützung für Frauen und ethnische Minderheiten - Die Kommission will den Zugang von Unternehmern jeglichen Hintergrunds, einschließlich Gruppen mit spezifischen Bedürfnissen wie zum Beispiel Frauen und Unternehmer aus ethnischen Minderheiten, zu erstklassiger Unterstützung und zur Management-Ausbildung fördern. In diesem Zusammenhang sieht die Kommission vor, die nationalen und regionalen Behörden in den Bereichen zu unterstützen, in denen den Bedürfnissen der Unternehmerinnen noch immer nicht ausreichend entsprochen wird, insbesondere beim Zugang zu Finanzmitteln und Unternehmernetzen; außerdem will sie politische Maßnahmen erfassen und bewerten, um bewährte Verfahren zur Unterstützung von Unternehmern aus ethnischen Minderheiten zu ermitteln.
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Beziehungen zwischen Unternehmen - Die Kommission will die Rolle der Europäischen Unterstützungsnetze - der „Euro Info Centres (EICs)" und der „Innovation Relay Centres (IRCs)" - stärken, indem sie sie an der Förderung der Unternehmenszusammenarbeit und an der einheitlichen Erbringung aller EU-weiten Unterstützungsdienste beteiligt; darin einbezogen werden sollen auch die „Business Innovation Centres (BICs)". Mitte 2004 werden bei den EIC-, IRC- und BIC-Netzwerken Verwaltungs-, Unterstützungs- und IT-Instrumente vorhanden sein, die zur Unterstützung der Veranstaltungen gebraucht werden, an denen sie in Absprache teilnehmen. Diese Maßnahme soll 2005 bewertet werden, um eine Strategie für die kommenden Jahre festzulegen.

Wie bereits im Grünbuch über den Unternehmergeist in Europa angesprochen und in der öffentlichen Diskussion bestätigt, entstehen in Europa zu wenige schnell wachsende Unternehmen, die die wichtigsten Motoren für Innovation und unternehmerische Dynamik sind. Unternehmenswachstum ist selten ein Zufall: die Unternehmen lassen sich vor allem durch Erfolgsstorys inspirieren. Die Kommission wird daher bewährte politische Verfahren zur Verbreitung von Rollenmustern und zur Bereitstellung geeigneter Unterstützung für potenziell schnell wachsende Unternehmen suchen.

Verbesserung der Finanzierungsströme

Zur Verbesserung des finanziellen Umfelds für Unternehmen, insbesondere KMU, trägt die Kommission derzeit mit ihren Finanzierungsinstrumenten und durch Zusammenführung der KMU mit Finanzakteuren bei, indem sie ermöglicht, dass ein Austausch bewährter Verfahren stattfinden und ein besseres gegenseitiges Verständnis zwischen KMU und der Finanzwelt entstehen können.

In der Mitteilung wird vorgeschlagen, das Eigenkapital zu erhöhen und die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken. Die Kommission sieht vor, ihre Finanzierungsinstrumente für KMU zu nutzen, um das Unternehmenswachstum zu erleichtern, indem die Bereitstellung sowohl von Fremd- als auch von Eigenfinanzierung erleichtert wird. Außerdem beabsichtigt sie, ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Bereitstellung von Risikokapital, Business-Angel-Finanzierung und Investitionen von Privatpersonen („micro-angels") zu verstärken.

Da die Vorkehrungen im Rahmen der Mitteilung über staatliche Beihilfen und Risikokapital im Jahr 2006 auslaufen, will die Kommission die Rolle staatlicher Beihilfen analysieren und ein etwaiges Marktversagen bei der Bereitstellung von Kapital für KMU, insbesondere für jene, die jung und wachstumsorientiert sind, auffangen.

Schaffung eines KMU-freundlicheren Regelungs- und Verwaltungsumfelds

Der Binnenmarkt hat das Leben der Unternehmen, insbesondere der KMU, deutlich erleichtert. Seine Vollendung hat jedoch nach wie vor Priorität, denn einige Hindernisse sind immer noch nicht aus dem Weg geräumt. So fördert die Kommission weiterhin die Beteiligung der KMU an der Normungsarbeit. Sie wünscht eine effektivere Konsultation der KMU, damit diese ihre Meinung zu neuen Initiativen und zur Relevanz geltender Regelungen und Verfahren in einem frühen Stadium des Entscheidungsprozesses äußern können.

In dieser Mitteilung wird auch eine Vereinfachung der Steuergesetzgebung vorgeschlagen. Zurzeit muss ein Unternehmen bei seinen grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb der EU die unterschiedlichen nationalen Steuergesetze und -vorschriften einhalten. Dies behindert die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit, insbesondere die der KMU. Zur Vereinfachung und Verringerung der mit den direkten Steuern zusammenhängenden Steuerbefolgungsvorschriften will die Kommission 2004 ein Pilotprojekt einleiten, in dessen Rahmen KMU die „Besteuerung im Sitzland" anwenden können. Dies dürfte zu beträchtlichen Einsparungen und Effizienzsteigerungen bei teilnehmenden KMU führen.

Für mehrere Kategorien von Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern bedeutet die Anwendung der am Ort des Verbrauchs geltenden MwSt. derzeit, dass Händler in jedem Mitgliedstaat, in dem sie steuerpflichtige Transaktionen durchführen, angemeldet sein müssen, Steuererklärungen abgeben und Zahlungen leisten müssen. Dies ist eine deutliche Belastung für Händler im Binnenmarkt. Die Kommission beabsichtigt, ein „One-stop-shop"-System vorzuschlagen, nach dem Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat eingetragen sind, ihre gesamten EU-weiten MwSt.-Verpflichtungen im Sitzland erfüllen können.

BERICHT ÜBER DIE UMSETZUNG DES AKTIONSPLANS

Die Bestandsaufnahme der Kommission im September 2006 (EN) (pdf) ergab, dass die meisten der im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen inzwischen umgesetzt wurden.

Beispielsweise wurde die Gemeinschaftsfinanzierung im Bereich der Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen gesteigert und der Zugang zu Finanzmitteln wurde erleichtert. Auch bei der Erziehung zur unternehmerischen Initiative wurden Fortschritte erzielt: Hier geht es darum, Kindern von klein auf eine konkrete Chance zu geben, unternehmerisches Grundwissen zu erwerben, persönliche Stärken auszubauen sowie allgemeine Fähigkeiten wie Kreativität, Initiativgeist, Selbstvertrauen oder Verantwortungsgefühl weiterzuentwickeln.

Der Aktionsplan hat sich somit als wertvolles Instrument erwiesen, mit dem das Ziel, den Unternehmergeist zu fördern, verwirklicht werden kann. Die darin vorgeschlagenen Initiativen werden im Rahmen der Gemeinschaftspolitik für KMU Gemeinschaftspolitik für KMU fortgeführt.

See also

Weitere Informationen zum Aktionsplan zur Förderung der unternehmerischen Initiative finden Sie auf der Website der Generaldirektion Unternehmen und Industrie (EN).

Letzte Änderung: 11.09.2007

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