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Europäischer Plan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie

In dieser Mitteilung ruft der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, wirksamere Anstrengungen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie zu ergreifen.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates vom 25. September 2008 über einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie [Amtsblatt C 253 vom 4.10.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Entschließung ruft der Rat die Kommission auf, die in der Mitteilung zu einer europäischen Strategie für gewerbliche Schutzrechte [KOM(2008) 465] dargelegten Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen un einer europäischen Strategie für gewerbliche Schutzrechte d Piraterie in Kraft zu setzen. In dieser Mitteilung werden Schritte zur Durchsetzung der gewerblichen Schutzrechte sowie des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte beschrieben, etwa Initiativen der Zollbehörden und Maßnahmen in Ergänzung zu Rechtsetzungsnormen, zum Abschluss von Vereinbarungen zwischen Fachleuten auf europäischer Ebene, zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Urteilen, zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern und zur Erarbeitung eines plurilateralen Handelsabkommens zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie.

In dieser Hinsicht ist die Kommission aufgefordert, eine europäische Beobachtungsstelle für Nachahmungen und Piraterie einzurichten, die auf den bestehenden Strukturen der Kommission aufbaut. Sie soll die genauen Modalitäten – einschließlich der finanziellen Modalitäten – und die zukünftige Arbeitsweise der Beobachtungsstelle festlegen. Ziel der Beobachtungsstelle sollte es sein, eine regelmäßige Evaluierung und eingehendere Untersuchung des Ausmaßes von Nachahmung und Piraterie in Europa zu ermöglichen. Die hierzu erforderlichen Daten sollten auf freiwilliger Basis vom öffentlichen und privaten Sektor übermittelt werden.

Die Kommission sollte ferner Informationen mit den an der Bekämpfung von Nachahmung und Piraterie beteiligten Akteuren austauschen. Dies sollte die Verbreitung von einschlägigen Informationen vor allem über das Internet beinhalten.

Schließlich ist die Kommission auch aufgefordert, Sensibilisierungsmaßnahmen zur Aufklärung der Verbraucher über die Gefahren von Nachahmungen zu entwickeln. Hierzu sollten praktische Leitfäden und Veranstaltungen im Rahmen des europaweiten Aufklärungstages über die Gefahren von Nachahmungen und Piraterie gehören.

Gleichzeitig fordert der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, Anstrengungen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie zu ergreifen. Dies sollte unter anderem die Vorlage eines Plans für die zollbehördliche Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie für den Zeitraum 2009 bis 2012 umfassen. Dieser Plan sollte vorrangig auf den Austausch von Informationen unter Nutzung elektronischer Systeme und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden an den Grenzen, vornehmlich zwischen den Zollbehörden, sowie mit den Rechteinhabern abstellen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ferner eine Bestandsaufnahme des geltenden Zollrechts mit Blick auf die Verbesserung des Rechtsrahmens vornehmen, damit Nachahmungen wirksamer bekämpft werden können.

Darüber hinaus sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten:

  • ein Netz für den schnellen Austausch von Informationen über rechtsverletzende Waren und Dienstleistungen durch Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen unter Nutzung nationaler Kontaktstellen und moderner Informations- und Kommunikationsinstrumente einrichten;
  • die Koordinierung zwischen den an der Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie beteiligten Einrichtungen durch Förderung des Austausches bewährter Verfahrensweisen zwischen den nationalen Verwaltungen sicherstellen;
  • die Wirksamkeit des Rechtsrahmens im Hinblick auf die Rechte des geistigen Eigentums prüfen;
  • Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie fördern, bewährte Verfahrensweisen empfehlen und die Zusammenarbeit zwischen Fachleuten unterstützen.

Ferner sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums auf internationaler Ebene verbessern, auch im Rahmen der Kooperationsmaßnahmen mit Drittstaaten. Dies sollte die Förderung von Maßnahmen zur Aufnahme von Rechten des geistigen Eigentums in bilaterale und multilaterale Übereinkünfte und zu ihrer Durchsetzung sowie die aktive Beteiligung an den Verhandlungen über ein plurilaterales Handelsabkommen zur Bekämpfung von Nachahmungen umfassen.

Hintergrund

Im März 2008 hat der Rat den neuen Programmzyklus der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010) eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde die Europäische Union aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie durch Erarbeitung eines effizienteren Systems zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zu verstärken.

Letzte Änderung: 25.11.2008

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